Heizungsförderung 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Eigentümer erhalten 2026 eine Grundförderung von 30 %, die durch Klima- und Einkommensboni auf bis zu 80 % Zuschuss erhöht werden kann.
- Gefördert werden Heizsysteme, die überwiegend erneuerbare Energien nutzen. Die Förderung wurde im Zuge des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) angepasst.
- Förderungen gelten für Ein- und Mehrfamilienhäuser. WEGs können die Grundförderung gemeinschaftlich beantragen, zusätzliche Boni werden individuell beantragt. Wichtig: Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss bei der KfW eingereicht werden.
Das Förderprogramm
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bündelt mehrere verschiedene Fördermaßnahmen der KfW-Bank. Neben dem Heizungstausch werden Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenstertausch) und der Bau klimafreundlicher Immobilien gefördert. Auch Kommunen können aus dem BEG-Fördertopf eine staatliche Unterstützung bekommen.
Förderung für Heizungstausch
Der Umstieg auf eine klimafreundlichere Heizung wird vom Bund mit einem umfangreichen Förderprogramm unterstützt. Die einkommensunabhängige Grundförderung beträgt 30 Prozent. Haushalte, mit einem zu versteuernden Einkommen unter 40.000 Euro jährlich erhalten zusätzlich einen Bonus von 30 Prozent. So soll die Umstellung auch für Eigentümer mit geringem oder mittlerem Einkommen umsetzbar werden.
Die Boni sind miteinander kombinierbar. Das Gesetz deckelt die staatliche Förderung jedoch bei maximal 80 Prozent der Investitionskosten.
Förderungen für Heizungen - Was ist der Stand 2026?
2026 wurde das GEG durch das GModG ersetzt. Damit einher ging eine Veränderung der Förderstruktur. Dennoch sollen rund 11,9 Milliarden Euro aufgeboten werden, um Erneuerbare Energien und die energetische Sanierung im Gebäudebereich zu fördern.
Welche Heizsysteme werden 2026 gefördert?
Die Heizungsförderung gilt nicht für Ölheizungen, ist ansonsten aber sehr technologieoffen. Um eine Heizung mit dem nötigen Maß an erneuerbaren Energien zu betreiben, können folgende Systeme verbaut werden:
- Übergabestation als Schnittstelle zu einem vorhandenen Wärmenetz (Nah-/Fernwärme)
- elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung (förderfähig ist nur der Erneuerbare-Anteil bei Gashybridheizungen)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie
- unter bestimmten Bedingungen: „H2-ready“-Gasheizung (Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist)
- Biomasseheizung
- Gasheizung (nachweislich 65 Prozent erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff)
| Einzelmaßnahmen | Grundförderung | Klimageschwindigkeitsbonus (bis 31.01.2027) |
Einkommensbonus |
| Solarthermische Anlagen | 30 % | 16 % | 10 % - 40 % |
| Biomasseheizungen | 30 % | 16 % | 10 % - 40 % |
| Wärmepumpen | 30 % | 16 % | 10 % - 40 % |
| Brennstoffzellenheizung | 30 % | 16 % | 10 % - 40 % |
| Wasserstofffähige Heizung (Investitionsmehrkosten) | 30 % | 16 % | 10 % - 40 % |
| Innovative Heizungstechnik | 30 % | 16 % | 10 % - 40 % |
| Gebäudenetzanschluss | 30 % | 16 % | 10 % - 40 % |
| Wärmenetzanschluss | 30 % | 16 % | 10 % - 40 % |
Klimageschwindigkeitsbonus
Sie erhalten den Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % der förderfähigen Kosten für Wohneinheiten, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung selbst genutzt wird. Dafür muss eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Nachtstromspeicher oder Gas-Etagenheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Biomasse- oder Gasheizung ausgetauscht und die alte Heizung fachgerecht demontiert und entsorgt werden.
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich jeweils zum 01.02. und 01.08. um 4 Prozent. Ab August 2028 fällt der Klimageschwindigkeitsbonus weg.
Eigentümerinnen oder Eigentümer von Einfamilienhäusern beantragen den Bonus im Basisantrag. Gehört die selbstgenutzte Wohneinheit zu einer WEG bzw. in ein Mehrfamilienhaus, muss der Bonus durch einen Zusatzantrag innerhalb von maximal 6 Monaten nach Zuschusszusage beantragt werden. Wird mehr als eine Wohneinheit selbst genutzt, kann der Bonus nur für eine Wohneinheit beantragt werden.
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen (zVE) | Höhe des Einkommensbonus für Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Höhe des Bonus für Haushalt mit mindestens einem kindergeldberechtigtem Kind unter 18 Jahren |
| ab 60.001 Euro | kein Einkommensbonus | kein Einkommensbonus |
| 50.001 bis 60.000 Euro |
kein Einkommensbonus | 10 % |
| 40.001 bis 50.000 Euro | 10 % | 30 % |
| 30.001 bis 40.000 Euro | 30 % | 40 % |
| bis 30.000 Euro | 40 % | 40 % |
Beispielrechnung für Ihre Heizungsmodernisierung 2026
Kosten Wärmepumpe: 35.000 €
Max. förderfähige Kosten: 28.000 €
Maximale Förderung von 80%: 22.400 €
(Grundförderung, Effizienz-Bonus, Einkommensbonus mit Kinderzuschlag)
Ihre Investitionssumme: 12.600 €
Fragen rund um den Förderantrag
Die Zuständigkeiten bei der staatlichen Förderung für den Heizungstausch sind gebündelt: Seit dem 1.1.2024 werden alle gestellten Anträge in der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) durch die KfW bearbeitet. Bis dahin mussten die Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Weitere Informationen und den Zugang zum Portal "Meine KfW" finden Sie hier.
