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Die EEG-Umlage entfällt

Wie Sie bei MONTANA von der Abschaffung der EEG-Umlage profitieren

Zum 1. Juli 2022 soll keine EEG-Umlage mehr erhoben werden. Durch den Wegfall der staatlichen Umlage auf den Strompreis zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) greift die Regierung preissenkend in den Energiemarkt ein und möchte so den Verbraucher entlasten.

Was ist die EEG-Umlage?

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Die EEG-Umlage wurde 2000 in Deutschland mit dem Ziel eingeführt, den Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu finanzieren. Seither zahlen Verbraucher einen Zuschlag auf den Strompreis. 

Hintergrund und Gesetzesgrundlage
  • Aufgrund der seit Mitte 2021 stark angestiegenen Energiepreise ist die Abschaffung der staatlichen Umlage auf den Strompreis bereits seit längerem in Diskussion. Zunächst beschloss die alte Bundesregierung die EEG-Umlage zum 01. Januar 2022 um 43 Prozent zu senken. Damit sank die staatliche Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien – von 6,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde –  auf den niedrigsten Stand seit zehn Jahren.
  • Um einen sozialen Ausgleich für Endverbraucher und den Mittelstand zu schaffen, sieht die neue Ampel-Koalition in ihrem Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 vor, dass die EEG-Umlage ab 01. Januar 2023 vollständig aufgehoben und vom Staatshaushalt übernommen wird. 
  • Angesichts der rasant steigenden Energiekosten in den darauffolgenden Monaten wird die Senkung der staatlichen Umlage auf 0 Cent mit Beschluss vom 23. Februar 2022 um sechs Monate vorgezogen.  

Angesichts der stark gestiegenen Preise möchte der Staat die Verbraucher entlasten. Stromversorger sind verpflichtet, den Wegfall der staatlichen Umlage auf den Strompreis in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben. 

 Mehr zur Preisentwicklung

Was bedeutet das für Sie als Kunde?

Als MONTANA Kunde profitieren Sie selbstverständlich von der Abschaffung der EEG-Umlage! Wir überprüfen und kalkulieren unsere Preise regelmäßig und in kurzen Abständen. Das heißt für Sie konkret: durch den Wegfall der staatlichen Umlage sparen Sie in 2022 bei einem Stromverbrauch von beispielsweise 3.500 kWh 65 Euro ein.

MONTANA berücksichtigt den Wegfall der EEG-Umlage in allen Tarifmodellen
  • Die Weitergabe der Abschaffung der EEG-Umlage erfolgt automatisch mit Ihrer nächsten Jahresabrechnung. Für Sie ergibt sich kein Handlungsbedarf!

  • Bei Vertragsabschlüssen  ab dem 24. November 2022 ist die Abschaffung der EEG-Umlage zum 1. Januar 2023 bereits in allen Tarifen mit einkalkuliert. 

  • Bei Vertragsabschlüssen seit dem 23. Februar 2022 ist der Wegfall der EEG-Umlage zum 01. Juli 2022 ebenfalls in der Preiskalkulation berücksichtigt.

Zuverlässig mit Ihrer Jahresabrechnung
  • Den reduzierten Arbeitspreis weisen wir Ihnen automatisch auf Ihrer Jahresverbrauchsabrechnung aus.

  • Ihr monatlicher Abschlag ändert sich nicht.

  • Bei Fragen zu Ihrem Ökostrom-Tarif beraten wir Sie gerne persönlich!

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