Verfügen Sie noch nicht über ein iMSys (Smart Meter), können Sie bei Ihrem örtlichen Messstellenbetreiber den Einbau anfragen.
Ab 2025 haben Sie, unabhängig von Ihrem Stromverbrauch, das Recht, einen Smart Meter anzufordern. Messstellenbetreiber müssen diesen innerhalb von vier Monaten einbauen. Dabei gelten gesetzlich festgelegte Preisobergrenzen, sofern Sie den Einbau über den örtlichen bzw. grundzuständigen Messstellenbetreiber veranlassen.
Sie können unseren dynamischen Stromtarif abschließen unabhängig davon, über welchen Stromzähler-Typ Sie verfügen. Sollten Sie nicht über ein Smart Meter mit viertelstündlicher Verbrauchserfassung verfügen, wird Ihr Stromverbrauch anhand eines Standardlastprofils gewichtet. Damit Sie Ihre Stromkosten durch gezielte Verschiebung des Verbrauchs in günstigere Zeiten senken können, ist allerdings ein Smart Meter mit viertelstündlicher Verbrauchserfassung ("TAF 7") notwendig.