Wirtschaftliche Energieversorgung durch flexible Tarife
Das Wichtigste in Kürze
- Die Energiekrise hat das Einkaufverhalten von Energie verändert
- Langfristig betrachtet sind flexible Tarife oft günstiger als Langzeit-Modelle
- Beispielrechnung: Welche Einkaufsstrategie für Strom war in früheren Jahren wirtschaftlich?
Strompreise nach der Energiekrise
Seit der Energiekrise 2021 kommen die Strompreise nicht zur Ruhe. Nach dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine stiegen die Preise sprunghaft an. Zwar sanken die Großhandelspreise 2022 wieder, doch im Folgejahr sorgten steigende Kosten für den Betrieb der Stromverteilernetze für neuen Auftrieb.
Im Laufe des Jahres 2025 sanken die Strompreise. Anfang 2026 unterstützte ein milliardenschweres Entlastunspaket der Bundesregierung diesen Trend. Dessen Auswirkungen fielen jedoch regional sehr unterschiedlich aus. Im Schnitt war das Preisniveau niedriger als in den Vorjahren, jedoch weiterhin deutlich über dem Stand vor der Energiekrise.
Anfang 2026 führte der Krieg im Iran dann erneut zu Turbulenzen an den Energiemärkten und beeinflusste den Strompreis spürbar. Die Sperrung der Straße von Hormus und die Beeinträchtigung der Erdgas- und Erdöl-Lieferketten führten zu einem starken Anstieg der Gaspreise, die am Strommarkt eine preissetzende Rolle einnehmen. In der Folge zogen auch die Strompreise deutlich an und näherten sich der 100-Euro-Marke pro Megawattstunde.
Strompreisentwicklung
Diese Entwicklung sorgt bei Verbrauchern für Unsicherheit. Auch viele WEGs und Verwalter wünschen sich Preisstabilität bei der Beschaffung von Strom und Gas. Mehrjährige Verträge mit festen Preisen, wie sie früher die Norm waren, scheinen wieder reizvoll. Doch verschiedene Aspekte sollten bei der Wahl langfristiger Energieverträge beachtet werden.
Effizientere Heizsysteme und ein bewusster Umgang mit Energie verändern den Energiebedarf grundlegend. Das kann dazu führen, dass die Verbrauchsmenge bei Abrechnung weit unter der kalkulierten Menge liegt. Bei Festpreisverträgen kann es bei größeren Differenzen zu Unstimmigkeiten kommen, da der Versorger die Energiemenge im Voraus beschafft hat.
VerbraucherschutzLaut dem Gesetz für faire Verbraucherverträge darf die anfängliche Laufzeit eines Vertrags ab Unterschrift 24 Monate nicht überschreiten. Als sogenannte Letztverbraucher gelten WEGs gesetzlich als Endverbraucher. Daher kann die Rechtswirksamkeit bei längeren Laufzeiten eines Vertrages unsicher sein, auch bei explizitem Wunsch der WEG.
Unsicherheit bei PreisentwicklungDer Preis ist von einem einzigen Einkaufszeitpunkt abhängig. Dieser kann sich im Nachhinein als eine ungünstige Wahl herausstellen. Wer beispielsweise bis Mitte 2023 einen Fixpreisvertrag abgeschlossen hatte, steckte längerfristig auf einem hohen Preisniveau fest, während die Marktpreise danach weiter deutlich rückläufig waren.
Vorteile bei einem flexiblen Tarifmodell
Im ersten Moment erscheinen Fixpreise wie die sichere Wahl. Immerhin legt man sich vertraglich für einen längeren Zeitraum auf bestimmte Kosten fest. Tatsächlich sind Festpreise aber ein Glücksspiel: Kunden berauben sich mit langfristigen Verträgen der Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit von fallenden Energiepreisen zu profitieren.
Flexible Beschaffungsmodelle dagegen bieten die Chance auf geringere Energiekosten. Hier aktualisieren sich die Preise in regelmäßigen Abständen auf Basis der Handelspreise am Energiemarkt und sind jederzeit wettbewerbsfähig. So streut man das Risiko und kann an den Marktentwicklungen teilhaben, indem man von fallenden Preisen profitiert. In der Rückschau erweisen sich Tarife mit flexibler Preisbildung im Vergleich zu Fixprodukten oft als die preislich attraktivere Option. Besonders wenn die Preise bei negativem Marktgeschehen fixiert werden können, sind die Risiken eines solchen Tarifs häufig geringer als bei Festpreismodellen.
Auswahlkriterien für flexible Energieverträge
- Zusätzliche Verbrauchsstellen: Können Verbrauchsstellen nachträglich ergänzt oder aus der Lieferung genommen werden? Welcher Vorlauf ist für solche Änderungen nötig?
- Preisfixierung möglich: Kann der Preis bei Bedarf für einen Teil oder den Rest der Vertragslaufzeit fixiert werden?
- Individuelle Intervallauswahl: Kann der Preis in verschiedenen Intervallen bestimmt werden? Kann diese Auswahl jederzeit neu angepasst werden?
Beispielrechnungen für Erdgas und Strom
Eine Rückkehr auf das Energiekostenniveau von vor dem Ausbruch des Krieges in der Ukraine ist nicht in Sicht. Strom ist heute rund 17 Prozent teurer, die Heizkosten stiegen sogar um über 60 Prozent.
Die gefallenen Preise zum Ende des Jahres 2023 waren Anlass für viele Verwalter, einen Fixpreisvertrag für das Jahr 2024 und eventuell auch darüber hinaus abzuschließen. War das rückblickend eine richtige Entscheidung, die mit Blick auf die Preisspitzen 2026 wiederholt werden sollte?
Wir betrachten in den nachfolgenden Grafiken die Kosten für den Energiebezug im Jahr 2025. Für den Vergleich beim Fixpreismodell ziehen wir den durchschnittlichen Energiepreis aus dem Dezember 2024 heran.
Beispielrechnung Erdgas:
Die reinen Handelspreise, also ohne Strukturierung, Netzentgelte, Steuern und Abgaben, lagen für das Jahr 2025 bei einem Preismodell mit täglicher Aktualisierung im Mittel bei 37,27 Euro pro Megawattstunde (MWh). Wer sich dagegen im Dezember 2024 für einen Vertrag zum Fixpreis mit einjähriger Garantie entschieden hat, bezahlte im Schnitt 44,67 Euro pro MWh und damit knapp 20 Prozent mehr als bei flexiblen Preisen.
Beispielrechnung Strom:
Kunden, die sich für ein flexibles Preismodell bei der Stromversorgung entschieden, zahlten im Mittel 89,02 Euro für die Megawattstunde. Kunden mit Fixpreis und einjähriger Preisbindung lagen dagegen bei 93,23 Euro pro MWh. Damit zahlten sie 5 Prozent mehr. Die Werte beziehen sich auf den Phelix Day Base.
Linda Madir
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