Häufig gestellte Fragen zu Steuern und Abgaben
- Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage soll den Ausbau erneuerbarer Energien fördern und ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgelegt. Um die Verbraucher zu entlasten, soll die EEG-Umlage ab Juli 2022 wegfallen und der Erneuerbaren-Ausbau aus anderen Mitteln finanziert werden. Für die Verbraucher bedeutet das, dass sich der Arbeitspreis ihres Stromtarifs um 3,7 Cent pro Kilowattstunde verringert.
- Sinkt mit dem Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 mein Strompreis?
Die Regierung möchte die Verbraucher angesichts der stark steigenden Energiekosten entlasten und hat daher beschlossen, den Wegfall der EEG-Umlage vom 1. Januar 2023 auf den 1. Juli 2022 vorzuziehen. Wir geben dies selbstverständlich an Sie weiter. Ab dem 1. Juli reduziert sich der Arbeitspreis um 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Wir berücksichtigen dies automatisch bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung. Sie brauchen nicht tätig zu werden.
- Was ist der Hintergrund der "CO2-Steuer"?
Mit der CO2-Bepreisung (häufig auch "CO2-Steuer" genannt), die ab 2021 vom Gesetzgeber schrittweise eingeführt wird, werden die Treibhausgasemissionen, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen, bepreist. Ziel ist es, mithilfe eines Preissignals einen bewussteren und sparsameren Umgang mit fossilen Brennstoffen herbeizuführen, den CO2-Ausstoß zu verringern und die Klimaschutzziele zu erreichen. Der CO2-Preis wird bis 2025 stufenweise angehoben.
Der Gesetzgeber verpflichtet uns – wie alle Energielieferanten und Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen – ab 1. Januar 2021 dazu, Zertifikate zu erwerben, die die CO2-Emissionen von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel ausgleichen. Dafür wurde ein nationales Emissionshandelssystem geschaffen, das 2021 mit einem Festpreis von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid startet und Schritt für Schritt bis 2026 in einen freien Zertifikatehandel überführt wird. Die damit generierten Einnahmen werden in Klimaschutzmaßnahmen sowie in die Förderung erneuerbarer Energien reinvestiert.
Aus dem festgelegten CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne ab 2021 und dem verbindlich vorgegebenen Emissionsfaktor von 0,2 kg CO2 pro Kilowattstunde Erdgas ergibt sich ein Aufschlag von 0,46 Cent (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Kilowattstunde Erdgas bzw. von 7,9 Cent (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Liter Heizöl. Für einen Musterhaushalt mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern und einem Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden Erdgas ergibt sich eine Mehrbelastung von 82 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) im Jahr. Für einen Musterhaushalt mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern und einem Heizölverbrauch von 1.800 Litern ergibt sich eine Mehrbelastung von 169 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) im Jahr.
- Was bedeutet die Offshore-Netzumlage?
Die Offshore-Netzumlage (früher als Offshore-Haftungsumlage bezeichnet) leistet einen Ausgleich für verzögerte Anschlüsse und Netzunterbrechungen an Offshore-Windanlagen-Betreiber. Diese werden von den Netzbetreibern an die Windpark-Betreiber geleistet und gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz gegenüber den Stromverbrauchern als Aufschlag geltend gemacht.
