Im Befundfall müssen Sie die hier aufgezählten Schritte befolgen:
Information an Mietende
Informieren Sie Miteigentümer und Mietende über das Ergebnis der orientierenden Untersuchung. Kündigen Sie an, dass der Zugang zur Wohnung an weiteren Probenahmeterminen gewährleistet werden muss.
Gefährdungsanalyse und Maßnahmen
Die Frist zur Nachuntersuchung beträgt lediglich vier Wochen. Möglicherweise ist eine zusätzliche, weitergehende Untersuchung nötig. Sie benötigen ein geeignetes Dienstleistungsunternehmen, das eine Gefährdungsanalyse durchführt und daraus empfohlene Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung fristgerecht umsetzt.
Fristen und Kontakt zum Gesundheitsamt
Teilen Sie dem Gesundheitsamt den Termin zur weitergehenden Untersuchung mit.
Ist abzusehen, dass die Vier-Wochen-Frist bis zur Nachuntersuchung nicht eingehalten werden kann, kontaktieren Sie Ihr zuständiges Gesundheitsamt und bitten um eine Fristverlängerung.
Klären Sie, ob der Untersuchungsumfang geändert werden soll, und teilen Sie dies Ihrem Dienstleister mit.
Auftrag zur Nachuntersuchung
Planen Sie idealerweise direkt die Nachuntersuchung. Bitte beachten Sie: Es besteht eine Dokumentationspflicht sowie eine 10-jährige Aufbewahrungspflicht der Untersuchungsergebnisse. Ihr Dienstleister sollte die Ergebnisse für Sie archivieren.