Fördermöglichkeiten im GEG
Das Wichtigste in Kürze
- Seit 2024 müssen neue Heizungen in Neubauten mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie betrieben werden. Auch im Gebäudebestand gelten diese Vorgaben nach Vorliegen der kommunalen Wärmeplanung.
- Der Bund fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 % der Investitionskosten (30 % Grundförderung plus kombinierbare Boni), wobei Mehrfamilienhäuser höhere förderfähige Kosten pro Wohneinheit ansetzen können.
- Gefördert werden verschiedene Heizsysteme wie Wärmepumpen, Wärmenetzanschlüsse, Solarthermie, Biomasse- oder bestimmte Gasheizungen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien.
Grundpfeiler des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
Seit dem 1. Januar 2024 müssen in Neubauten, die in Neubaugebieten entstehen, Heizungen eingebaut werden, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Wird im Gebäudebestand eine Heizungsanlage ausgetauscht, greifen die Anforderungen des GEG ab dem Zeitpunkt, zu dem die kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde vorliegt.
Eigentümer von Bestandsimmobilien haben dann Klarheit, ob für ihr Gebäude der Anschluss an ein Wärmenetz perspektivisch möglich ist oder eine Wärmepumpe die richtige Lösung ist, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen. So können Eigentümer eine zukunftssichere Entscheidung treffen. Helfen sollen dabei umfangreiche Förderungen mit starker sozialer Ausrichtung.
Die Regelungen des GEG im Überblick
Förderungen laufen vorerst weiter
Die von der Ampelkoalition reformierte Förderung läuft vorerst ohne Einschränkungen weiter - trotz der Uneinigkeit in der aktuellen schwarz-roten Regierung darüber, in welchem Umfang die Förderungen künftig weitergeführt werden sollen. Aktuell sind im Haushalt 2026 11,9 Milliarden Euro eingeplant. 2025 waren es noch 16,5 Milliarden.
2025 erteilte die KfW fast 400.000 Förderzusagen. Davon entfielen rund 85 % auf Wärmepumpen.
Förderung für Heizungstausch
Der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung wird vom Bund mit einem umfangreichen Förderprogramm unterstützt. So soll die Umstellung auch für Eigentümer mit geringem oder mittlerem Einkommen umsetzbar werden. Die einkommensunabhängige Grundförderung beträgt 30 Prozent. Darüber hinaus gibt es einen Geschwindigkeitsbonus von bis zu 20 Prozent. Haushalte, deren zu versteuerndes Einkommen 40.000 Euro jährlich nicht übersteigt, erhalten zusätzlich einen Bonus von 30 Prozent. Die Boni sind miteinander kombinierbar. Das Gesetz deckelt die staatliche Förderung jedoch bei maximal 70 Prozent der Investitionskosten.
Höhere Zuschüsse für Mehrparteienhäuser
Beispielrechnung: maximal förderfähige Kosten für ein Mehrparteienhaus mit 10 Wohneinheiten
| 1. Wohnung | 30.000 € | |
| 2.–6. Wohnung | (5 x 15.000 €/Wohnung) | 75.000 € |
| 7.–10. Wohnung | (4 x 8.000 €/Wohnung) | 32.000 € |
| Maximal förderfähige Kosten: | 137.000 € |
Welche Heizsysteme werden gefördert?
Die Förderung ist technologieoffen. Um eine Heizung mit dem nötigen Maß an erneuerbaren Energien zu betreiben, können folgende Systeme verbaut werden:
- Übergabestation als Schnittstelle zu einem vorhandenen Wärmenetz (Nah-/Fernwärme)
- elektrische Wärmepumpe
- Stromdirektheizung
- Hybridheizung (förderfähig ist nur der Erneuerbare-Anteil bei Gashybridheizungen)
- Heizung auf der Basis von Solarthermie
- unter bestimmten Bedingungen: „H2-ready“-Gasheizung (Heizung, die auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar ist)
- Biomasseheizung
- Gasheizung (nachweislich 65 Prozent erneuerbare Gase wie Biomethan, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff)
Linda Madir
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