03.03.2026

Heizungsgesetz - Deutschlands Weg zum klimafreundlichen Heizen?

Das Gebäudeenergiegesetz oder "Heizungsgesetz" sollte die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen. Nach hitzigen Debatten und mühsam errungenen Kompromissen wurde das Gesetz im Sommer 2026 von der Folgeregierung reformiert. 
Ein Handwerker in blauer Arbeitskleidung montiert einen Heizkörper unter einem Fenster – Ratgeber zum neuen Heizungsgesetz (GEG)

Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Rückblick auf die Regelungen zwischen 2024 und 2026 nach dem sogenannten "Gebäudeenergiegesetz".
Die Regelungen ab Juli 2026 finden Sie im Beitrag zum "Gebäudemodernisierungsgesetz".

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2024 gab es für den Einbau klimafreundlicher Heizungen eine Grundförderung von 30 %, kombinierbare Boni bis zu 70 % der förderfähigen Kosten sowie zusätzliche Zuschüsse für Mehrfamilienhäuser und WEGs ab Mai/August 2024.
  • Energieberatungen wurden mit bis zu 80 % der Kosten gefördert und sollten helfen, individuelle Sanierungsfahrpläne zur Senkung von Energiekosten zu erstellen.
  • Seit Sommer 2026 gilt die Folgeregelung des "Gebäudemodernisierungsgesetzes", in welchem die obigen Vorteile abgebaut wurden.

Energieverbrauch in Deutschland

Etwa ein Drittel des Energieverbrauchs entfällt in Deutschland auf den Gebäudesektor. Dabei sind im Jahr 2022 etwa 112 Millionen Tonnen CO2 entstanden. Bis zum Jahr 2030 soll die Emissionsmenge auf 67 Millionen Tonnen und bis zum Jahr 2045 sogar auf 0 reduziert werden – diese Ziele sind im Bundesklimaschutzgesetz definiert und setzen den Rahmen für die Novelle des 2020 erstmals in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes.

 

Ab 2028 sollen neue Heizungen mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden

Das „Heizungsgesetz“, wie die GEG-Novelle vielfach betitelt wird, trat 2024 in Kraft. Für Bestandsgebäude sollten seine Vorgaben es erst greifen, wenn eine kommunale Wärmeplanung vorgelegen hätte, also spätestens ab 2028. Jede neu eingebaute Heizung sollte dann verpflichtend auf Basis von 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden.

Bestandheizungen

Funktionierende Heizungen müssen nicht vorzeitig ausgetauscht werden

Bestehende Heizungen können weiter genutzt und bei Bedarf repariert werden. Es war nicht vorgesehen, dass funktionierende Heizungen vorzeitig ersetzt werden müssen. Allerdings hätten fossile Brennstoffe längstens bis zum 31.12.2044 genutzt werden dürfen. Bis dahin möchte Deutschland klimaneutral sein. Die Experten von MONTANA beantworten Ihre Fragen gerne!

Unter welchen Bedingungen waren neue Gasheizungen noch zulässig?

Neue Gasheizungen durften seit 2024, mit Inkrafttreten des Gesetzes, in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten nur noch eingebaut werden, wenn sie mit mindestens 15 Prozent grünen Gasen betrieben wurden. Zulässig war beispielsweise Biogas, aber auch grüner Wasserstoff sollte zugelassen werden.

In den folgenden Jahren sollte sich der Prozentsatz der nachhaltigen Energien zum Betreiben neuer Gasheizungen vergrößern: 

  • 2035: 30 Prozent grüne Gase
  • 2040: 60 Prozent grüne Gase
  • 2045: Heizungen müssen vollständig klimaneutral sein

Ab Gültigkeit der neuen Regeln (2028) oder ab dem Zeitpunkt, zu dem die kommunale Wärmeplanung vorliegt, hätte eine Gasheizung nur dann eingebaut werden dürfen, wenn sie auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar war und die kommunale Wärmeplanung ein Wasserstoffnetz vorsieht.

Grundsätzlich war bei einer Entscheidung für eine Gasheizung eine Beratung verpflichtend. So sollen die kommunale Wärmeplanung und die langfristige Wirtschaftlichkeit Berücksichtigung finden und Fehlinvestitionen vermieden werden. Stichworte sind hier die steigende CO2-Bepreisung sowie hohe Kosten für grüne Gase.

Die Pflicht zur Beratung fiel im Gebäudeenergiegesetz 2026 weg, was viele Experten der Immobilienbranche kritisieren. Sie fürchten, dass es zu Fehlinvestitionen und hohen Folgekosten von Eigentümern kommen könnte. 

 

Was schrieb das Gebäudeenergiegesetz für Neubaugebiete vor?

Neubaugebiete wurden im Heizungsgesetz von den verlängerten Fristen ausgenommen. Hier waren seit 1. Januar 2024 nur Heizungen zulässig, die zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Gebäudeenergiegesetz sah umfangreiche Förderungen beim Heizungstausch sowie Anreize für Vermieter vor

Die Förderungen für Eigentümer wurden gegenüber dem Entwurf noch einmal deutlich verbessert:

  • Einkommensunabhängiger Fördersatz von 30 Prozent
  • Einkommensschwache Haushalte erhalten weitere 30 Prozent Förderung
  • Heizungstausch bis 2028: Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent – dieser soll ab 2028 alle zwei Jahre um 3 Prozent sinken

Insgesamt soll die Förderung maximal 70 Prozent betragen.

Es sollten Anreize für Vermieter geschaffen und Mieter gleichzeitig nicht überfordert werden. Deshab wurde die Modernisierungsumlage von 8 auf 10 Prozent erhöht, wenn eine staatliche Förderung in Anspruch genommen und diese von den Kosten abgezogen wurde. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes legte dafür eine Obergrenze von 50 Cent pro Quadratmeter und Jahr fest.

Lesen Sie in unserem Beitrag, wie die Fördermöglichkeiten für den Heizungstausch in Mehrfamilienhäusern aussahen.

Heizungsgesetz soll kommunale Wärmeplanung verzahnen

Eigentümer und Wohnungseigentumsgemeinschaften haben somit für ihre Entscheidung mehr Zeit und können diese auf die kommunale Wärmeplanung stützen. In größeren Städten (ab 100.000 Einwohnern) sollte diese bis 2026 fertig sein und aufzeigen, inwieweit die Versorgung künftig mit Nah- oder Fernwärme oder Wasserstoff realisiert werden kann.

Wurde ein Heizungstausch bereits früher erforderlich (zum Beispiel wegen Havarie) oder ist vom Besitzer gewünscht, war eine Energieberatung verpflichtend. In Havariefällen sind zudem Übergangsfristen geplant, in denen die 65-Prozent-Vorgabe vorerst nicht erfüllt werden muss.

Status des GEG 2026

Gebäudemodernisierungsgesetz

Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) soll das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Vorgängerregierung ersetzen.

Ein Kernpunkt ist der Wegfall der 65-Prozent-Regel, durch den der Einbau von Öl- und Gasheizungen unter bestimmten Bedingungen wieder zulässig ist.

 

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