03.03.2026

Häufige Fragen zur Heiz- und Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnung ist ein komplexes Feld. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen und Tipps zum Thema.
Zwei Männer in einem modernen Büro bei einem Beratungsgespräch – MONTANA Erdgas-Angebote und persönlicher Service für die Wohnungswirtschaft

Das Wichtigste in Kürze

  • Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten wird auf der Grundlage der Heizkostenverordnung (HKVO) erstellt.
  • Zwischen 30 % und 50 % der Heiz- und Warmwasserkosten eines Gebäudes müssen nach einem festen Schlüssel auf die Nutzer verteilt werden.
  • Zu den umlagefähigen Kosten zählen nach § 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungs- einschließlich der Abgasanlage.

Wie lange dauert das Erstellen der Heiz- und Nebenkostenabrechnung?

Im Normalfall stellen wir Ihnen die Daten und Abrechnung innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung. Wenn es allerdings Rückfragen seitens der Niederlassung gibt oder zusätzliche Unterlagen benötigt werden, kann es in Ausnahmefällen länger dauern.

Was tun, wenn der Verbrauch einer Wohnung nicht abgelesen werden kann?

Fällt ein Gerät aus oder haben wir keinen Zugang zur Wohnung, können wir den Verbrauch nicht ablesen. In diesem Fall wird der anteilige Wärme- oder Warmwasserverbrauch gemäß § 9a der Heizkostenverordnung auf Grundlage des Verbrauchs der betroffenen Räume in vergleichbaren früheren Abrechnungszeiträumen oder im jeweiligen Abrechnungszeitraum vom Eigentümer ermittelt. Den so erfassten anteiligen Verbrauch legen wir bei der Kostenverteilung anstelle des erfassten Verbrauchs zugrunde.

Was beinhalten die Grundkosten der Heizkostenabrechnung?

Die HKVO schreibt vor, dass zwischen 30 % und 50 % der Heiz- und Warmwasserkosten eines Gebäudes nach einem festen Schlüssel auf die Nutzer verteilt werden. Grundkosten dienen zur Deckung von Wärmeverlusten der Verteilleitungen, der Bereitstellung von Wärme sowie der Fixkosten der Heizanlage, die auch ohne individuelle Wärme- oder Warmwasserabnahme entstehen.

Mit Grundkosten wird ein Ausgleich für wärmetechnisch benachteiligte Wohnlagen geschaffen (z. B. Dachwohnungen mit erhöhtem Heizbedarf). Auch für leerstehende Wohnungen sind deshalb mindestens Grundkosten abzurechnen. Als Grundkostenanteile werden typischerweise die Wohn- oder Nutzfläche in Quadratmetern verwendet. Zulässig sind auch Kubikmeter der Rauminhalte bei Gebäuden mit unterschiedlich hohen Räumen.

Was passiert nach der Ablesung?

Nach dem Ablesen prüfen und speichern wir die Angaben zu den angefallenen Kosten. Zu den umlagefähigen Kosten zählen nach § 7 Abs. 2 der Heizkostenverordnung die Kosten des Betriebes der zentralen Heizungs- einschließlich der Abgasanlage. Zusätzlich können Betriebskosten wie z.B. Kosten für die Wasserversorgung und Hausnebenkosten berücksichtigt werden. Sind alle notwendigen Daten vorhanden, erstellen wir die Heizkostenabrechnung für die einzelnen Wohnungen. Der Hausverwalter bzw. Eigentümer erhält eine Gesamtabrechnung und für die Weitergabe an den Mieter je eine Einzelabrechnung. 

Zwei Geschäftspartner besprechen Energieverträge am Laptop – Stromtarife und digitale Services für die Immobilienwirtschaft

Was ist eine formell korrekte Nebenkostenabrechnung?

Damit die Nebenkostenabrechnung den gesetzlichen Anforderungen (Betriebsnebenkostenverordnung) genügt, sind folgende Angaben notwendig:

 
  • Abrechnungszeitraum
  • Zusammenstellung der Gesamtkosten
  • Berechnung des Mieteranteils
  • Erläuterung des Nebenkosten-Verteilerschlüssels
  • Abzug der Vorauszahlungen durch den Mieter

Welche rechtliche Grundlage hat die Abrechnung?

Die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten wird auf der Grundlage der Heizkostenverordnung (HKVO) erstellt.

Welchen Zweck hat die Abrechnung nach Verbrauch?

Die verbrauchsabhängige Abrechnung trägt zum bewussten Energie- und Wasserverbrauch und damit zum Klimaschutz bei. Untersuchungen zeigen, dass zwischen 20 % und 25% Einsparungen möglich sind, wenn Messgeräten vorhanden sind. Außerdem ist die günstigste Möglichkeit, um Energie- und Kosten zu sparen, in der Heizkostenverordnung verbindlich vorgeschrieben.

