03.03.2026

Förderungen für Heizungen - Was ist der Stand 2026?

2026 sollen 11,9 Milliarden Euro aufgeboten werden, um Erneuerbare Energien und die energetische Sanierung im Gebäudebereich zu fördern. Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut, kann dafür Förderungen erhalten. Vorgesehen ist eine Grundförderung von 30 Prozent. Für den Austausch einer alten fossilen Heizung gibt es bis Ende 2028 zusätzlich einen Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.
Weiße Würfel mit der Aufschrift 'Förderungen 2026' und Finanz-Icons auf gestapelten Euro-Münzen – Ratgeber zu staatlichen Zuschüssen für klimafreundliche Heizungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2024 gibt es für den Einbau klimafreundlicher Heizungen eine Grundförderung von 30 %, kombinierbare Boni bis zu 70 % der förderfähigen Kosten sowie zusätzliche Zuschüsse für Mehrfamilienhäuser und WEGs
  • 2025 umfasste das Programm 16,5 Milliarden Euro
  • Einkommensabhängig erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro jährlich einen Zusatzbonus von 30 Prozent
Ein Handwerker in blauer Arbeitskleidung montiert einen Heizkörper unter einem Fenster – Ratgeber zum neuen Heizungsgesetz (GEG)

Das Förderprogramm


Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bündelt mehrere verschiedene Fördermaßnahmen der KfW-Bank.

Neben dem Heizungstausch werden Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenstertausch) und der Bau klimafreundlicher Immobilien gefördert. Auch Kommunen können aus dem BEG-Fördertopf eine staatliche Unterstützung bekommen.

Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und WEGs

Vermieter, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften mussten länger auf die Heizungsförderung warten als Mieter. Seit dem Sommer 2024 sind Anträge für Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern sowie von WEGs für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum möglich. Zuletzt wurden Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich.

In einem Mehrfamilienhaus erhöhen sich die förderfähigen Kosten um jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie um jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten die Grenzen für die förderfähigen Kosten abhängig von der Quadratmeterzahl.

Energieberatung - Schritt 1 für Kostenersparnis

Auch Energieberatungen werden gefördert. Eine Energieberatung zeigt Eigentümer, wo welche Energiekosten entstehen und wie Energie effizienter eingesetzt werden kann, um Kosten zu sparen. Dazu analysiert der Berater vor Ort an der Immobilie den jeweiligen Energieverbrauch. Eigentümer und Berater entwerfen dann einen individuellen Sanierungsfahrplan für eine energieeffiziente Modernisierung des Wohngebäudes. Bis zu 80 Prozent der Kosten für die Beratung werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude gefördert.

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