Verringerung KWKG-Umlage / Offshore-Netzumlage für Jahr 2025 gem. §22 EnFG

Auf Grundlage von § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beabsichtige ich, in Vertretung für die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) bzw. den Immobilieneigentümer, für das Jahr 2025 die Verringerung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage in Anspruch zu nehmen. Ich fordere Sie daher freundlich dazu auf, diesen Anspruch nach EnFG beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.

Zum Anspruch mache ich als Verwalter der WEG die folgenden Angaben: 

  • Die WEG ist Eigentümer einer Wärmepumpe mit einem eigenen Zählpunkt gemäß des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) und ist berechtigt, die Umlagenabsenkung nach § 22 Nr. 1 EnFG in Anspruch zu nehmen.
  • Die WEG ist kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach § 22 Nr. 2 EnFG.
  • Gegen die WEG bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt.
  • Die Wärmepumpe wird an der folgenden Entnahmestelle betrieben: 


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