Häufig gestellte Fragen zu unseren Tarifen und Preisen
- Welche Tarife für Strom und Erdgas gibt es bei MONTANA?
Unsere Tarife unterscheiden sich grundsätzlich nach Erst- bzw. Mindestvertragslaufzeit und nach der Dauer der Preisgarantie. Hier finden Sie jeweils eine Übersicht zu unseren Stromtarifen und Erdgastarifen.
Den individuellen Tarif für Ihren Wohnort bzw. Ihr Netzgebiet ermitteln Sie schnell und bequem über unseren Tarifrechner.
- Beinhalten die Tarife auch eine Preisgarantie?
Unsere Tarife verfügen über unterschiedlich lange Preisgarantien. Das schützt Sie für die Dauer der der jeweiligen Preisgarantie vor Erhöhungen, da wir Ihren voraussichtlichen Energiebedarf bei Ihrer Beauftragung im Voraus beschaffen. Von der Preisgarantie ausgenommen sind Steuern und Abgaben, die staatlich reguliert sind und von uns nicht beeinflusst werden können.
Hier finden Sie jeweils eine Übersicht über die jeweiligen Preisgarantien unserer Stromtarife und Erdgastarife.
- Können sich die Preise während der Preisgarantie verändern?
Wenn sich Steuern oder Abgaben während der Preisgarantie infolge eines gesetzlichen Beschlusses verändern, kann sich auch Ihr Preis ändern. Wir haben als Versorger keinen Einfluss auf diese Preiskomponente.
- Was passiert nach der Preisgarantie?
Unsere Tarife verfügen über unterschiedlich lange Preisgarantien. Wir beschaffen die Energie für diesen Zeitraum im Voraus und können so unkalkulierbare Preiserhöhungen vermeiden. Nach dem Ablauf der Preisgarantie ist Ihr Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar. Sollten sich die Einkaufspreise an den Energiebörsen zum Auslaufen der Preisgarantie wesentlich verändern und wir Ihren Preis anpassen müssen, so werden Sie von uns schriftlich darüber informiert. In diesem Fall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Ausgenommen von der Preisgarantie sind Steuern und Abgaben, die gesetzlich veranlasst sind und auf die wir keinen Einfluss haben.
- Was bedeuten die buchbaren Umweltoptionen „klimaneutral“ bzw. „Biogas-Anteil“ bei Erdgas?
Sie können, wenn Sie uns mit der Erdgasbelieferung beauftragen, zu allen Tarifen auf Wunsch eine Zusatzoption hinzubuchen. Wenn Sie sich für „klimaneutrales Erdgas“ entscheiden, wird die durch Ihren Erdgasverbrauch entstehende Menge an CO2-Emissionen an anderer Stelle ausgeglichen: MONTANA erwirbt mit dem Aufpreis Klimaschutzzertifikate von geprüften und akkreditierten Klimaschutzprojekten, die nachweislich dazu beitragen, die Klimabilanz zu verbessern, indem die von Ihnen verursachten Emissionen kompensiert werden.
Mit der Option „Biogas-Anteil“ wählen Sie ein Produkt, dem 10 % Biogas beigemischt werden. Das Biogas wird aus biogenen Reststoffen oder aus nachwachsenden Rohstoffen gewonnen. Mit Ihrer Entscheidung unterstützen Sie die Verringerung des Treibhausgasausstoßes und stärken die regionale Landwirtschaft. MONTANA Biogas entspricht der Biomasseverordnung und erfüllt die Anforderungen des EWärmeG (in Baden-Württemberg) bei Austausch Ihrer Heizanlage. Es sind keine Änderungen an der Heizanlage oder den Leitungen erforderlich.
- Gibt es spezielle Tarife für Wärmestrom?
Neben Haushaltsstrom bietet Ihnen MONTANA auch spezielle Tarife für Ihre Wärmepumpe oder Ihre Nachtspeicherheizung, wenn diese über einen separaten Zähler verfügt. Dabei profitieren Sie davon, dass die von uns an den Netzbetreiber abzuführenden Netzentgelte geringer ausfallen. Das macht Wärmestrom etwas günstiger als Haushaltsstrom.
- Warum ist Heiz-/Wärmestrom günstiger als Haushaltsstrom?
Wärme bzw. Heizstrom wird - wie der Name schon sagt - ausschließlich für Anlagen genutzt, die Häuser oder Wohnungen heizen. Dieser kann günstiger erworben werden als Haushaltshaltstrom, weil dem Versorger geringere Konzessionsabgaben und Netzentgelte berechnet werden. Bei Heizstromanlagen wie Wärmepumpen und (Nacht-)Speicherheizungen handelt es sich um „unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen“, die vom Netzbetreiber kurzzeitig vom Netz genommen werden können. Da die Speicher der Wärmestromanlagen nicht durchgängig mit Strom versorgt werden müssen, werden diese in Spitzenzeiten zum Ausgleich der Stromnetzauslastung für ein paar Stunden am Tag entkoppelt. Im Gegenzug werden u.a. geringere Netzentgelte erhoben.
- Wie setzt sich der Erdgaspreis bzw. der Strompreis zusammen?
Grundsätzlich gibt es bei den Preisbestandteilen drei Kategorien: Die Kosten für Beschaffung, Vertrieb und Abrechnung, die vom Netzbetreiber erhobenen Entgelte für die Nutzung der Netze sowie die staatlich festgelegten Steuern und Abgaben.
Nähere Einzelheiten zur Strompreiszusammensetzung und zur Erdgaspreiszusammensetzung
- Was ist der Arbeitspreis und der Grundpreis?
Strom- und Erdgaspreise bestehen immer aus einem Arbeitspreis und einem Grundpreis. Der Arbeitspreis ist verbrauchsabhängig und wird pro Kilowattstunde berechnet. Der monatliche Grundpreis ist verbrauchsunabhängig und wird auch dann berechnet, wenn Sie keine Energie verbrauchen.
- Gibt es bei MONTANA Mindest- oder Höchstabnahmemengen?
Unsere Tarife haben keine Mindestabnahmemenge. Die Höchstabnahmemenge beim Strom liegt im Privatkundenbereich bei 15.000 kWh, beim Erdgas bei 100.000 kWh. Übersteigt Ihr Jahresverbrauch die Höchstabnahmemenge, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot für Sie. Kontaktieren Sie uns hierfür telefonisch unter 089 641 65 214 oder per E-mail
