Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel im Detail
Die Bundesnetzagentur gibt Stromversorgern ab dem 6.6.2025 neue Richtlinien, Abläufe und Fristen vor: Die Kommunikation zwischen den involvierten Marktteilnehmern (bisheriger und neuer Stromanbieter, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) wird beschleunigt und der technische Vorgang des Lieferantenwechsels muss werktags innerhalb von 24 Stunden vollzogen werden.
Bitte beachten Sie: Die 24-Stunden-Frist bezieht sich auf den Moment, an dem MONTANA den Netzbetreiber erstmals kontaktiert, nicht auf den Zeitpunkt Ihres Vertragsabschlusses.
Die Bundesnetzagentur setzt damit eine EU-Richtlinie um, die den Wettbewerb stärken soll. Die Änderungen betreffen ausschließlich den Strommarkt. Erdgasverträge sind davon nicht betroffen.
Wichtig: Die neue Frist betrifft den technischen Prozess – die Kündigungsfrist und die Laufzeit Ihres Vertrags bleiben unverändert gültig. Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel hat für Sie aber den Vorteil, dass Sie schneller als bisher eine Rückmeldung zu Ihrem Wechsel bzw. zu Ihrer An- oder Abmeldung erhalten. Eine rückwirkende An- oder Abmeldung ist dadurch aber nicht mehr möglich.