Förderungen für Heizungen - Was ist der Stand 2026?
Das Wichtigste in Kürze
- Zwischen 2024 und Sommer 2026 gab es für den Einbau klimafreundlicher Heizungen eine Grundförderung von 30 %, kombinierbare Boni bis zu 70 % der förderfähigen Kosten sowie zusätzliche Zuschüsse für Mehrfamilienhäuser und WEGs
- Die Förderungen für mehrere Wohneinheiten bleiben zunächst gleich
- Selbstnutzende Eigentümer mit einem brutto Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro (unter Berücksichtigung Familienzuschlag, sonst 30.000 Euro) beträgt die Obergrenze bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtkosten für eine Wohneinheit
Das Förderprogramm
Die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bündelt mehrere verschiedene Fördermaßnahmen der KfW-Bank.
Neben dem Heizungstausch werden Sanierungsmaßnahmen (z. B. Dämmung, Fenstertausch) und der Bau klimafreundlicher Immobilien gefördert. Auch Kommunen können aus dem BEG-Fördertopf eine staatliche Unterstützung bekommen.
Heizungsförderung für Mehrfamilienhäuser und WEGs
Vermieter, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften mussten länger auf die Heizungsförderung warten als Mieter. Seit dem Sommer 2024 sind Anträge für Maßnahmen in Mehrfamilienhäusern sowie von WEGs für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum möglich. Zuletzt wurden Anträge von Eigentümern vermieteter Einfamilienhäuser sowie von Wohnungseigentümern für Maßnahmen am Sondereigentum möglich.
In einem Mehrfamilienhaus betragen die förderfähigen Kosten jeweils 15.000 Euro für die zweite bis sechste sowie jeweils 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden gelten die Grenzen für die förderfähigen Kosten abhängig von der Quadratmeterzahl.
Energieberatung - Schritt 1 für Kostenersparnis
Auch Energieberatungen werden gefördert. Eine Energieberatung zeigt Eigentümer, wo welche Energiekosten entstehen und wie Energie effizienter eingesetzt werden kann, um Kosten zu sparen. Dazu analysiert der Berater vor Ort an der Immobilie den jeweiligen Energieverbrauch. Eigentümer und Berater entwerfen dann einen individuellen Sanierungsfahrplan für eine energieeffiziente Modernisierung des Wohngebäudes. Bis zu 80 Prozent der Kosten für die Beratung werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Rahmen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude gefördert.
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Linda Madir
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