03.03.2026

CO₂-Steuer: Wie die CO₂-Bepreisung funktioniert

Das im Dezember 2019 in Kraft getretene BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) hat zum Ziel, Treibhausgasemissionen im Verkehrs- und Gebäudesektor zu bepreisen. Durch die Verteuerung fossiler Brennstoffe soll ihr Verbrauch verringert und der Umstieg auf klimafreundlichere Technologien attraktiver werden - und somit die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele sichergestellt werden. Dafür wurde 2021 ein CO₂-Preis eingeführt, der schrittweise ansteigt und künftig in ein EU-Handelssystem übergehen soll.
ünzstapel in unterschiedlichen Höhen mit Symbolen für Wohnen, Mobilität und Energie – Informationen zur CO2-Bepreisung

Das Wichtigste in Kürze

  • Seit 2021 wird der Ausstoß von CO2 in den Bereichen Wärme und Verkehr bepreist. 
  • Für Erdgas bedeutet das: Ein CO2-Preisaufschlag pro Kilowattstunde. 
  • Die Kosten stiegen bis 2025 schrittweise auf 55 € pro Tonne an. 2026 gibt es einen Preiskorridor zwischen 55 und 65 €. Danach wird der Preis an der Börse frei gehandelt.
  • Mieter und Vermieter teilen sich die CO2-Kosten seit 2023 je nach Energieeffizienz des Gebäudes. 

Hintergrund: Warum gibt es eine CO₂-Steuer? 

2015 haben sich rund 200 Staaten im Rahmen der Weltklimakonferenz in Paris darauf geeinigt, die Erderwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu halten. Um dies zu erreichen, haben sich die Länder verpflichtet, umfassende nationale Aktionspläne auszuarbeiten. Die Pläne müssen alle fünf Jahre neu vorgelegt werden, so dass überprüft werden kann, ob die Maßnahmen zur Erreichung des weltweiten Langfristziels ausreichen oder intensiviert werden müssen.

Deutschland hat im Klimaschutzgesetz festgelegt, den Treibhausgas-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Ausstoß im Jahr 1990 zu reduzieren und bis 2045 treibhausgasneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, hat Deutschland zum 1. Januar 2021 mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ein nationales Emissionshandelssystem eingeführt. Dieses sieht für den Ausstoß von CO2  in den Bereichen Wärme und Verkehr einen Preis vor. Indem der Verbrauch von fossilen Heiz- und Kraftstoffen – das sind Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel – schrittweise teurer wird, sollen die CO2-Emissionen sinken. Die Nutzung von erneuerbaren Energien, das Sparen von Energie und der Einsatz klimaschonender Technologien, wie zum Beispiel von Wärmepumpen oder Elektroautos, soll sich stärker lohnen.

Wie wird das umgesetzt?

Der Gesetzgeber verpflichtet uns – wie alle Energielieferanten und Unternehmen, die fossile Brennstoffe in Verkehr bringen – seit 1. Januar 2021 dazu, Zertifikate zu erwerben, die die CO2-Emissionen von Heizöl, Erdgas, Benzin und Diesel ausgleichen. Dafür wurde ein nationales Emissionshandelssystem geschaffen, das 2021 mit einem Festpreis von 25 Euro pro Tonne Kohlendioxid gestartet ist und Schritt für Schritt bis 2027 in einen freien Zertifikatehandel überführt wird.

2026 ist als Übergangsjahr vorgesehen, in dem die begrenzt verfügbaren Zertifikate erstmals in einem Korridor von bis zu 65 Euro versteigert werden sollen und etwaige Nachkaufmöglichkeiten von 68 bis 70 Euro pro Tonne deutlich über dem für 2025 geltenden Preis von 55 Euro pro Tonne liegen.

Ab 2027 geht das System in das europäische CO2-Bepreisungssystem (ETS 2) über. Die Preisentwicklung wird dann nach Angebot und Nachfrage bestimmt, wobei die Gesamtmenge der Zertifikate entsprechend der Klimaziele begrenzt wird. Nach einer Einigung der Umweltminister der EU-Staaten vom November 2025 soll der Start um ein Jahr auf 2028 verschoben werden, der entsprechende Beschluss durch das EU-Parlament steht jedoch noch aus.

Jahr Preis (€)
2021 

25 

2022 

30 

2023 

30* 

2024

45 

2025 

55 

*Die ursprünglich geplante Erhöhung 2023 auf 35 € wurde im Rahmen des 3. Entlastungspakets verschoben. 

Was bedeutet die CO₂-Steuer für Erdgasverbraucher? 

Für Erdgasverbraucher entstehen durch die CO2-Bepreisung jährlich steigende Zusatzkosten. 

  • CO2-Preis 2026: bis 65 Euro pro Tonne
  • Emissionsfaktor: 0,2 kg CO2 pro kWh Erdgas 
  • Aufschlag 2026: bis zu 1,5 Cent (inkl. MwSt.) pro kWh Erdgas 

 

Beispielrechnung für einen Musterhaushalt: So viel teurer wird das Heizen

  • Wohnfläche: 120 m² 
  • Verbrauch: 15.000 kWh Erdgas jährlich 
  • Mehrkosten 2026 gegenüber 2025: ca. 3 € (inkl. MwSt.) pro Monat 

CO₂-Kostenaufteilung: Mieter und Vermieter teilen sich die Last 

Seit 2023 gilt das Kohlendioxidaufteilungsgesetz. In vermieteten Gebäuden sollen die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Die Verteilung erfolgt abhängig von der Energieeffizienz des Gebäudes: Je mehr Energie ein Gebäude pro Quadratmeter Fläche verbraucht, umso höher ist der Anteil der Vermieterseite – je geringer der Energieverbrauch, umso geringer ist der Anteil der Vermieterseite.

MONTANA weist die exakten CO2-Kosten auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs in der Jahresverbrauchsabrechnung gesondert aus. Der Vermieter übernimmt im Regelfall die Aufteilung im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz stellt ein Tool zur Verfügung, mit dem sich die Aufteilung ermitteln lässt.

Wohin fließt das Geld aus der CO₂-Bepreisung? 

Die mit der CO2-Bepreisung generierten Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds, aus dem Klimaschutzmaßnahmen finanziert sowie erneuerbare Energien gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise:

Ziel ist es, den Wandel zu einer klimaneutralen Energieversorgung zu finanzieren und sozialverträglich zu gestalten. 

CO₂-Steuer als Hebel für den Klimaschutz 

Die CO2-Bepreisung ist ein zentrales Instrument der deutschen Klimapolitik. Für Erdgasverbraucher bedeutet das zwar zusätzliche Kosten, aber auch starke Anreize zur Energieeinsparung und zur Umstellung auf umweltfreundliche Heizsysteme. Mieter profitieren durch die faire Kostenaufteilung nach Effizienzstandard – und langfristig durch geringere Energiekosten bei energetisch sanierten Gebäuden. 

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