CO₂- Preiskorridor: Das kommt 2026 auf Eigentümer und Mieter zu
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2026 wird der CO₂-Preis am Markt ermittelt, bewegt sich jedoch in einem festen Korridor zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne.
- Ab 2028 greift der EU-weite Emissionshandel, was laut Experten zu einem Preissprung auf bis zu 150 Euro führen kann. Der Start war für 2027 vorgesehen, soll aber um ein Jahr verschoben werden.
- Die Kostenaufteilung gilt weiter: Je schlechter die Energieeffizienz des Gebäudes, desto größer ist der Anteil, den der Vermieter übernehmen muss.
- Ein Klimageld zur Entlastung der Bürger ist im aktuellen Koalitionsvertrag nicht vorgesehen; die Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung fließen in Förderprojekte.
Geschichte des CO₂-Preises
Grundlage für den CO2-Preis ist das deutsche BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz). Dessen Ziel ist es, den Treibhausgasausstoß im Verkehrs- und Gebäudesektor durch die Einführung eines nationalen Handels für CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen zu reduzieren, um die nationalen und europäischen Klimaschutzziele erreichen zu können.
Durch die Bepreisung der Emission von Treibhausgasen sollen fossile Energieträger wie Benzin, Diesel, Heizöl und Erdgas schrittweise teurer werden, um den Verbrauch zu senken und Anreize für klimafreundliche Alternativen zu schaffen. Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen (z. B. Mineralölunternehmen), müssen Emissionszertifikate kaufen. Die Unternehmen geben diese Kosten an Kunden weiter, was das Verbraucherverhalten verändern soll.
CO₂-Preisentwicklung bis 2027
Der Handel mit den CO2-Verschmutzungsrechten (Emissionshandel) startete 2021 mit einem fixen CO2-Preis von 25 Euro pro Tonne und soll wirken wie eine Steuer. Bis 2025 stieg der Preis schrittweise auf 55 Euro.
Wer mit Gas heizt, zahlte 2025 durch den höheren CO2-Preis netto rund 0,18 Cent mehr pro Kilowattstunde als noch 2024. Für einen durchschnittlichen Vier-Personen-Haushalt in einer Wohnung mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Erdgas sind das rund 36 Euro mehr pro Jahr.
So geht es weiter
2026 wird der Zertifikatepreis durch Versteigerungen in einem Preiskorridor von 55 Euro bis 65 Euro pro Tonne CO2 ermittelt.
Ab 2027 soll der nationale CO₂-Preis in das europäische Emissionshandelssystem EU-ETS überführt werden. Dieser Starttermin wurde Ende 2025 um ein Jahr auf 2028 verschoben. Der Preis wird dann nicht mehr politisch festgelegt, sondern am Markt gebildet. In einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) heißt es, aufgrund der strikten europäischen Emissionsobergrenzen und teilweise geringen Fortschritte bei der Dekarbonisierung in Europa werde erwartet, dass der CO2-Preis für Kraft- und Brennstoffe deutlich steigen werde. Studien zufolge seien Preise zwischen 70 und 150 Euro je Tonne möglich.
Wie sich die CO2-Preisentwicklung auf die Heizkostenentwicklung für Erdgasendverbraucher auswirken könnte, zeigen die nachfolgenden Grafiken:
Kommt ein Klimageld?
Die Milliardeneinnahmen aus der CO2-Bepreisung fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), einen Sondertopf des Bundes. Aus diesem werden Projekte zum Umstieg auf klimafreundliche Technologien finanziert – etwa für den Heizungstausch. Aus den steigenden Einnahmen könnte ein Klimageld für Bürger finanziert werden, als Ausgleich zu den steigenden CO2-Preisen.
Die Ampelkoalition hatte die Einführung eines Klimagelds versprochen, es jedoch nicht mehr zur Umsetzung gebracht. Der aktuelle Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD enthält dazu keine Vereinbarung.
Vermieteranteil an den CO₂-Kosten
2023 trat das Gesetz in Kraft, das die Aufteilung der Kosten der CO2-Abgabe zwischen Vermietern und Mietern in zehn Stufen staffelt: Je nach Emissionshöhe des Gebäudes zahlen Mieter einen Anteil zwischen fünf Prozent und 100 Prozent (bei sehr effizienten Gebäuden mit dem Energiestandard EH55) der CO2-Kosten für die Wohnung – Vermieter jeweils den Rest.
Dabei sind zwei Fälle zu unterscheiden:
Mietwohnungen mit Zentralheizung
Der Brennstofflieferant stellt für die Liegenschaft eine Rechnung aus, die neben den Brennstoffkosten die insgesamt verursachten CO2-Emissionen sowie die dazugehörigen Kosten ausweist. Der Verwalter bzw. sein beauftragter Messdienstleister ermittelt dann die Kostenaufteilung auf die einzelnen Wohneinheiten im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung. Dabei wird die Immobilie in das Zehn-Stufen-Modell eingeordnet. Auf dieser Basis erfolgt die Verteilung der CO2-Kosten der einzelnen Wohneinheiten auf Mietende und Vermietende.
Mietwohnungen mit Etagenheizung oder vermietete Einfamilienhäuser
Mieter erhalten selbst die Rechnung über den Brennstoff. In dieser Rechnung ist der CO2-Preis ausgewiesen, den der Mieter mit eigenem Vertrag mit einem Energieversorger zunächst komplett bezahlen muss. Der Mieter kann gegenüber dem Vermieter jedoch den Kostenanteil, der vom Eigentümer zu tragen ist, innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt der Rechnung abrechnen. Der Eigentümer hat dann zwölf Monate Zeit, den Anteil zu erstatten oder in der jährlichen Betriebskostenabrechnung zu verrechnen.
Ausnahmen von der CO₂-Aufteilung
Schränken staatliche Vorgaben die Möglichkeiten energetischer Sanierungen für Eigentümer erheblich ein, müssen sie sich weniger stark oder gar nicht am CO2-Preis beteiligen. Dabei geht es z. B. um Denkmalschutzvorgaben, die Dämmungsmöglichkeiten einschränken, oder Lagen in Milieuschutzgebieten mit strikten Vorgaben für Veränderungen am Erscheinungsbild.
Nichtwohngebäude: Stufenmodell Ende 2025?
Bei Nichtwohnhäusern wie Geschäften und Büros zahlen Mieter und Vermieter jeweils die Hälfte, es sei denn, sie vereinbaren vertraglich etwas anderes. Ein 10-Stufenmodell, das den Energieeffizienzgrad berücksichtigt, ist gesetzlich geplant (§ 8 Abs. 4 CO2KostAufG), wurde aber aufgrund der Datenheterogenität noch nicht verbindlich eingeführt.
Was jetzt wichtig ist
Mit steigendem CO2-Preis steigen künftig auch die Kosten, die Eigentümer selbst zu tragen haben. Je schlechter die Energieeffizienz einer Immobilie ist, umso höher ist die regelmäßige Belastung der Eigentümer, die es gegen die Aufwendungen für Effizienzverbesserungen oder die Kosten für einen Wechsel des Heizungssystems abzuwägen gilt.
Wer jetzt in energetische Sanierungen investiert, reduziert langfristig nicht nur CO2-Kosten, sondern steigert den Wert der Immobilie. Gleichzeitig werden Eigentümer entlastet, wenn gesetzliche Vorgaben Sanierungsmaßnahmen einschränken – eine differenzierte Betrachtung der Immobilie wird also immer wichtiger.
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Linda Madir
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