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CO2-Steuer: Wie die CO2-Bepreisung funktioniert

Was die Besteuerung für Erdgas-Verbraucher bedeutet


2015 haben sich rund 200 Staaten im Rahmen der Weltklimakonferenz in Paris darauf geeinigt, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten. Um dies zu erreichen, haben die Länder umfassende nationale Aktionspläne ausgearbeitet. 

Deutschland hat im Klimaschutzgesetz festgelegt, den Treibhausgas-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Ausstoß im Jahr 1990 zu reduzieren und bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat der Ausstoß von CO2 seit 2021 auch in den Bereichen Wärme und Verkehr einen Preis. Indem der Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen – das sind Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel – schrittweise teurer wird, sollen die CO2-Emissionen sinken. Die Nutzung von erneuerbaren Energien, das Sparen von Energie und der Einsatz klimaschonender Technologien, wie zum Beispiel von Wärmepumpen oder Elektroautos, soll sich stärker lohnen.

 

Wie wird das umgesetzt?


Der Gesetzgeber verpflichtet uns – wie alle Energielieferanten und Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen – seit 1. Januar 2021 dazu, Zertifikate zu erwerben, die die CO2-Emissionen von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel ausgleichen. Dafür wurde ein nationales Emissionshandelssystem geschaffen, das 2021 mit einem Festpreis von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid gestartet ist und Schritt für Schritt bis 2026 in einen freien Zertifikatehandel überführt wird. 2026 sollen die Zertifikate erstmals in einem Korridor zwischen 55 und 65 Euro versteigert werden. Anschließend wird die Preisentwicklung nach Angebot und Nachfrage bestimmt, wobei die Gesamtmenge der Zertifikate entsprechend der Klimaziele begrenzt wird.

 

JahrEuro pro Tonne CO2
202125
202230
202330*
202445
202555

*Im Rahmen des 3. Entlastungspaketes wurde von der Bundesregierung beschlossen, den CO2-Preis für das Jahr 2023 nicht wie geplant auf 35€ zu erhöhen, sondern die anstehende Erhöhung um ein Jahr zu  verschieben. Damit sollen die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen nicht mit zusätzlichen Energiekosten belastet werden.

 

Die damit generierten Einnahmen werden in Klimaschutzmaßnahmen sowie in die Förderung erneuerbarer Energien reinvestiert. So fließen staatliche Mittel auf den Klima- und Transformationsfonds, aus dem u.a. Projekte für den Klimaschutz finanziert werden. Zur weiteren Entlastung der Verbraucher wurden 2021 u.a. die steuerliche Entfernungspauschale („Pendlerpauschale“) und die Mobilitätsprämie für einkommensschwache Pendler erhöht.
 

Was heißt das konkret für den Erdgasverbraucher?


Der Bundestag hat am 15. Dezember 2023 beschlossen, den CO2-Preis für das Jahr 2024 auf 45 Euro pro Tonne anzuheben. Davor war eine Anhebung auf 40 Euro im Gespräch - durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Bundeshaushalt kehrt man jedoch wieder auf den Pfad zurück, der von der großen Koalition ursprünglich bei Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG) 2021 festgelegt wurde. Auf Basis des verbindlich vorgegebenen Emissionsfaktors von 0,2 kg CO2 pro Kilowattstunde Erdgas ergibt sich ein Aufschlag von 0,87 Cent (inkl. Mehrwertsteuer) pro Kilowattstunde Erdgas. Für einen Musterhaushalt mit einer Wohnfläche von 120 Quadratmetern und einem Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden Erdgas ergibt sich eine Differenz von 3,63 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Monat.

Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern


Seit 2023 gilt das Kohlendioxidaufteilungsgesetz. In vermieteten Gebäuden sollen die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Verteilung erfolgt abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes: Je mehr Energie ein Gebäude pro Quadratmeter Fläche verbraucht, umso höher ist der Anteil der Vermieterseite – je geringer der Energieverbrauch, umso geringer ist der Anteil der Vermieterseite. 

Der Vermieter übernimmt im Regelfall die Aufteilung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem sich die Aufteilung ermitteln lässt.

 

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