Förderung für E-Ladesäulen in Mehrparteienhäusern
Wichtige Infos zur Wallbox-Förderung 2026
- Seit April 2026 stellt der Bund 500 Millionen Euro zur Förderung privater Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern bereit – ideal für Tiefgaragen, private Stellplätze in Wohnanlagen.
- Gefördert werden u.a. Wallboxen, Vorverkabelung, Netzanschluss, Elektroarbeiten und bauliche Maßnahmen rund um die Installation und bidirektionale Ladepunkte; die Antragstellung erfolgt über ein digitales Portal bis zum 10. November 2026 (Windhundprinzip).
- Voraussetzungen: Mindestens drei Wohnungen pro Haus, sechs Stellplätze zu elektrifizieren, Ladestrom muss aus erneuerbaren Energien stammen, und die Installation muss durch Fachunternehmen erfolgen.
§ 12 HeizkostenV
Ein E-Auto, das zuhause in der Garage oder im Carport an der Wallbox lädt, gilt für viele als Idealbild der E-Mobilität. Doch rund 70 Prozent der Deutschen leben in Mehrparteienhäusern. Lademöglichkeiten dort sind daher entscheidend für den Hochlauf der Elektromobilität. Eine aktuelle Studie des Frauenhofer ISI zeigt jedoch: Nur etwa 51 Prozent der E-Auto-Fahrenden in Mehrfamilienhäusern haben trotz des Rechtsanspruchs Zugang zu wohnortnahen Lademöglichkeiten. Für Mieter bedeutet das häufig entweder öffentliches Laden per Ladekarte – oder die Hoffnung auf ein Angebot des Vermieters.
Um diese Lücke zu schließen, rief das Bundesministerium für Verkehr (BMV) ein bundesweites Förderprogramm für Wallboxen in Mehrparteienhäusern ins Leben. Damit setzt sie Maßnahme 3 des Masterplan Ladeinfrastruktur 2030 um, der im November 2025 beschlossen wurde. Ziel ist es, die Investitionsbereitschaft von Eigentümern in private Ladepunkte zu stärken und die bislang unzureichende Versorgung von Mieterinnen und Mietern mit Lademöglichkeiten nachhaltig zu verbessern.
Rechtliche Lage noch zu komplex
Neben gemeinschaftlichen Ladelösungen sind individuelle Installationen möglich, etwa an fest zugeordneten Stellplätzen in Tiefgaragen. Sowohl Eigentümer als auch Mieter haben grundsätzlich Anspruch auf die Genehmigung entsprechender Umbauten. Dennoch bleibt die Rechtslage insgesamt anspruchsvoll: So können für Wohnungsunternehmen steuerliche Nachteile entstehen, wenn sie Ladeinfrastruktur selbst betreiben. Die Kosten – einschließlich eines möglichen Rückbaus – tragen jedoch in der Regel die Mieter selbst.
Welche E‑Ladesäulen & Wallboxen werden gefördert?
Unterstützt werden die Anschaffung und Einrichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladepunkte in Wohnimmobilien, etwa Wallboxen, einschließlich technischer Ausrüstung, Netzanschluss und erforderlicher Installationen sowie notwendiger Baumaßnahmen. Die Kosten für die Planung werden dagegen nicht unterstützt.
Förderfähige Ladeinfrastruktur im Überblick
- Wallboxen und Ladestationshardware
- Elektrische Ertüchtigung und technische Ausstattung
- Bauliche Maßnahmen wie Kabelinfrastruktur, Unterverteilungen, Erdarbeiten, Durchbrüche und neue Kabelwege
- Netzanschluss oder Erweiterung bestehender Netzkapazitäten
- AC-Ladepunkte (Typ 2), ggf. auch DC/CCS, mit einer Ladeleistung von mindestens 11 und maximal 22 kW
- Ladepunkte mit bidirektionaler Ladefähigkeit (zusätzlicher Zuschuss)
- Intelligentes Energie‑ und Lastmanagement
- Kommunikations‑ und Steuerungstechnik
- Stromverteilanlagen, Zähler und Schutzeinrichtungen
Wie hoch ist die Förderung für Wallboxen und Ladepunkte?
Das Bundesverkehrsministerium stellt 500 Millionen Euro für das Projekt zur Verfügung. Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnungsbestand gilt zusätzlich ein maximaler Fördersatz von 70 % der förderfähigen Ausgaben. Welche Förderung ausgezahlt wird, hängt von der Art der Baumaßnahmen ab.
Gilt die neue Verordnung auch für private Vermieter?
