Gebäudemodernisierungsgesetz erntet Kritik aus der Immobilienwirtschaft
Das Wichtigste in Kürze
- Durch Änderungen (z. B. Wegfall der klaren 65 %-Regel) fehlen verlässliche Rahmenbedingungen für langfristige Entscheidungen.
- Verwaltung verlagert sich auf neue Bereiche (z. B. Nachweise, Abrechnung, Haftung), was zusätzlichen Aufwand in der Praxis bedeutet.
- Öffnung für fossile Optionen und steigende Biokosten könnten Klimapfad untergraben und falsche Investitionsentscheidungen fördern.
Was müssen Verwalter zum Heizungsgesetz 2.0 wissen?
Bei Expertinnen und Experten aus der Immobilienwirtschaft ist der Gesetzentwurf ebenso umstritten wie bei vielen Regierungsmitgliedern und der Opposition. Bei der Sirius Campus Marktuntersuchung „Monitor zur Energiewende – Perspektive der Energieberatenden“ teilten 726 Energieberatende ihre größten Sorgen bezüglich des GModG.
Wichtigste Kritikpunkte am neuen GModG
Starke Kritik gibt es an der geplanten Streichung der verpflichtenden Energieberatung vor Einbau fossiler Heizungen. Eigentümer könnten Risiken unterschätzen, denn nur ein geringer Anteil kennt die Risiken fossiler Heizungen.
Der Betrieb von Gas- oder Ölheizungen mit schrittweise steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe (Biomethan, Wasserstoff) birgt ein hohes Kostenrisiko. Die langfristige Preisentwicklung und Verfügbarkeit dieser „grünen Gase“ ist ungewiss, was zu unkalkulierbaren Betriebskosten führt. Auch steigende Kosten durch den CO₂-Preis und Netzentgelte sind Einflussfaktoren. Fehlentscheidungen könnten zu hohen Folgekosten und Abhängigkeiten führen.
Gerade für WEGs fehlt es oft an praxistauglichen Fristen, Planbarkeit und Förderbedingungen, um komplexe Heizungswechsel oder die Vorgaben der „Biotreppe“ rechtssicher zu beschließen und umzusetzen.
Um den Auflagen gerecht zu werden, kommen neue bürokratische Hürden und Nachweispflichten auf Eigentümer zu, die über Jahre hinweg zu Kontrollzwecken dokumentiert werden müssen. Die vorgesehene Kostenaufteilung für neue Gas- oder Ölheizungen erzeugt zusätzlichen Aufwand.
Die Kritik aus der Branche ist klar: Das Gesetz schafft zu wenig Orientierung und verstärkt Unsicherheit, statt sie zu reduzieren. Das führt dazu, dass viele Eigentümer Investitionen aufgrund unklarer Rahmenbedingungen verschieben.
Gebäudemodernisierungsgesetz: Stellungnahmen
Immobilienverbände hatten bis zum 11. Mai Zeit, Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abzugeben. Eine Auswahl:
VDIV-Stellungnahme zum GModG-Referentenentwurf
“Der Entwurf verlagert [...] Komplexität von der Frage des Heizungseinbaus auf die Ebenen Brennstoffbeschaffung, Tarifwahl, Nachweisführung, Abrechnung, Kostenverteilung, Dokumentation und Haftungsvermeidung.
Die Abschaffung einzelner technischer Einbauvorgaben führt daher nicht automatisch zu einem geringeren Verwaltungsaufwand. Aus Sicht der Immobilienverwaltungen ist der Referentenentwurf kein vereinfachtes Heizungsrecht, sondern ein Systemwechsel mit neuen Dauerpflichten und erheblichen Folgeaufgaben in der Objektpraxis.”
GdW-Stellungnahme zum GModG-Referentenentwurf
“Für Wohnungsunternehmen mit Investitionszyklen von 20 bis 40 Jahren entstehen [aus der Abschaffung der klaren Stufen der 65-Prozent Regelung] erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich Investitionsentscheidungen, Refinanzierung und langfristiger Transformationspfade.”
ZIA-Stellungnahme zum GModG-Referentenentwurf
“Die Öffnung des Gesetzes für fossile Heizungsoptionen [...] manifestiert in ihrer Wirkung [...] fossile Strukturen, insbesondere in privaten Eigentümerstrukturen, und gefährdet damit den Klimapfad des Gebäudesektors insgesamt. Dass sich die Bundesregierung im GModG klar und ausdrücklich zu den bestehenden Klimaschutzzielen im Gebäudesektor bekennt und sich zu deren Umsetzung verpflichtet, ist ausdrücklich zu begrüßen, erscheint hier aber als Widerspruch und überzeugt im Ergebnis nicht.”
WiE-Stellungnahme zum GModG-Referentenentwurf
“Wenn sich die Anteile beizumischender Bioanteile durch die Biotreppe in den Jahren 2030, 2035 und 2040 erhöhen, dürften die verfügbaren Mengen knapp und erheblich teurer werden als andere Heizungsarten. Das Risiko von Fehlanreizen der Verbraucher:innen – Kauf einer auf fossilen Energien beruhenden Heizungsanlage – wird dadurch gestärkt.”
Linda Madir
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