Was regelt § 14a EnWG?
Der § 14a im Energiewirtschaftsgesetz regelt den Umgang mit sogenannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen. Dazu zählen Geräte wie Wärmepumpen, Wallboxen oder Stromspeicher mit mehr als 4,2 kW Leistung. Die Neuregelung soll die Energiewende unterstützen und die Versorgungssicherheit gewährleisten, indem sie sicherstellt, dass diese Geräte unter gewissen Rahmenbedingungen genutzt werden können, um das Stromnetz zu stabilisieren. Das heißt konkret: Netzbetreiber dürfen diese Geräte bei drohender Netzüberlastung temporär dimmen – im Gegenzug erhalten Sie als Kundin oder Kunde eine spürbare Entlastung beim Netzentgelt.
Vorteile durch die Novellierung
- Schnellere Inbetriebnahme: Netzbetreiber müssen Ihre Anlage zügig anschließen
- Weniger Netzentgelt: Sie wählen zwischen pauschaler oder prozentualer Entlastung
- Freiheit beim Zähler: Auch ohne separaten Zähler genießen Sie einen Kostenvorteil
- Mehr Flexibilität: Mit Smart Meter profitieren Sie von zeitvariablen Netzentgelten
- Kein Komfortverlust: Die Drosselung erfolgt nur bei Bedarf – und bleibt im Alltag meist unbemerkt