03.03.2026

24-h-Lieferantenwechsel für Hausverwaltungen

Seit dem 6. Juni 2025 gilt: Der technische Prozess zwischen altem und neuem Stromanbieter sowie dem Netzbetreiber muss beim Stromanbieterwechsel werktags innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Die Bundesnetzagentur setzt mit dem sogenannten 24-h-Lieferantenwechsel eine europäische Vorgabe um, die den Wettbewerb stärken soll. 
Reihe von Stromzählern – Symbol für die eindeutige Identifizierung der Verbrauchsstelle durch die MaLo-ID

Was sind die Vorteile der MaLo-ID?  

  • Sichere Zuordnung: Verbrauchsstellen präzise identifizierbar: MaLo bleibt im Gegensatz zur Zählernummer auch bei Zählerwechsel gleich 
  • Einfache Kommunikation: Leichtere Kommunikation zwischen Netzbetreiber, Kunde und Stromanbieter 
  • Schneller Wechsel: Kürzere Wege beim technischen Prozess des Anbieterwechsels durch schnelle Zuordnung von Verbrauchsstellen 
Strommast und Hochspannungsleitungen – Infos zu § 14a EnWG und reduzierten Netzentgelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

MaLo wird immer wichtiger

Ein vollständiger Überblick über alle Zählpunkte ist zwingend erforderlich. Wichtig ist die sogenannte MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer). Die elfsstellige Nummer wird Verbrauchsstellen für Strom und Gas vom Netzbetreiber zugewiesen und identifiziert diese eindeutig. Sie ist meist auf der letzten Jahresabrechnung im Rechnungskopf oder unter „Weitere Informationen“ zu finden. Alternativ gibt der jeweilige Netzbetreiber oder der aktuelle Versorger Auskunft. Sofern für die einzelnen Liegenschaften keine vollständige Übersicht der MaLo-IDs vorliegt, empfiehlt es sich dringend, diese zusammenzustellen.

Checkliste für Hausverwaltungen

Die 24-Stunden-Frist bezieht sich lediglich auf den Prozess zwischen den Marktteilnehmern.

  1. Rückwirkende An- oder Abmeldungen, wie sie bisher bei verspäteter Einzugs- bzw. Auszugsmeldung verbreitet waren, sind nun nicht mehr zulässig.
  2. Die mit dem Stromversorger vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten auch weiterhin.

Bei Mieterwechseln muss sichergestellt sein, dass neue Mieter zum Einzugstag über einen gültigen Stromliefervertrag verfügen. Andernfalls fällt die Verbrauchsstelle automatisch in die meist teurere Grundversorgung. Eine nachträgliche Vertragsübernahme ist ausgeschlossen. Der Wechselzeitpunkt muss durch tagesgenaue Zählerstandserfassung dokumentiert werden. Verwalter sollten bei Nutzerwechsel darauf hinweisen, dass die Zählerstände zum Aus- und Einzug an den Versorger übermittelt werden müssen.

Wichtig für Immobilienverwalterinnen und –verwalter

Der 24-h-Lieferantenwechsel soll den Wettbewerb unter Versorgern fördern. Für Verwalter ist es wichtig, Bewohner daran zu erinnern, ihre Zählerstände beim Ein- und Auszug abzulesen und Verträge rechtzeitig im Vorfeld zu kündigen bzw. abzuschließen. So werden Unklarheiten bei der Abrechnung und Frustration vermieden.

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