Wie lang ist ein Abrechnungszeitraum?

Der Abrechnungszeitraum beträgt in der Regel zwölf Monate, entsprechend den Vorgaben des Mietrechts. Beginn und Ende des Zeitraums im Sommer oder Winter legt der Gebäudeeigentümer fest. Aus organisatorischen Gründen kann der Abrechnungszeitraum um einige Tage vom Ablesezeitraum der Messgeräte abweichen. Bei elektronischen Geräten, die den Stichtag speichern, wird der Verbrauchswert zum festgelegten Datum festgehalten.

Können die Heizkosten gleich nach der Ablesung genannt werden?

Aus technischen Gründen ist es bei Heizkostenverteilern nicht möglich, direkt während der Ablesung Aussagen zu den entstandenen Heizkosten zu treffen. Der Preis einer Verbrauchseinheit ist von Energiepreisen und Witterungsbedingungen abhängig und dadurch nicht jedes Jahr gleich. Zudem kann besonders bei Heizkostenverteilern nach dem Verdunstungsprinzip die Gesamtanzahl der Verbrauchseinheiten jährlich schwanken. Erst nach Auswertung aller Ableseergebnisse des Gebäudes steht der Kostenanteil jeder Wohnung fest.

Warum können die Verbrauchswerte jährlich schwanken?

Der Brennstoffverbrauch hängt unter anderem von den Temperaturen und der Länge der Heizperiode ab. Dadurch kann es selbst bei gleichem Brennstoffverbrauch in zu unterschiedlichen Verbrauchsanzeigen kommen. Um die Verteilung gerecht zu gestalten, werden sämtliche Ablesewerte eines Hauses zusammengezählt und den gesamten Heizkosten gegenübergestellt.

Was ist in den Verbrauchskosten enthalten?

Der mit Mess- oder Erfassungsgeräten ermittelte Verbrauch in einer Abrechnung wird Verbrauchskosten genannt. Diesen Anteil kann der Nutzer durch sein Verhalten erheblich beeinflussen. Dem gegenüber stehen die Grundkosten oder Fixkosten der Heizanlage, welche nicht durch den Nutzer beeinflusst werden können.

Wann muss die Nebenkostenabrechnung für 2025 vorliegen?

Die Abrechnung muss Mietern spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen. Die Abrechnung für das Jahr 2025 muss beispielsweise spätestens bis zum 31. Dezember 2026 vorliegen. Überschreitet die Frist, gilt sie als fehlerhaft. Die Mietvertragsparteien können abweichend regeln: der Vermieter kann schriftlich ankündigen, die Betriebskosten anders abzurechnen. Ist die Abrechnungsperiode zu lang, kann die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft oder ungültig sein. Eine kürzere Periode ist erlaubt, z.B. bei Einzug im Juli werden nur die Monate Juli bis Dezember abgerechnet, anteilig der Mietdauer.

Treten Sie mit uns in Kontakt!
Wir beraten Sie gerne!
Mo.–Fr. 8–18 Uhr
Sie erreichen uns kostenfrei.
089 64165-275

Immer auf dem Laufenden bleiben?

Jetzt bei den MONTANA Newslettern anmelden!

Mit unseren Newslettern profitieren Sie von unserer Energie-Expertise in Kombination mit tiefgreifendem Wissen über die Immobilienwirtschaft.
Ratgeber

Mehr Informationen zur einfachen Abrechnung

Hausverwalterin prüft Abrechnungsdaten und Diagramme am Computer – Tipps zur Jahresabrechnung und Energiekostenumlage
Vom Sorgenkind zum Kinderspiel
Jahresabrechnung für Hausverwalter
Die verbrauchsgerechte Umlage der Energiekosten ist ein zentraler Teil der Nebenkostenabrechnung, bei der zahlreiche Faktoren beachtet werden müssen.
Eine Mitarbeiterin prüft Dokumente im Büro – Professioneller Mess- und Abrechnungsservice von MONTANA für die Wohnungswirtschaft
Wohnungswirtschaft
Heizkostenabrechnung
Von der Verbrauchserfassung bis zur rechtssicheren Abrechnung: MONTANA bietet Hausverwaltern einen Rundum-Service für die Heizkostenabrechnung.
Eine lächelnde Geschäftsfrau arbeitet am Laptop in einem modernen Büro – Informationen zur schrittweisen Pflicht für elektronische Rechnungen im B2B-Bereich ab 2025
Seit 2025 im B2B-Bereich
Pflicht zur elektronischen Rechnung
Seit 2025 wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. Die Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 verankert.