Ja, § 12 der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) gilt grundsätzlich auch für private Vermieter. Rechnen Sie als privater Vermieter die Heizkosten nicht verbrauchsabhängig ab, haben Ihre Mieter das gesetzliche Recht, den auf sie entfallenden Heizkostenanteil um 15 % zu kürzen.
| Maßnahme | Förderung |
| Vorverkabelung ohne Ladepunkt: Wird keine Wallbox installiert, aber die Infrastruktur dafür gelegt, gibt es bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz. | 1.300 € |
| Ladepunkt inklusive Vorverkabelung: Wird eine Wallbox eingebaut, sind bis über 1.500 Euro pro Stellplatz möglich | 1.500 € |
| Bidirektionale Ladepunkte: Wird ein Ladepunkt mit sogenannter bidirektionaler Ladefähigkeit eingerichtet, wird das mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz unterstützt. | bis zu 2.000 € |
Wer kann die Ladeinfrastruktur-Förderung an Mehrparteienhäusern beantragen?
Mieter selbst können keine Anträge stellen. Davon abgesehen richtet sich das Förderprogramm aber an unterschiedliche Antragsberechtigte:
- einzelne Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer bzw. Vermietende / Privateigentümerinnen und Privateigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
- kleine & mittlere Unternehmen (KMU) im Wohnimmobilienbereich
- Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Wohnbestand
Welche Anforderungen gelten für die Bewilligung der Förderung?
Gefördert werden nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte, die wohnbezogen genutzt werden und funktional zu einem Mehrparteienhaus gehören – auch wenn sie sich auf Außenflächen, in Parkhäusern oder in Tiefgaragen befinden. Voraussetzung ist, dass die Anlage von einem Fachunternehmen installiert wird.
- Der Ladestrom muss vollständig aus erneuerbaren Energien stammen, z. B. über einen Ökostromtarif oder durch eigene Photovoltaikanlagen.
- Keine Doppelförderung: Für dieselben Kosten dürfen keine weiteren Fördermittel von EU, Bund oder Ländern genutzt werden. Zudem gilt die EU‑De‑minimis‑Regelung (max. 300.000 € innerhalb von drei Steuerjahren).
- Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung: Aufträge dürfen erst nach Eingang der Bewilligung vergeben werden. Nach dem Förderbescheid müssen die Arbeiten innerhalb von neun Monaten verbindlich beauftragt und innerhalb von 24 Monaten abschließend umgesetzt sein.
- Für die Antragstellung ist ein vollständiger Kostenvoranschlag erforderlich, der alle Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen umfasst und förderfähige Leistungen klar ausweist.
- Zusätzlich ist ein WEG‑Beschluss erforderlich; dieser kann bis zu sechs Monate nach Bewilligung nachgereicht werden.
- Für die Auszahlung ist eine lückenlose Dokumentation aller Rechnungen und Nachweise notwendig. Geförderte Stellplätze dürfen nicht gewerblich genutzt werden.
Technische Mindestanforderungen an die Ladelösung:
- Intelligente Steuerbarkeit: Ladepunkte müssen in ein Lade‑ bzw. Lastmanagement eingebunden werden können.
- Netzdienlichkeit: Lastbegrenzung, Steuerbarkeit nach § 14a EnWG per digitaler Schnittstelle (EEBUS).
- ISO-15118-20-Umsetzung gem. EPBD bzw. AFIR.
Welche Einschränkungen gibt es?
Gefördert werden nur Häuser mit mindestens drei Wohnungen, in denen mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden müssen. Außerdem müssen durch Verkabelung Vorbereitungen für die Installation einer E-Ladestation bei mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze getroffen werden.
Das Programm richtet sich an Bestandsgebäude. So muss der Bauantrag vor März 2021 gestellt worden sein und es darf keine gesetzliche Pflicht zur Nachrüstung von Ladeinfrastruktur bestehen. Die Eigentümer dürfen die Maßnahme noch nicht begonnen haben.
Infos zur Antragstellung
Der Antrag wird nicht beim Bundesverkehrsministerium eingereicht, sondern im digitalen Antragsportal der Beratungsfirma PricewaterhouseCoopers (PwC). Außerdem gibt es einen Leitfaden zur Einrichtung von Ladeinfrastruktur in Mehrfamilienhäusern von der Nationalen Leitstelle für Ladeinfrastruktur.
Wann startet die bundesweite Wallbox-Förderung?
Die Antragstellung für die bundesweite Wallbox-Förderung „Laden im Mehrparteienhaus“ ist seit dem 15. April 2026 um 10 Uhr möglich. Die Fördermittel werden nach Eingangsreihenfolge vergeben: Entscheidend ist ein vollständiger Antrag zum frühestmöglichen Zeitpunkt. Die Auszahlung erfolgt erst nach Abschluss des Vorhabens und Einreichung der Nachweise.
Wann endet die Ladeinfrastruktur‑Förderung?
