• Was ist der Hintergrund der "CO2-Steuer"?

    Mit der CO2-Bepreisung (häufig auch "CO2-Steuer" genannt), die seit 2021 vom Gesetzgeber schrittweise eingeführt wird, werden die Treibhausgasemissionen, die bei der Verbrennung fossiler Brennstoffe entstehen, bepreist. Ziel ist es, mithilfe eines Preissignals einen bewussteren und sparsameren Umgang mit fossilen Brennstoffen herbeizuführen, den CO2-Ausstoß zu verringern und die Klimaschutzziele zu erreichen. Der CO2-Preis wird bis 2025 stufenweise angehoben.

    Seit Januar 2021 sind wir als Energielieferant verpflichtet, Zertifikate zu erwerben, die die CO2-Emissionen von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel ausgleichen. Dafür wurde ein nationales Emissionshandelssystem geschaffen, das 2021 mit einem Festpreis von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid gestartet ist und Schritt für Schritt bis 2026 in einen freien Zertifikatehandel überführt wird. Die damit generierten Einnahmen werden in Klimaschutzmaßnahmen sowie in die Förderung erneuerbarer Energien reinvestiert.

    Die ursprünglich für das Jahr 2023 geplante Erhöhung auf 35 Euro wurde im Rahmen des dritten Entlastungspakets zurückgenommen und auf 2024 verschoben. Im Zuge der Einigung zum Bundeshaushalt 2024 hat der Bundestag am 15. Dezember 2023 beschlossen, die CO2-Steuer für 2024 auf 45 Euro pro Tonne zu erhöhen. Berechnet wird der Aufschlag für jede Kilowattstunde Erdgas über den festgesetzten Emissionsfaktor von 0,2 kg CO2 pro Kilowattstunde. Somit ergibt sich für 2024 ein CO2-Preisanteil von 0,87 Cent (inkl. Mehrwertsteuer) pro Kilowattstunde Erdgas.

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  • Wie wirkt sich der Wegfall der EEG-Umlage auf meinen Strompreis aus?

    Die Regierung möchte die Verbraucher angesichts der stark steigenden Energiekosten entlasten und hat daher beschlossen, den Wegfall der EEG-Umlage vom 1. Januar 2023 auf den 1. Juli 2022 vorzuziehen.

    Wir geben dies selbstverständlich an Sie weiter. Ab dem 1. Juli reduziert sich der Arbeitspreis um 3,7 Cent pro Kilowattstunde. Wir berücksichtigen dies automatisch bei Ihrer nächsten Jahresabrechnung. Sie brauchen nicht tätig zu werden.

  • Was bedeutet die Offshore-Netzumlage?

    Die Offshore-Netzumlage (früher als Offshore-Haftungsumlage bezeichnet) leistet einen Ausgleich für verzögerte Anschlüsse und Netzunterbrechungen an Offshore-Windanlagen-Betreiber. Diese werden von den Netzbetreibern an die Windpark-Betreiber geleistet und gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz gegenüber den Stromverbrauchern als Aufschlag geltend gemacht.

FAQ-Kategorien im Überblick

Die top-FAQs im Überblick

Finden Sie hier die am häufigsten gestellten Fragen und Antworten rund um das Thema Energieversorgung und Energiekrise aus Kundensicht.

Umzug und Wechsel

Der Wechsel des Energieversorgers ist einfacher als Sie glauben! Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zur Abwicklung.

Tarife und Preise

Bei der Vielzahl an verschiedenen Tarifmodellen kann der Überblick schnell verloren gehen. Hier finden Sie Antworten zu unseren Tarifen, Optionen und Preisen.

Nachhaltigkeit

Mit unseren Produktangeboten wie Biogas, Erdgas Klima, Ökostrom und Wärmestrom ermöglichen wir, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Zähler und Abrechnung

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