03.03.2026

Heizungsförderung 2026

Private Eigentümer von Einfamilienhäusern können seit 2024 die KfW-Heizungsförderung gemäß BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) beantragen. Eigentümer, die auf eine klimafreundliche Heizung umsteigen, profitieren von attraktiven Förderungen. Zusätzlich zur Grundförderung gibt es verschiedene weitere Boni, mit denen ein Zuschuss von bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich ist.
Weiße Würfel mit der Aufschrift 'Förderungen 2026' und Finanz-Icons auf gestapelten Euro-Münzen – Ratgeber zu staatlichen Zuschüssen für klimafreundliche Heizungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohngebäude, die mit einer Heizung nachgerüstet werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien läuft, erhalten aktuell großzügige Förderungen. 
    Wie es weitergeht, ist unklar - vor allem die 65-Prozent-Vorgabe ist in der Regierungskoalition umstritten. Im Mai 2026 will die Bundesregierung eine Novelle des Heizungsgesetzes beschließen.
  • Grundförderung und Boni können nach der aktuellen Gesetzeslage bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent für selbstnutzende Wohneigentümer kombiniert werden.
  • Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus, der maximale Zuschuss bei 21.000 Euro.

Welche Maßnahmen für nachhaltiges Heizen werden 2026 gefördert?

30 Prozent Grundförderung gibt es für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, die auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigen. Die Grundförderung lässt sich mit verschiedenen anderen Boni kombinieren – bis zu einem Förder­satz von maximal 70 Prozent bzw. einer Förderung in Höhe von maximal 21.000 €.

Für Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern kann die Grundförderung mit dem Effizienzbonus für Wärmepumpen kombiniert werden. Für effiziente Biomasse-Heizungen gibt es einen Bonus von 2.500 €. 

Bei einem Mehrfamilienhaus staffelt sich die Höhe des Zuschusses nach den Wohneinheiten. Sie setzt sich aus der Grundförderung sowie verschiedenen möglichen Boni zusammen. Der Höchstbetrag beträgt 30.000 € für die erste, 15.000 € für jeweils die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Die Antragstellung muss gemeinschaftlich erfolgen.

30% Basisförderung

Als Grundförderung erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer einen Zuschuss von 30 Prozent. Die KfW berücksichtigt dabei förderfähige Gesamtkosten bis 30.000 €.

 

Plus weitere Boni:

= bis zu 70% Höchstfördersatz

(30.000€ maximal förderfähige Kosten)

Fördergegenstand Max. Fördersatz Grundförderung ISFP-Bonus Effizienz­-Bonus Geschwindig­keits­-Bonus Einkommens­-Bonus
Wärmepumpe 70 % 30 % - 5 % 20 % 30 %
Wärmenetzanschluss 70 % 30 % - - - 30 %
Innovative Heizungstechnik 70 % 30 % - - 20 % 30 %
Gebäudenetzanschluss 70 % 30 % - - 20 % 30 %
Errichtung, Umbau,
Erweiterung Gebäudenetz
70 % 30 % - - 20 % 30 %
Wasserstofffähige Heizung
(Investitions­mehrkosten)
70 % 30 % - - 20 % 30 %
Brennstoffzellenheizung 70 % 30 % - - 20 % 30 %
Biomasseheizung 20 % 15 % 5 % - 20 % -
Solarthermische Anlagen 20 % 15 % 5 % - - -

 

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Lächelnde Frau arbeitet zu Hause am Laptop – Beispielrechnung für Kosten und Förderungen der Heizungsmodernisierung 2026

Beispielrechnung für Ihre Heizungsmodernisierung 2026

Kosten Wärmepumpe: 35.000 €
Max. förderfähige Kosten: 30.000 € 

Maximale Förderung von 70%: 21.000 €
(Grundförderung, Effizienz-Bonus, Speed-Bonus, Einkommensbonus)



Ihre Investitionssumme: 14.000 €

Boni können addiert werden

Grundförderung und Boni können bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus – der maximale Zuschuss beträgt damit 21.000 Euro.

Fragen rund um den Förderantrag

Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und WEGs

Seit Mai 2024 sind Eigentümer von bestehenden Mehr­familien­häusern sowie Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) mit Maß­nahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt. Im Laufe des Jahres 2024 wurden auch Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich.

In einem Mehrfamilienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten die Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl.

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Gerne beraten wir Sie zu den modernen und effizienten Technologien, die am besten zu Ihrer Immobilie passen, sowie zu allen Fördermöglichkeiten. Wir setzen die Maßnahmen nicht nur technisch hochprofessionell für Sie um: Wir kümmern uns für Sie auch um die Anträge für staatliche Förderungen und andere Formalitäten (z.B. Anmeldung der Wärmepumpe beim Netzbetreiber).

 

Treten Sie mit uns in Kontakt!
Wir beraten Sie gerne!
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Sie erreichen uns kostenfrei.
089 64165-275

Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026

Ratgeber

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