Wichtiger Hinweis: Für die Bearbeitung der Privilegierung ist es erforderlich, dass das vollständig ausgefüllte Antragsformular für das rückwirkende Kalenderjahr spätestens bis zum 16. März des darauf folgenden Jahres bei der MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG eingeht. Nach Ablauf dieser Frist kann die fristgerechte Weiterleitung an die zuständigen Netzbetreiber nicht zugesichert werden. In solchen Fällen besteht das Risiko, dass die Umlagenprivilegierung um 20 Prozentpunkte reduziert wird oder vollständig entfällt.
Auf Grundlage von § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) beabsichtige ich, für das Jahr 2026 die Verringerung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage in Anspruch zu nehmen. Ich fordere Sie daher freundlich dazu auf, diesen Anspruch nach EnFG beim zuständigen Netzbetreiber anzumelden.
Zum Anspruch mache ich die folgenden Angaben:
- Ich bin Eigentümer einer Wärmepumpe mit einem eigenen Zählpunkt gemäß des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) und bin berechtigt, die Umlagenabsenkung nach § 22 Nr. 1 EnFG in Anspruch zu nehmen.
- Ich bin kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach § 22 Nr. 2 EnFG.
- Gegen mich bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche aufgrund eines Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Europäischen Binnenmarkt.
- Die Wärmepumpe wird an der folgenden Entnahmestelle betrieben: