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CO2-Steuer. Das gilt für die CO2-Bepreisung ab 2021

Was die „CO2-Steuer“ für Erdgas-Verbraucher bedeutet


2015 haben sich rund 200 Staaten im Rahmen der Weltklimakonferenz in Paris darauf geeinigt, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten. Um dies zu erreichen, haben die Länder umfassende nationale Aktionspläne ausgearbeitet. 

Deutschland hat im „Klimaschutzplan 2050“ festgelegt, den Treibhausgas-Ausstoß bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 Prozent reduzieren und weitgehend treibhausgasneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt ab 2021 auch in den Bereichen Wärme und Verkehr: CO2 bekommt einen Preis. Auf diesem Weg soll ein wirksames Lenkungsinstrument geschaffen werden, um die nationalen Klimaschutzziele zu erreichen. Indem der Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen – das sind Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel – teurer wird, sollen die CO2-Emissionen sinken. Die Nutzung von erneuerbaren Energien, das Sparen von Energie und der Einsatz klimaschonender Technologien, wie zum Beispiel von Wärmepumpen oder Elektroautos, soll sich stärker lohnen.

 

Wie wird das umgesetzt?


Der Gesetzgeber verpflichtet uns – wie alle Energielieferanten und Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen – ab 1. Januar 2021 dazu, künftig Zertifikate zu erwerben, die die CO2-Emissionen von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel ausgleichen. Dafür wurde ein nationales Emissionshandelssystem geschaffen, das 2021 mit einem Festpreis von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid startet und Schritt für Schritt bis 2026 in einen freien Zertifikatehandel überführt wird. 2026 sollen die Zertifikate erstmals in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro versteigert werden. Anschließend wird die Preisentwicklung nach Angebot und Nachfrage bestimmt, wobei die Gesamtmenge der Zertifikate entsprechend der Klimaziele begrenzt werden.

 

JahrEuro pro Tonne CO2
202125
202230
202330*
202435
202545

*Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes wurde von der Bundesregierung beschlossen, den CO2-Preis für das Jahr 2023 nicht wie geplant auf 35€ zu erhöhen, sondern die anstehende Erhöhung um ein Jahr zu  verschieben. Damit sollen die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht mit zusätzlichen Energiekosten belastet werden.

 

Die damit generierten Einnahmen werden in Klimaschutzmaßnahmen sowie in die Förderung erneuerbarer Energien reinvestiert. So fließen staatliche Mittel auf das EEG-Konto (Ausgleichssystem zur Förderung von erneuerbarem Strom), um die EEG-Umlage und somit die Strompreise zu entlasten. Zur weiteren Entlastung der Verbraucher werden u.a. die steuerliche Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) und die Mobilitätsprämie für einkommensschwache Pendler erhöht.

Was heißt das konkret für den Erdgasverbraucher?


Aus dem festgelegten CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne ab 2021 und dem verbindlich vorgegebenen Emissionsfaktor von 0,2 kg CO2 pro Kilowattstunde Erdgas ergibt sich ein Aufschlag von 0,46 Cent (zuzüglich Mehrwertsteuer) pro Kilowattstunde Erdgas. Für einen Musterhaushalt mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern und einem Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden Erdgas ergibt sich eine Differenz von 82 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) im Jahr.

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