01.03.2026

Gradtagszahlentabelle

Die Gradtagszahlen helfen beispielsweise bei einem Mieter- oder Nutzerwechsel innerhalb einer Abrechnungsperiode, die Grundkosten des Wärmeverbrauchs gerecht und regelkonform aufzuteilen, selbst wenn keine Zwischenablesung möglich ist. Grundlage für die Berechnung bildet § 9b der Heizkostenverordnung. Anschließend wird die Gradtagszahlentabelle (auch: Gradtagstabelle) herangezogen.
Schreibtisch mit Blick auf eine verschneite Winterlandschaft – Symbolbild zur Erklärung von Gradtagszahlen für die Heizkostenabrechnung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Heizkostenverordnung legt fest, dass mindestens 50 und höchstens 70 Prozent der Heizungs- und Warmwasserkosten nach dem tatsächlichen Verbrauch von Mietern abgerechnet werden müssen
  • Eine 100-​prozentige Abrechnung nach den Quadratmetern Wohnfläche, eine Warmmieten oder Heizungspauschalen sind nicht zulässig
  • Erfolgte zum Beispiel keine Zwischenablesung bei einem Mieterwechseln, hilft die Gradtagszahlentabelle bei der Berechnung

Wie berechnet man Heizkosten nach Gradtagszahlen?

Um die Heizkosten anteilig zu berechnen, wird der Verbrauch für zwölf Monate durch 1.000 Gradtagszahlen geteilt. Das Ergebnis wird dann mit der Summe der Gradtagszahlen für den maßgeblichen, zu berücksichtigenden Miet-/Nutzungszeitraum multipliziert. Dabei wird in der Tabelle der unterschiedliche Verbrauch von Heizenergie im Sommer und im Winter entsprechend gewichtet.

Die Kosten für Warmwasser werden nicht anhand von Gradtagen vorgenommen, sondern unter Berücksichtigung der Kalendertage, da der Warmwasserverbrauch und somit die Warmwasser-Kosten unabhängig von der Witterung und vom individuellen Heizen anfallen.

Gradtagszahlentabelle

 

Monat Kalendertage Promille-Anteil Gradtagszahl je Tag
Januar 31 170 5,48
Februar 28/29 150 5,35 / 5,17
März 31 130 4,19
April 30 80 2,66
Mai 31 40 1,29
Juni 30 13,040 0,43
Juli 31 13,480 0,43
August 31 13,480 0,43
September 30 30 1,00
Oktober 31 80 2,58
November 30 120 4,00
Dezember 31 160 5,16
Gesamtjahr 365 (366) 1.000 -
Ratgeber

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