19.03.2026

§ 22 EnFG: Rückerstattung für Wärmestrom

Einige hundert Euro sparen können Betreiber von Wärmepumpen durch die Entlastungen im § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Wie Verwalter die jährliche Befreiung beantragen können, lesen Sie hier.
Eine Hand hält ein Paragraph-Zeichen vor Hochspannungsmasten im Sonnenlicht – Informationen zu Gesetzen und staatlichen Entlastungen bei den Energiepreisen

Das Wichtigste in Kürze

  • WEGs mit Wärmepumpe können mehrere hundert Euro sparen, da für Sie die Offshore Netzumlage und die KWK-Umlage wegfallen
  • Voraussetzung ist ein eigener Zähler für die Wärmepumpe
  • Der Antrag kann als formlose E-Mail beim Energieversorger eingereicht werden

Mit § 22 EnFG werden Wärmepumpenbetreiber bei bestimmten Stromumlagen entlastet. Konkret verringern sich zwei Umlagen auf 0 Cent:

  • Die Offshore-Netzumlage hilft, Entschädigungszahlungen bei verzögertem Netzanschluss und die Errichtung sowie den Betrieb der Anbindungsleitungen zu finanzieren. Sie wird von Letztverbrauchern getragen und auf der Rechnung ausgewiesen. 2026 beträgt die Umlage 0,941 Ct/kWh.
  • Die KWK-Umlage soll die besonders umweltfreundliche Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen fördern und sieht staatliche Zuschüsse für Erhalt und Modernisierung dieser Anlagen vor. Die Umlage ist im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) geregelt und liegt 2026 bei 0,446 Ct/kWh.

Bei einem Mehrparteienhaus mit einem Wärmepumpenverbrauch von 45.000 kWh fallen für das Jahr 2026 rund 626 Euro weg.

 

Eigener Stromzähler lohnt sich oft

Die Entlastung betrifft nur den Stromverbrauch der Wärmepumpe, nicht den Allgemeinstrom von Liegenschaften. Um den unterschiedlichen Verbrauch genau zu bemessen, ist daher ein eigener Stromzähler für die betreffende Wärmepumpe notwendig. Der Einbau eines eigenen Zählers bringt zudem noch weitere Vorteile mit sich.

Günstiger Heizstrom

Wärmestrom (auch „Heizstrom“) ist ein spezieller Tarif für Wärmepumpen, Speicher- oder Elektroheizungen mit einem eigenen Stromzähler – sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“.

Er ist günstiger als Haushaltsstrom, da Versorger geringere Konzessionsabgaben und Netzentgelte abführen müssen

§ 14a EnWG

Ist die Wärmepumpe gemäß Modul 2 des § 14a EnWG (Energiewirtschaftsgesetz) beim Netzbetreiber registriert, wird das Netzentgelt auf 40 Prozent reduziert und es fällt eine verringerte Konzessionsabgabe an.

Damit profitieren Betreiber von Wärmepumpen und anderen steuerbaren Verbrauchseinrichtungen von einem Kostenvorteil, der bis zu 4 Cent pro Kilowattstunde beträgt. Bei einem Heizstromverbrauch von 25.000 Kilowattstunden sind dies rund 1.000 Euro.

Antragsfristen zur Erstattung der Stromkosten

Betreiber müssen bei ihrem Energieversorger bis Ende Februar eines Jahres die Erstattung jeweils für das Vorjahr beantragen. Es gibt eine Karenzfrist bis Ende März des Jahres, jedoch wird bei verspäteten Anträgen nur noch eine 80-prozentige Erstattung gewährt. Der Antrag kann als formlose E-Mail eingesendet werden und wird vom Versorger an den zuständigen Netzbetreiber weitergegeben, welcher dann jeden Antrag einzeln prüft. Gibt er dem Energieversorger grünes Licht und berechnet diesem die Umlagen nicht mehr, wird diese Vergünstigung an den Kunden weitergegeben. Leider ein etwas bürokratischer Prozess, an den wir als Energieversorger jedoch gebunden sind.

 

§ 22 bei MONTANA: So nutzen Sie die Umlagenreduzierung

Melden Sie sich gern bei Ihrem Kundenberater oder an: geschaeftskunden@montana-energie.de

Sobald der jeweilige Netzbetreiber den Antrag geprüft und freigegeben hat, stellt er uns die Umlagen nicht mehr in Rechnung und wir geben die Vergünstigungen an Sie weiter.

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