Mann betrachtet Energieeffizienz-Skala auf einem Tablet – Service zur Erstellung von Energieausweisen
MONTANA Haustechnik

Energieausweis erstellen – einfach, online, rechtssicher

Ein Energieausweis bewertet die energetische Qualität einer Immobilie und ermöglicht den Vergleich von Immobilien im Hinblick auf ihre Energieeffizienz. Laut Gesetzgeber muss er alle 10 Jahre erstellt werden.

Energiepass online erstellen

In drei Schritten zum Energieausweis

Hände halten ein Tablet mit einer Wärmebildaufnahme eines Hauses – Service zur Erstellung des Energieverbrauchsausweises
Energieausweis

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis? 

Beim Energiepass wird zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierter Analyse unterschieden.

Der Bedarfsausweis zeigt auf Grundlage genauer Berechnungen den erwartbaren Energieverbrauch einer Immobilie. Diese umfassende Option benötigen Sie in den meisten Fällen nicht.

Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch der Vergangenheit. Für diesen Verbrauchsausweis werden die Verbräuche der letzten drei Jahresrechnungen herangezogen. Im Normalfall genügt diese Option, beispielsweise für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie.

Kann man einen Energieausweis online erstellen?

MONTANA Kunden erhalten kostenlosen Energieverbrauchsausweis

Sind Sie Kunde bei MONTANA, erstellen wir den verbrauchsorientierten Energieausweis kostenlos für Sie.* Anderenfalls kostet er bei Online-Bestellung 68,00 € inkl. MwSt. Gemäß § 16 der Energieeinsparverordnung (EnEV) können Sie Ihren Energieausweis online erstellen lassen.

* Kunde ist, wer in den letzten 24 Monaten Kunde bei einem Unternehmen der MONTANA Gruppe (MONTANA Energie-Handel GmbH & Co. KG, MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG, MONTANA Energiesysteme GmbH & Co. KG) war bzw. in den nächsten 3 Monaten Leistungen bezieht.

Sie sind MONTANA Kunde?

Bestellen Sie Ihren Energieausweis kostenlos online!

Sind Sie Kunde bei MONTANA, erhalten Sie Ihren verbrauchsorientierten Energieausweis ohne Berechnung. Rechtssicher und gesetzeskonform.

Energieausweis: Das sind die gesetzlichen Vorgaben

  • Seit dem 01.07.2008 muss jeder Hausbesitzer, der vermieten oder verkaufen möchte, einen Energieausweis vorweisen, der über die Höhe des Energiebedarfs informiert. 
  • Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 erbaut wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. In allen anderen Fällen können Sie zwischen verbrauchs- oder bedarfsorientiertem Energiepass wählen.
  • Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre. 
  • Seit 1. Mai 2021 gelten neue Regelungen für Energieausweise von Wohngebäuden (Gebäudeenergiegesetz GEG 2020): Auch in verbrauchsorientierten Energieausweisen müssen Angaben zur Höhe der Treibhausgasemissionen aufgeführt werden. 
Häufige Fragen zum Energieausweis

Was Sie zum Energieausweis wissen sollten

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