Strommix 2025: Erneuerbare Energien verdrängen Braunkohle und Erdgas
Das Wichtigste in Kürze
- Stromerzeugung aus Windkraft ging 2025 im Vergleich zu 2024 wegen schwacher Windverhältnisse um rund 18 % zurück
- Stromproduktion aus Photovoltaik stieg um rund 28 %
- Stromimporte stiegen um 0,8 %, Stromexporte um 6,5 %
Wie war der Strommix 2025?
Der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch in Deutschland lag 2025 bei 56 Prozent – und damit nur ein knappes Prozent höher als im Vorjahr, was an einem historisch schwachen Windertrag des Jahres lag. Windkraft war dennoch der wichtigste Energieträger, wobei Photovoltaik stark zunahm und Erdgas und Braunkohle auf die Plätze 3 und 4 verdrängte.
Negative Strompreise
Im Jahr 2025 erreichten negative Strompreise in Deutschland mit rund 575 Stunden einen neuen historischen Rekord. Negative Strompreise entstehen am Spotmarkt dann, wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt und das System nicht flexibel genug reagieren kann. Sie übertrafen den Vorjahreswert (459 Stunden) deutlich. Der Juni 2025 verzeichnete mit 141 Stunden einen Spitzenwert.
Aufgrund des massiven Ausbaus von Photovoltaik und Windenergie kam es besonders in den Mittagsstunden zu Überschusssituationen und somit fallenden Preisen. Der durchschnittliche Börsenstrompreis lag 2025 bei knapp 9 Cent pro kWh, während der Negativrekord auf Stundenbasis bei minus 25 Cent lag und im September 2025 erreicht wurde.
Wichtige Entwicklungen und Folgen 2025
Die größten Gewinner sind Großverbraucher aus der Industrie, aber auch private Verbraucher mit dynamischen Stromtarifen konnten in diesen Zeiten Strom sehr günstig oder sogar kostenlos beziehen. Negative Preise sind ein Signal für fehlende Flexibilität im Stromnetz, da zu viel Strom produziert wird. Der Trend zu negativen Preisen dürfte aufgrund der Energiewende anhalten. Die zunehmende Verbreitung von Batteriespeichern (Großspeicher ebenso wie Kleinspeicher, die in vielen Haushalten zusammen mit PV- Anlagen verbaut werden) sollte diesen Effekt glätten.
Um temporäre Überschüsse, die die Netze stark belasten, künftig bestmöglich zu vermeiden, gilt seit Februar 2025 das Solarspitzengesetz: Betreiber neuer Anlagen ab 2 kWp erhalten für Stunden mit negativen Strompreisen keine Einspeisevergütung mehr.
Gut zu wissen:
WEGs können diese Vorteile nur sehr selten nutzen. Das liegt daran, dass die Nutzung der Beleuchtung im Treppenhaus oder von Aufzügen nicht gesteuert werden kann, sodass sie nur bei günstigen Strompreisen stattfindet.Anders ist das, wenn Wärmepumpen, Wallboxen oder Batteriespeicher vorhanden sind, über einen eigenen Zähler gemessen werden und zentral bzw. automatisiert gesteuert werden können.
Für WEGs übersteigt der administrative Aufwand den möglichen finanziellen Vorteil. Die viertelstündlichen Messwerte erhöhen die Anforderungen an den Messdienstleister und führen zu komplexeren Nebenkostenabrechnungen. In Mehrparteienhäusern sind dynamische Tarife daher oft eher ineffizient und der mögliche finanzielle Vorteil geringer.
Carolin Will
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