05.12.2025

Weniger Entlastung bei den Energiepreisen als angekündigt

Die Kaufkraft der Bürger und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft zu erhöhen war Ziel der durch die Regierung angekündigten Maßnahmen zur Strompreissenkung. Im Haushalt von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) wurden diese Pläne jedoch stark eingeschränkt.
Eine Hand hält ein Paragraph-Zeichen vor Hochspannungsmasten im Sonnenlicht – Informationen zu Gesetzen und staatlichen Entlastungen bei den Energiepreisen

Das Wichtigste in Kürze

  • Ausgaben zur Entlastung von Verbrauchern bei Energiekosten in Höhe von 6,3 Milliarden Euro veranschlagt, z.B durch Senkung der Strompreise
  • Verbraucher werden von der Gasspeicherumlage befreit.
  • Die Stromsteuersenkung für Industrie und Landwirtschaft wird verlängert.
  • Der Bund übernimmt einen stärkeren Anteil an den Netzentgelten.

Stromsteuersenkung nur für Industrie

Die im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD festgehaltene allgemeine Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß fiel weg. Stattdessen wurde nur das produzierende Gewerbe entlastet. Für nicht produzierendes Gewerbe und Verbraucher sei eine Steuersenkung vorerst nicht darstellbar, begründete der Finanzminister die Entscheidung und kündigte an, im Verlauf der Regierungszeit weitere Entlastungen zu prüfen.

 

Ursprünglich war die Stromsteuer nur für 2024 und -25 geplant. Jetzt ist die Senkung auf das europäische Mindestmaß für berechtigte Betriebe dauerhaft gesetzlich verfestigt: Ab einem Stromverbrauch von 12.500 kWh erhalten sie weiterhin 2,00 ct/kWh rückerstattet. 

Damit erhalten das produzierende Gewerbe, Land- und Forstwirtschaft sowie Betreiber von Blockheizkraftwerken eine deutliche Absenkung gegenüber dem Regelsteuersatz von 20,50 €/MWh. Mit der Absenkung soll die Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Branchen gestärkt werden und die Belastung durch steigende Energiekostensinken.

Zuschüsse zu neuen Netzen

Die sogenannten Netznutzungsentgelte sind ein Bestandteil des Strompreises. Sie stiegen wegen hoher Kosten für den Netzausbau in den letzten Jahren stark. Laut Angaben des Finanzministers will sich der Bund am Netzausbau stärker als bisher beteiligen. In welcher Höhe der Ausbau bezuschusst werden kann, legen Finanzministerium, Wirtschaftsministerium und Kanzleramt fest.

Gasumlage im Klimafonds

Die von Gaskunden bezahlte Gasspeicherumlage, die 2022 eingeführt wurde, wurde zum 01. Januar 2026 abgeschafft. Sie Gasspeicherumlage betrug 2025 noch 0,289 Cent pro Kilowattstunde. Für einen Privathaushalt mit einem jährlichen Gasverbrauch von 20.000 kWh ergab sich eine Entlastung in Höhe von knapp 58 Euro. Die fehlende Summe soll aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) beglichen werden. Die Opposition kritisierte den Plan, durch den sie wichtige Förderprogramme für moderne Heizungen, Wärmenetze und Zukunftsinvestitionen in der Industrie gefährdet sieht.

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