Wie beantrage ich die Förderung für meine Heizung?Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen wie MONTANA beauftragen und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Diese enthält u. a. Angaben zur geplanten Heizung inklusive der förderfähigen Gesamtkosten sowie eine Bestätigung, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Sie enthält außerdem die 15-stellige BzA-ID, die Sie für die Antragstellung im KfW-Portal benötigen.
Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung vorliegen. Darin ist mit dem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung zeigen. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Registrieren Sie sich im Kundenportal der KfW und stellen Sie den Antrag. Dabei müssen Sie die BzA-ID eingeben und den Lieferungs- und Leistungsvertrag hochladen. Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben.
Kann MONTANA die Antragsstellung für mich übernehmen?Wir können den Antrag bei der KfW für Sie stellen. Melden Sie sich für Ihre erste Beratung und die Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA). Wir unterstützen gerne bei allen Fragen rund um den Prozess.
Förderungen im GEG
Vor dem Gebäudemodernisierungsgesetz war das Gebäudeenergiegesetzes (GEG) seit 2024 gültiges Recht. Seiner Verabschiedung waren lange und kontroverse Debatten aufgrund der Komplexität des Heizungstausches vorangegangen, der Eigentümer und Verwalter vor weitreichende Entscheidungen stellt. Um wie geplant bis 2045 Heizungen mit fossilen Energieträgern abzuschaffen, brachte die damalige Regierung umfangreiche Fördermaßnahmen auf die Strecke.
Welche Förderungen gab es im Gebäudeenergiegesetz?
30 Prozent Grundförderung gibt es für selbstnutzende Eigentümer und Eigentümerinnen von Einfamilienhäusern, die auf eine klimafreundliche Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien umsteigen. Die Grundförderung lässt sich mit verschiedenen anderen Boni kombinieren – bis zu einem Fördersatz von maximal 70 Prozent bzw. einer Förderung in Höhe von maximal 21.000 €.
Für Vermieterinnen und Vermieter von Einfamilienhäusern kann die Grundförderung mit dem Effizienzbonus für Wärmepumpen kombiniert werden. Für effiziente Biomasse-Heizungen gibt es einen Bonus von 2.500 €.
Bei einem Mehrfamilienhaus staffelt sich die Höhe des Zuschusses nach den Wohneinheiten. Sie setzt sich aus der Grundförderung sowie verschiedenen möglichen Boni zusammen. Der Höchstbetrag beträgt 30.000 € für die erste, 15.000 € für jeweils die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Die Antragstellung muss gemeinschaftlich erfolgen.
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Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und WEGs
Seit Mai 2024 sind Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt. Im Laufe des Jahres 2024 wurden auch Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich.
Dabei gelten in einer WEG beim Heizungstausch besondere Regeln und Fristen. Bevor der Förderantrag gestellt werden kann, ist zwingend ein gültiger Beschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich. Die Beantragung der KfW-Förderung erfolgt meist zweistufig: Die WEG beantragt die Grundförderung für das Gemeinschaftseigentum, während die Wohnungseigentümer individuelle Boni (wie den Einkommensbonus) separat für Ihre Wohnung einreichen. Nach Umsetzung erstellt MONTANA die nötige Bestätigung (BnD).
Achtung: Alle Nachweise müssen innerhalb von sechs Monaten nach Projektabschluss im KfW-Portal vorliegen.
Maximal förderfähige Kosten für ein Mehrparteienhaus mit 10 Wohneinheiten
Bei einem Mehrfamilienhaus staffelt sich die Höhe des Zuschusses nach den Wohneinheiten. Sie setzt sich aus der Grundförderung sowie verschiedenen möglichen Boni zusammen. Der Höchstbetrag beträgt 28.000 € für die erste, 15.000 € für jeweils die zweite bis sechste und je 8.000 Euro für jede weitere Wohneinheit. Die Antragstellung muss gemeinschaftlich erfolgen.
Beispielrechnung:
| 1. Wohnung | 28.000 € | |
| 2. – 6. Wohnung | (5 x 15.000 €/Wohnung) | 75.000 € |
| 7. – 10. Wohnung | (4 x 8.000 €/Wohnung) | 32.000 € |
| Maximal förderfähige Kosten: | 135.000 € |
Was bedeutet das GModG für Hausverwalter?
Kompetenter Berater bei Heizungstausch
Das passende Heizsystem finden, Renovierung planen, Förderanträge stellen, Angebote prüfen – all das kann überwältigend wirken. Gut, wenn Sie einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite haben, um Ihr Modernisierungsprojekt umzusetzen. MONTANA steht Ihnen bei Heizungsmodernisierung mit über 60 Jahren Erfahrung zur Seite.
Gerne beraten wir Sie zu den modernen und effizienten Technologien, die am besten zu Ihrer Immobilie passen, sowie zu allen Fördermöglichkeiten. Wir setzen die Maßnahmen nicht nur technisch hochprofessionell für Sie um: Wir kümmern uns für Sie auch um die Anträge für staatliche Förderungen und andere Formalitäten (z.B. Anmeldung der Wärmepumpe beim Netzbetreiber).
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Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026
Carolin Will
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