Energieausweis erstellen online
Ein Energieausweis bewertet die energetische Beschaffenheit der Immobilie und ermöglicht den Vergleich von Immobilien im Hinblick auf ihre Energieeffizienz. Laut Gesetzgeber muss er alle 10 Jahre erstellt werden.
Als Kunde können Sie Ihren Energieverbrauchsweis kostenlos bei uns bestellen.
Energieverbrauchsausweis - für MONTANA Kunden kostenlos
So einfach geht's!
- Im Formular Energieverbrauchsdaten und weitere Informationen (z.B. Angaben zu energetischen Sanierungen) eingeben.
- Mindestens 2 Fotos zur Gebäudehülle (Dach, Außenwände, Fenster) und 1 Foto zur Anlagentechnik (Heizung) hochladen.
- Nach Prüfung der Angaben erhalten Sie Ihren Energieausweis innerhalb weniger Tage per Post.
Bitte stimmen Sie der Nutzung des Dienstes „ENVISYS Energieausweis“ zu, um den Energieausweis erstellen zu können. Mit Ihrer Zustimmung akzeptieren Sie die Datenverarbeitung, wie sie in unserer Einwilligungs-Lösung und in unserer Datenschutzerklärung beschrieben ist.
Ihre Vorteile
- Kostenlos für MONTANA Kunden*: Energieverbrauchsausweis auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre
- Rechtskonform & anerkannt: Gemäß GEG – ausgestellt von qualifizierten Energieeffizienz-Experten.
- Schnell & digital beantragen: Einfach online anfordern – Energieausweis kommt bequem per E-Mail oder Post.
* Kunde ist, wer in den letzten 24 Monaten Kunde bei einem Unternehmen der MONTANA Gruppe (MONTANA Energie-Handel GmbH & Co. KG, MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG, MONTANA Energiesysteme GmbH & Co. KG) war bzw. in den nächsten 3 Monaten Leistungen bezieht.
Energieausweis online erstellen: Alle Infos
Beim Energieausweis haben Gewerbekunden die freie Wahl zwischen verbrauchs- und bedarfsorientierter Analyse.
Der Bedarfsausweis zeigt auf Grundlage genauer Berechnungen den erwartbaren Energieverbrauch einer Immobilie. Diese umfassende Option benötigen Sie in den meisten Fällen nicht. MONTANA bietet keinen bedarfsorientierten Energieausweis an. Wenden Sie sich dafür an einen qualifizierten Energieberater.
Der Verbrauchsausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch der Vergangenheit. Für diesen Verbrauchsausweis werden die Verbräuche der letzten drei Jahresrechnungen herangezogen. Im Normalfall genügt diese Option, beispielsweise für den Verkauf oder die Vermietung einer Gewerbeimmobilie.
Sind Sie Kunde bei MONTANA, können wir für Sie den verbrauchsorientierten Energieausweis kostenlos erstellen. Kunde sind Sie, wenn Sie in den letzten 24 Monaten Leistungen bei einem Unternehmen der MONTANA Gruppe (MONTANA Energie-Handel GmbH & Co. KG, MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG, MONTANA Energiesysteme GmbH & Co. KG) bezogen haben oder in den nächsten drei Monaten deren Leistungen beziehen werden.
Für Nichtkunden kostet der Energieausweis bei Online-Bestellung 68,00 € inkl. MwSt.
Gesetzliche VorgabenSeit dem 01.07.2008 muss jeder Hausbesitzer, der vermieten oder verkaufen möchte, einen Energieausweis vorweisen, der über die Höhe des Energiebedarfs informiert.
Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1978 erbaut wurden, ist der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht. In allen anderen Fällen können Sie zwischen verbrauchs- oder bedarfsorientiertem Energiepass wählen.
Die Gültigkeit des Energieausweises beträgt 10 Jahre.
Seit 1. Mai 2021 gelten neue Regelungen für Energieausweise von Wohngebäuden. Die Vorschriften sind Teil des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), das seit 2020 die gesetzliche Grundlage ist: In Energieausweisen müssen Angaben zur Höhe der Treibhausgasemissionen aufgeführt werden, um den CO2-Fußabdruck von Immobilien transparenter zu machen.
PflichtenSowohl beim Immobilienverkauf als auch bei der Vermietung benötigen Sie einen Energieausweis. Die Verpflichtung gilt für Wohngebäude ebenso wie für Nichtwohngebäude, beispielsweise Bürogebäude.
Ein gültiger Energieausweis muss bei der ersten Besichtigung vorliegen und schon in Immobilienanzeigen in Auszügen gezeigt werden.
Bei Nichtwohngebäuden ist zusätzlich die Angabe des Stromverbrauchs der letzten drei Jahre vorgeschrieben, da gewerblich genutzte Objekte oft einen hohen Stromverbrauch aufweisen. Dieser kann je nach Nutzungsart des Gebäudes stark variieren, dennoch muss er beim Erstellen des Energieausweises mit angegeben werden.
AusnahmenAusgenommen von der Pflicht für Energieausweise sind Gewerbeimmobilien unter anderm, wenn die folgenden Umstände zutreffen:
- Betriebsgebäude, die überwiegend zur Aufzucht oder Haltung von Tieren genutzt werden oder durch ihrem Verwendungszweck großflächig und lang anhaltend offen gehalten werden müssen
- unterirdische Bauten
- Unterglasanlagen und Kulturräume für Aufzucht, Vermehrung und Verkauf von Pflanzen
- Traglufthallen und Zelte
- Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, und provisorische Gebäude mit einer geplanten Nutzungsdauer von bis zu zwei Jahren
- Gebäude, die dem Gottesdienst oder anderen religiösen Zwecken gewidmet sind
- sonstige handwerkliche, landwirtschaftliche, gewerbliche und industrielle Betriebsgebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung auf eine Innentemperatur von weniger als 12 °C oder jährlich weniger als vier Monate beheizt sowie jährlich weniger als zwei Monate gelkühlt werden
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Weitere Leistungen für Gewerbe und Unternehmen
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Heizungswartung