22.07.2026

Heizungsförderung 2026

Die KfW-Heizungsförderung gemäß BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) unterstützt Eigentümer, die auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen, mit attraktiven Förderungen. Zusätzlich zur Grundförderung gibt es verschiedene weitere Boni.
Weiße Würfel mit der Aufschrift 'Förderungen 2026' und Finanz-Icons auf gestapelten Euro-Münzen – Ratgeber zu staatlichen Zuschüssen für klimafreundliche Heizungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eigentümer erhalten 2026 eine Grundförderung von 30 %, die durch Klima- und Einkommensboni auf bis zu 80 % Zuschuss erhöht werden kann.
  • Gefördert werden Heizsysteme, die überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Die Förderung wurde im Zuge des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) angepasst.
  • Förderungen gelten für Ein- und Mehrfamilienhäuser. WEGs können die Grundförderung gemeinschaftlich beantragen, zusätzliche Boni werden individuell beantragt. Wichtig: Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss bei der KfW eingereicht werden.

Das Förderprogramm

Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bündelt mehrere verschiedene Fördermaßnahmen der KfW-Bank. Neben dem Heizungstausch werden Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenstertausch) und der Bau klimafreundlicher Immobilien gefördert. Auch Kommunen können aus dem BEG-Fördertopf eine staatliche Unterstützung bekommen.

Ein Handwerker in blauer Arbeitskleidung montiert einen Heizkörper unter einem Fenster – Ratgeber zum neuen Heizungsgesetz (GEG)

Förderung für Heizungstausch

Der Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung wird vom Bund mit einem umfangreichen Förderprogramm unterstützt. Die einkommensunabhängige Grundförderung beträgt 30 Prozent. Haushalte, mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro jährlich erhalten zusätzlich einen Bonus von 30 Prozent. So soll die Umstellung auch für Eigentümer mit geringem oder mittlerem Einkommen umsetzbar werden.

Die Boni sind miteinander kombinierbar. Das Gesetz deckelt die staatliche Förderung jedoch bei maximal 80 Prozent der Investitionskosten.

 

Förderungen für Heizungen - Was ist der Stand 2026?

2026 wurde das GEG durch das GModG ersetzt. Damit einher ging eine Veränderung der Förderstruktur. Dennoch sollen rund 11,9 Milliarden Euro aufgeboten werden, um Erneuerbare Energien und die energetische Sanierung im Gebäudebereich zu fördern. 

Welche Heizsysteme werden 2026 gefördert?

Die Heizungsförderung gilt nicht für Ölheizungen, ist ansonsten aber sehr technologieoffen. Um eine Heizung mit dem nötigen Maß an erneuerbaren Energien zu betreiben, können folgende Systeme verbaut werden:

  • Übergabestation als Schnittstelle zu einem vorhandenen Wärmenetz (Nah-/Fernwärme)
  • elektrische Wärmepumpe
  • Stromdirektheizung
  • Hybridheizung (förderfähig ist nur der Erneuerbare-Anteil bei Gashybridheizungen)
  • Heizung auf der Basis von Solarthermie
  • unter bestimmten Bedingungen: „H2-ready“-Gasheizung (Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist)
  • Biomasseheizung
  • Gasheizung  (nachweislich 65 Prozent erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff)
Modernes Mehrparteienhaus mit Photovoltaik-Modulen auf dem Flachdach – Ratgeber zu Solarstrom und Mieterstrom-Modellen

Klimageschwindigkeitsbonus

Sie erhalten den Klimag­eschwindigkeits­bonus von 16 % der förderfähigen Kosten für Wohneinheiten, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung selbst­ genutzt wird. Dafür muss eine funktions­tüchtige Öl-, Kohle-, Nacht­strom­speicher oder Gas-Etagen­heizung oder eine mindestens 20 Jahre‍ alte Biomasse­- oder Gasheizung ausge­tauscht und die alte Heizung fach­gerecht demontiert und ent­sorgt werden.

Der Klima­geschwindigkeits­bonus sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halb­jährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozent. Ab August 2028 fällt der Klima­geschwindigkeits­bonus weg.

Eigentümerinnen oder Eigentümer von Einfamilienhäusern beantragen den Bonus im Basis­antrag. Gehört die selbstgenutzte Wohn­einheit zu einer WEG bzw. in ein Mehr­familien­haus, muss der Bonus durch einen Zusatz­antrag innerhalb von maximal 6 Monaten nach Zuschuss­zusage be­antragt werden. Wird mehr als eine Wohn­einheit selbst genutzt, kann der Bonus nur für eine Wohn­einheit beantragt werden.

Lächelnde Frau arbeitet zu Hause am Laptop – Beispielrechnung für Kosten und Förderungen der Heizungsmodernisierung 2026

Beispielrechnung für Ihre Heizungsmodernisierung 2026

Kosten Wärmepumpe: 35.000 €
Max. förderfähige Kosten: 28.000 € 

Maximale Förderung von 80%: 22.400 €
(Grundförderung, Effizienz-Bonus, Einkommensbonus mit Kinderzuschlag)



Ihre Investitionssumme: 12.600 €

Fragen rund um den Förderantrag

Hintergrund bis 2026

Förderungen im GEG

Vor dem Gebäudemodernisierungsgesetz war das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) seit 2024 gültiges Recht. Seiner Verabschiedung waren lange und kontroverse Debatten aufgrund der Komplexität des Heizungstausches vorangegangen, der Eigentümer und Verwalter vor weitreichende Entscheidungen stellt. Um wie geplant bis 2045 Heizungen mit fossilen Energieträgern abzuschaffen, brachte die damalige Regierung umfangreiche Fördermaßnahmen auf die Strecke.

 

Welche Förderungen gab es im Gebäudeenergiegesetz?

30 Prozent Grundförderung gibt es für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, die auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigen. Die Grundförderung lässt sich mit verschiedenen anderen Boni kombinieren – bis zu einem Förder­satz von maximal 70 Prozent bzw. einer Förderung in Höhe von maximal 21.000 €.

Für Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern kann die Grundförderung mit dem Effizienzbonus für Wärmepumpen kombiniert werden. Für effiziente Biomasse-Heizungen gibt es einen Bonus von 2.500 €. 

Bei einem Mehrfamilienhaus staffelt sich die Höhe des Zuschusses nach den Wohneinheiten. Sie setzt sich aus der Grundförderung sowie verschiedenen möglichen Boni zusammen. Der Höchstbetrag beträgt 30.000 € für die erste, 15.000 € für jeweils die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Die Antragstellung muss gemeinschaftlich erfolgen.

Treten Sie mit uns in Kontakt

Wir beraten Sie gerne zur Heizungsförderung für Ihre Immobilie.
Was müssen Wohnungseigentümer (WEG) bei der Heizungsförderung beachten?

Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und WEGs

Seit Mai 2024 sind Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern sowie Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt. Im Laufe des Jahres 2024 wurden auch Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich.

Dabei gelten in einer WEG beim Heizungstausch besondere Regeln und Fristen. Bevor der Förderantrag gestellt werden kann, ist zwingend ein gültiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Die Beantragung der KfW-Förderung erfolgt meist zweistufig: Die WEG beantragt die Grundförderung für das Gemeinschaftseigentum, während die Wohnungseigentümer individuelle Boni (wie den Einkommensbonus) separat für Ihre Wohnung einreichen. Nach Umsetzung erstellt MONTANA die nötige Bestätigung (BnD). 

Achtung: Alle Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss im KfW-Portal vorliegen. 

Maximal förderfähige Kosten für ein Mehrparteienhaus mit 10 Wohneinheiten

Bei einem Mehrfamilienhaus staffelt sich die Höhe des Zuschusses nach den Wohneinheiten. Sie setzt sich aus der Grundförderung sowie verschiedenen möglichen Boni zusammen. Der Höchstbetrag beträgt 28.000 € für die erste, 15.000 € für jeweils die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Die Antragstellung muss gemeinschaftlich erfolgen.

 

Beispielrechnung:

Gebäudemodernisierungsgesetz
Was bedeutet das GModG für Hausverwalter?
Das Gebäudemodernisierungsgesetz soll das alte Gebäudeenergiegesetz ersetzen. Für Hausverwalter bedeutet die versprochene Technologieoffenheit Informationsbedarf und oft Planungsunsicherheit.

Kompetenter Berater bei Heizungstausch

Das passende Heizsystem finden, Renovierung planen, Förderanträge stellen, Angebote prüfen – all das kann überwältigend wirken. Gut, wenn Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite haben, um Ihr Modernisierungsprojekt umzusetzen. MONTANA steht Ihnen bei Heizungsmodernisierung mit über 60 Jahren Erfahrung zur Seite.

Gerne beraten wir Sie zu den modernen und effizienten Technologien, die am besten zu Ihrer Immobilie passen, sowie zu allen Fördermöglichkeiten. Wir setzen die Maßnahmen nicht nur technisch hochprofessionell für Sie um: Wir kümmern uns für Sie auch um die Anträge für staatliche Förderungen und andere Formalitäten (z.B. Anmeldung der Wärmepumpe beim Netzbetreiber).

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Mo. - Do. 8 - 16 Uhr
Fr. 8 - 14 Uhr
089 64165-275

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

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