Fristen und Vergabeverfahren unterscheiden sich je nach Zielgruppe.
| Für WEGs, KMU und Privateigentümer:innen gilt das Windhundprinzip: Anträge werden direkt nach Eingang geprüft und bei Bewilligung als Festbetrag ausgezahlt. Die Antragstellung ist bis zum 10. November 2026 möglich. Da ein Antrag erst mit vollständigem Kostenvoranschlag eingereicht werden kann, empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung, etwa durch Standortprüfung, Klärung der Netzanschlussleistung und Kostenabschätzung. | Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größerem Bestand durchlaufen ein wettbewerbliches Vergabeverfahren. Die Bewilligung erfolgt erst nach dessen Abschluss. Aufgrund der aufwendigen Planung mehrerer Objekte ist auch hier frühes Handeln sinnvoll. Die Antragstellung endet am 15. Oktober 2026. |
Welche Unterlagen sind beim Förderantrag im Detail einzureichen?
Unter anderem wird ein „Kostenvoranschlag über alle im Antrag zu berücksichtigenden zu errichtenden Ladepunkte, Vorverkabelungen und Baumaßnahmen” benötigt. Antragsteller können außerdem mehrere zu elektrifizierende Objekte in einem Antrag zusammenfassen. Details zu den nötigen Unterlagen finden Interessierte nach der Registrierung im Förderportal im FAQ-Bereich.
Warum sich die Förderung für WEGs und ihre Mitglieder lohnt
Die Förderung bietet Wohnungseigentümergemeinschaften mehrere Vorteile. Durch die Pauschalförderung pro Stellplatz profitieren WEGs und einzelne Eigentümer von einer klar kalkulierbaren Unterstützung ohne komplizierte Einzelfallprüfungen. Gefördert werden sowohl Vorverkabelung als auch Ladepunkte, sodass sich Tiefgaragen und Stellplätze schrittweise und zukunftssicher elektrifizieren lassen.
Gleichzeitig steigert eine vorhandene Ladeoption die Attraktivität von Wohnungen deutlich. Eine vorausschauend geplante Ladeinfrastruktur trägt dazu bei, den Wert der Immobilie und der einzelnen Wohneinheiten langfristig zu sichern – was auch ein Vorteil für Vermieter und Privateigentümer darstellt. Außerdem werden durch gemeinschaftlich abgestimmte Lösung teure und technisch uneinheitliche Einzelnachrüstungen vermieden. Klare Beschlüsse innerhalb der WEG schaffen Transparenz und reduzieren Konflikte rund um Technik, Stellplätze und Kosten.
Wie aufwendig ist die Installation der Ladepunkte?
Je nach Alter des Hauses und Zustand der Elektrik kann ein E-Ladesäulen-Projekt im Mehrparteienhaus aufwendiger werden.
- Lastmanagementsystem muss installiert werden, um Netzanschluss beim gleichzeitigen Laden mehrerer E-Autos nicht zu überlasten
- Entscheidung, ob Ladekosten über die Rechnung für den Allgemeinstrom oder durch eigene Zähler abgerechnet werden sollen
Nächste Schritte für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs)
Klären Sie zunächst, wie viele Stellplätze elektrifiziert werden sollen (mindestens 20 % bzw. mindestens sechs Stellplätze) und welche Lösung sinnvoll ist.
Beauftragen Sie einen Elektrofachbetrieb wie MONTANA mit der Erstellung eines Angebots für Vorverkabelung und Ladepunkte. Wichtig: Das Einholen von Angeboten gilt noch nicht als Maßnahmenbeginn und ist förderunschädlich.
Beschließen Sie den Ausbau der Ladeinfrastruktur sowie die Kostenverteilung innerhalb der WEG. Der Beschluss sollte ausdrücklich vorbehaltlich der Förderzusage gefasst werden.
Stellen Sie den Förderantrag über das offizielle Online‑Förderportal. Der WEG‑Beschluss kann nachgereicht werden, spätestens jedoch innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Erstbescheids.
Förderprogramm kann Mobilitätswende unterstützen
Ohne wohnortnahe Lademöglichkeit entscheiden sich viele gegen ein E‑Auto. Derzeit ist nur ein kleiner Teil der Stellplätze in privaten Mehrparteienhäusern elektrifiziert. Mit rund 21 Millionen Wohnungen und nahezu neun Millionen Stellplätzen bieten Mehrparteienhäuser ein enormes Ausbaupotenzial. Vor diesem Hintergrund gilt das Förderprogramm der Bundesregierung als wichtiger Impuls für die Elektromobilität.
Gleichzeitig bleiben kleinere Gebäude teils außen vor, während größere Anlagen die Mindestanforderungen nur erfüllen, wenn ausreichend Eigentümer mitziehen. Für viele Wohnungseigentümergemeinschaften könnten diese Hürden weiterhin eine Herausforderung darstellen.
Linda Madir
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