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Solarpaket I

So könnte Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern bald funktionieren

Nicht nur Eigenheimbesitzer sollen von Photovoltaik profitieren, sondern auch Mieter und Wohnungseigentümer – so die Idee, als 2017 das Mieterstromgesetz verabschiedet wurde. Allerdings hatte das Modell Mieterstrom nicht so viel Erfolg, wie das große öffentliche Interesse erwarten ließ. Mit dem „Solarparket I“ soll das geändert werden. Doch die Verabschiedung zieht sich hin.

Bisher galt die Installation von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern als zu bürokratisch, um sich zu lohnen. Die technischen und rechtlichen Anforderungen sowie die Abrechnung sind komplex. Für den Hausverwalter fallen zusätzliche Pflichten an, die ihn praktisch als „Mini-Stromversorger“ in die Pflicht nehmen.

Attraktiv gemacht werden sollte dieses Modell über den sogenannten Mieterstromzuschlag. Dieser wurde für den erzeugten Strom neben der klassischen Einspeisevergütung ausbezahlt. Es handelt sich um eine Vergütung für den Mehraufwand einer lückenlosen Stromversorgung. Die Höhe dieses Zuschlags variiert jedoch je nach Größe und Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, was sie zum Teil für Eigentümer uninteressant machte.

Die bisherigen Erleichterungen reichen nicht aus

Die Ampelkoalition bemüht sich, die Rahmenbedingungen für Mieterstrom zu verbessern. So fiel die EEG-Umlage generell weg. Es gelten Erleichterungen bei den vorgeschriebenen Zählern, die die Kosten für den Einbau von Mieterstromanlagen im Bestand gesenkt haben. Die Begrenzung der Anlagengröße auf 100 Kilowatt wurde aufgehoben. Sogenannte Quartierslösungen vereinfachen es, mehrere PV-Anlagen zusammenzufassen und erlauben es, Anlagen auch auf Nebenanlagen zum Wohngebäude zu installieren.


Trotz dieser Erleichterungen kommt der Ausbau von PV-Anlagen auf Mehrparteienhäusern nur schleppend voran. So verzeichnete der Branchenverband BSW Solar im Herbst 2023 gerade mal 2.400 Anlagen deutschlandweit. Grund dafür ist unter anderem, dass bereitgestellte Förderungen nicht ausreichen, um den Verwaltungsaufwand zu rechtfertigen.

Für wen lohnt sich Mieterstrom?
 

✓ Neubauten

In Neubauten lohnt sich Mieterstrom meist eher als im Bestand. Dort können die nötigen Installationen gleich mitgeplant werden. Es muss beispielsweise nicht eigens ein Gerüst gebaut werden. 

✓ Große Wohnanlagen

Mieterstrom lohnt sich bei großen Wohnanlagen mehr als bei kleinen, weil sich der nötige Aufwand durch mehr Abnehmer teilt

✓ Immobilienbesitzer

Immobilienbesitzer profitieren von Mieterstrom indirekt durch geringere Nebenkosten, welche die Vermietbarkeit der Wohnungen und damit den Wert der Immobilie erhöhen. Es ist ebenfalls möglich, dass Hausbesitzer den selbst erzeugten Strom ins Netz einspeisen und sich dafür bezahlen lassen. Die so generierten Einnahmen können beispielsweise für den Betrieb von Gemeinschaftsanlagen wie Aufzügen genutzt werden.

Ampel plant weitere Erleichterungen für Mieterstrom

Schon bald sind weitere gesetzliche Erleichterungen für Mieterstrom geplant. Sie sind Teil des sogenannten Solarpakets I, das schon seit August 2023 als Gesetzentwurf der Ampelkoalition vorliegt. Es soll nun im Frühjahr 2024 vom Bundestag verabschiedet werden. Damit soll dann auch auf Gewerbe- und Bürogebäuden Mieterstrom möglich werden. Vor allem aber wird alternativ zum bisherigen Mieterstrom ein neues Modell für die Nutzung von Photovoltaik in Mehrfamilienhäusern eingeführt: die sogenannte Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Der wesentliche Unterschied zum Mieterstrom ist, dass der Anbieter nicht für die Vollversorgung der Mieter verantwortlich ist: Hausbewohner bekommen nur dann Strom, wenn die Photovoltaikanlage tatsächlich liefert. Ansonsten behalten sie ihre bisherigen Stromverträge. Bisher mussten WEGs und Hausverwaltungen praktisch die Rolle eines Stromversorgers einnehmen, um Photovoltaik auf Mehrparteienhäusern zu nutzen. Andernfalls konnten sie das bisherige Mieterstrommodell nur nutzen, wenn sie einen bezahlten, externen Dienstleister einschalteten.

PV-Zubau auf Mehrparteienhäusern bleibt komplexes Thema

Trotz der absehbaren Erleichterungen bleibt Mieterstrom für Eigentümer und Immobilienverwaltungen ein komplexes und aufwändiges Projekt. Es wird sich zeigen, ob die Vereinfachungen ausreichen, um den Photovoltaikzubau auch auf Mehrfamilienhäusern anzukurbeln.

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