26.04.2024

So könnte Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern bald funktionieren

Nicht nur Eigenheimbesitzer sollen von Photovoltaik profitieren, sondern auch Mieter und Wohnungseigentümer – so die Idee, als 2017 das Mieterstromgesetz verabschiedet wurde. Allerdings hatte das Modell Mieterstrom nicht so viel Erfolg, wie das große öffentliche Interesse an PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern erwarten ließ.
Modernes Mehrparteienhaus mit Photovoltaik-Modulen auf dem Flachdach – Ratgeber zu Solarstrom und Mieterstrom-Modellen

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Solarpaket I sollte mit weniger Pflichten, neuen Modellen wie der „Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung“ und Erweiterungen auf Gewerbe- und Bürogebäude den Ausbau von PV-Anlagen erleichtern
  • Solarpaket II sah schnellere Anschlüsse ans öffentliche Stromnetz, die Förderung von PV-Freiflächen-Anlagen sowie die Implementierung von PV-Anlagen im landwirtschaftlichen Raum vor
  • Trotz geplanter Erleichterungen bleibt der PV-Zubau auf Mehrparteienhäusern für Eigentümer und Hausverwaltungen organisatorisch aufwendig

So könnte Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern bald funktionieren

Lange galt die Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern als zu bürokratisch, um sich zu lohnen. Die technischen und rechtlichen Anforderungen sowie die Abrechnung sind komplex. Für den Hausverwalter fallen zusätzliche Aufgaben an, die ihn praktisch als „Mini-Stromversorger“ in die Pflicht nehmen.

Attraktiv gemacht werden sollte dieses Modell über den sogenannten Mieterstromzuschlag. Dieser wurde für den erzeugten Strom neben der klassischen Einspeisevergütung ausbezahlt. Es handelt sich um eine Vergütung für den Mehraufwand einer lückenlosen Stromversorgung. Die Höhe dieses Zuschlags variiert jedoch je nach Größe und Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage, was ihn zum Teil für Eigentümer uninteressant machte.

Bisherige Erleichterungen reichen nicht aus

Verschiedene Erleicherungen sollen die Rahmenbedingungen für Mieterstrom verbessern:

  • EEG-Umlage fiel generell weg
  • Erleichterungen bei den vorgeschriebenen Zählern, welche die Kosten für den Einbau von Mieterstromanlagen im Bestand senkten
  • Begrenzung der Anlagengröße auf 100 Kilowatt wurde aufgehoben
  • Sogenannte Quartierslösungen vereinfachen das Zusammenfassen mehrerer PV-Anlagen und erlauben es, Anlagen auch auf Nebenanlagen zum Wohngebäude zu installieren (Garagen etc.)

Trotz dieser Erleichterungen kommt der Ausbau von PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern nur schleppend voran. Grund dafür ist unter anderem, dass bereitgestellte Förderungen nicht ausreichen, um den Verwaltungsaufwand zu rechtfertigen.

Für wen lohnt sich Mieterstrom?

Neubauten

In Neubauten lohnt sich Mieterstrom meist eher als im Bestand. Dort können die nötigen Installationen gleich mitgeplant werden. Es muss beispielsweise nicht eigens ein Gerüst gebaut werden. 

Große Wohnanlagen

Mieterstrom lohnt sich bei großen Wohnanlagen mehr als bei kleinen, weil sich der nötige Aufwand durch mehr Abnehmer teilt. 

Immobilienbesitzer

Immobilienbesitzer profitieren von Mieterstrom indirekt durch geringere Nebenkosten, welche die Vermietbarkeit der Wohnungen und damit den Wert der Immobilie erhöhen. Es ist ebenfalls möglich, dass Hausbesitzer den selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen und sich dafür bezahlen lassen. Die so generierten Einnahmen können beispielsweise für den Betrieb von Gemeinschaftsanlagen wie Aufzügen genutzt werden.

Weitere Erleichterungen für Mieterstrom geplant

Das sogenannten Solarpakets I sollte im Frühjahr 2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Damit soll dann auch auf Gewerbe- und Bürogebäuden Mieterstrom möglich werden. Vor allem aber wird alternativ zum bisherigen Mieterstrom ein neues Modell für die Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern eingeführt: die sogenannte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Der wesentliche Unterschied zum Mieterstrom ist, dass der Anbieter nicht für die Vollversorgung der Mieter verantwortlich ist:

Hausbewohner bekommen nur dann Strom, wenn die Photovoltaikanlage tatsächlich liefert. Ansonsten behalten sie ihre bisherigen Stromverträge. Zuvor mussten WEGs und Hausverwaltungen praktisch die Rolle eines Stromversorgers einnehmen, um Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern zu nutzen. Andernfalls konnten sie das bisherige Mieterstrommodell nur nutzen, wenn sie einen bezahlten, externen Dienstleister einschalteten.

PV-Zubau auf Mehrparteienhäusern bleibt komplexes Thema

Trotz der Erleichterungen bleibt Mieterstrom für Eigentümer und Immobilienverwaltungen ein komplexes und aufwändiges Projekt. Es wird sich zeigen, ob die Vereinfachungen ausreichen, um den Photovoltaikzubau auch auf Mehrfamilienhäusern anzukurbeln.

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