Heizungsförderung 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Wohngebäude, die mit einer Heizung nachgerüstet werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien läuft, erhalten aktuell großzügige Förderungen.
Wie es weitergeht, ist unklar - vor allem die 65-Prozent-Vorgabe ist in der Regierungskoalition umstritten. Im Mai 2026 will die Bundesregierung eine Novelle des Heizungsgesetzes beschließen. - Grundförderung und Boni können nach der aktuellen Gesetzeslage bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent für selbstnutzende Wohneigentümer kombiniert werden.
- Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus, der maximale Zuschuss bei 21.000 Euro.
Welche Maßnahmen für nachhaltiges Heizen werden 2026 gefördert?
30 Prozent Grundförderung gibt es für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, die auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigen. Die Grundförderung lässt sich mit verschiedenen anderen Boni kombinieren – bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent bzw. einer Förderung in Höhe von maximal 21.000 €.
Für Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern kann die Grundförderung mit dem Effizienzbonus für Wärmepumpen kombiniert werden. Für effiziente Biomasse-Heizungen gibt es einen Bonus von 2.500 €.
Bei einem Mehrfamilienhaus staffelt sich die Höhe des Zuschusses nach den Wohneinheiten. Sie setzt sich aus der Grundförderung sowie verschiedenen möglichen Boni zusammen. Der Höchstbetrag beträgt 30.000 € für die erste, 15.000 € für jeweils die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Die Antragstellung muss gemeinschaftlich erfolgen.
30% Basisförderung
Als Grundförderung erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer einen Zuschuss von 30 Prozent. Die KfW berücksichtigt dabei förderfähige Gesamtkosten bis 30.000 €.
Plus weitere Boni:
5 Prozent Förderung gibt es für für Wärmepumpen, die als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder mit natürlichem Kältemittel (R290) betrieben werden.
20 Prozent Klimageschwindigkeits-Bonus als Anreiz für die frühzeitige Umrüstung für Eigentümer, die mindestens 20 Jahre alte Heizungen bis Ende 2028 austauschen. Ab 2029 soll der Bonus alle zwei Jahre um drei Prozent sinken.
30 Prozent Bonus für selbstnutzende Wohnungseigentümer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr, wobei der jeweilige Haushalt zu betrachten ist.
= bis zu 70% Höchstfördersatz
(30.000€ maximal förderfähige Kosten)
| Fördergegenstand | Max. Fördersatz | Grundförderung | ISFP-Bonus | Effizienz-Bonus | Geschwindigkeits-Bonus | Einkommens-Bonus |
| Wärmepumpe | 70 % | 30 % | - | 5 % | 20 % | 30 % |
| Wärmenetzanschluss | 70 % | 30 % | - | - | - | 30 % |
| Innovative Heizungstechnik | 70 % | 30 % | - | - | 20 % | 30 % |
| Gebäudenetzanschluss | 70 % | 30 % | - | - | 20 % | 30 % |
| Errichtung, Umbau, Erweiterung Gebäudenetz |
70 % | 30 % | - | - | 20 % | 30 % |
| Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) |
70 % | 30 % | - | - | 20 % | 30 % |
| Brennstoffzellenheizung | 70 % | 30 % | - | - | 20 % | 30 % |
| Biomasseheizung | 20 % | 15 % | 5 % | - | 20 % | - |
| Solarthermische Anlagen | 20 % | 15 % | 5 % | - | - | - |
Ihr Haustechnik-Profi für München
Beispielrechnung für Ihre Heizungsmodernisierung 2026
Kosten Wärmepumpe: 35.000 €
Max. förderfähige Kosten: 30.000 €
Maximale Förderung von 70%: 21.000 €
(Grundförderung, Effizienz-Bonus, Speed-Bonus, Einkommensbonus)
Ihre Investitionssumme: 14.000 €
Boni können addiert werden
Grundförderung und Boni können bis zu einem Höchstsatz von 70 Prozent kombiniert werden. Die maximal förderfähigen Investitionskosten für den Heizungstausch liegen bei 30.000 Euro für ein Einfamilienhaus – der maximale Zuschuss beträgt damit 21.000 Euro.
Fragen rund um den Förderantrag
Die Zuständigkeiten bei der staatlichen Förderung für den Heizungstausch sind nun gebündelt: Seit dem 1.1.2024 werden alle gestellten Anträge in der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) durch die KfW bearbeitet. Bis dahin mussten die Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Weitere Informationen und den Zugang zum Portal "Meine KfW" finden Sie hier.
Wie beantrage ich die Förderung für meine Heizung?Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen wie MONTANA beauftragen und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Diese enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Sie enthält außerdem die 15-stellige BzA-ID, die Sie für die Antragstellung im KfW-Portal benötigen.
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung vorliegen. Darin ist mit dem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung zeigen. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Registrieren Sie sich im Kundenportal der KfW und stellen Sie den Antrag. Dabei müssen Sie die BzA-ID eingeben und den Lieferungs- und Leistungsvertrag hochladen. Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben.
Kann MONTANA die Antragsstellung für mich übernehmen?Wir können den Antrag bei der KfW für Sie stellen. Melden Sie sich gerne für Ihre erste Beratung und die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA). Wir unterstützen gerne bei allen Fragen rund um den Prozess.
Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und WEGs
Seit Mai 2024 sind Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt. Im Laufe des Jahres 2024 wurden auch Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich.
In einem Mehrfamilienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten die Grenzen für die förderfähigen Kosten nach Quadratmeterzahl.
Kompetenter Berater bei Heizungstausch
Das passende Heizsystem finden, Renovierung planen, Förderanträge stellen, Angebote prüfen – all das kann überwältigend wirken. Gut, wenn Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite haben, um Ihr Modernisierungsprojekt umzusetzen. MONTANA steht Ihnen bei Heizungsmodernisierung mit über 60 Jahren Erfahrung zur Seite.
Gerne beraten wir Sie zu den modernen und effizienten Technologien, die am besten zu Ihrer Immobilie passen, sowie zu allen Fördermöglichkeiten. Wir setzen die Maßnahmen nicht nur technisch hochprofessionell für Sie um: Wir kümmern uns für Sie auch um die Anträge für staatliche Förderungen und andere Formalitäten (z.B. Anmeldung der Wärmepumpe beim Netzbetreiber).
Treten Sie mit uns in Kontakt!
Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026
Carolin Will
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