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Newsticker – Immobilienjahr 2023

Neue Gesetze, Verordnungen und Termine, auf die Sie achten sollten

Das Immobilienjahr 2023 bringt für Immobilienverwalter, Eigentümer und Mieter zahlreiche gesetzliche Neuerungen und Termine mit sich, die Sie im Blick behalten sollten. Ein Überblick.
 

+++ Pflicht zum hydraulischen Abgleich von Gasheizungen
  • Bis zum 30. September 2023 muss bei Gaszentralheizungen ein hydraulischer Abgleich bei Wohngebäuden mit mindestens zehn Einheiten erfolgen. Bei Wohngebäuden ab sechs Einheiten gilt die Pflicht bis zum 15. September 2024.
     
  • MONTANA bietet diesen Service im Raum München an.

+++ Heizungscheck ist Pflicht
  • Die neue Verordnung zur Sicherstellung der Energieversorgung (EnSimiMaV) schreibt ab 1. Oktober 2023 verpflichtend einen Heizungscheck für Gasheizungen vor. Dieser Heizungscheck muss bis 30. Oktober 2024 durchgeführt sein. Besteht Optimierungsbedarf, müssen die erforderlichen Arbeiten bis spätestens 15. September 2024 veranlasst werden.
     
  • Tipp: Um Aufwand und Kosten möglichst gering zu halten, bietet MONTANA einen 2-in-1-Service an, bei dem der Heizungscheck gleich im  Rahmen des jährlich bevorstehenden Wartungstermins durchgeführt wird. So profitieren Wartungskunden von MONTANA im Raum München von einem Festpreis von 120 Euro (inkl. 19 % MwSt.).

+++ CO2-Kosten: Vermieteranteil und Verwalterpflichten 
  • Zum 1. Januar 2023 ist das CO2-Kostenaufteilungsgesetz in Kraft getreten. Es gilt ein Stufenmodell: Die CO2-Steuer ist bei vermietetem Wohnraum nicht mehr zu 100 % umlagefähig, sondern ist nun anteilig auch vom Vermieter zu tragen. Das heißt, je besser die Energieeffizienz des Gebäudes, desto kleiner der Anteil des Vermieters und umgekehrt. Bislang haben Mieter allein bezahlt.
     
  • Verwalter können die prozentuale Kostenaufteilung künftig der Heizkostenabrechnung oder Brennstoffrechnung entnehmen.

+++ Energiekosten-Zuschuss für Heizölkunden
  • Unter bestimmten Voraussetzungen sollen Haushalte, die mit Heizöl, Pellets oder Flüssiggas heizen, rückwirkend zum 1. Januar 2022 bis zum 1. Januar 2023 finanziell entlastet werden. Dazu hat die Regierung einen Härtefonds aufgesetzt. Verbraucher müssen dafür einen Antrag stellen und eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Die Zuständigkeit liegt bei den Bundesländern. 
     
  • Um die staatliche Hilfe zu erhalten, müssen die Betroffenen nachweisen, dass sie im vergangenen Jahr mindestens das Doppelte eines früher üblichen Preises gezahlt haben. Somit stehen Verbraucher bis zu einer Verdoppelung ihrer Heizkosten gegenüber dem Vorjahr allein in der Pflicht. Bei allen Kosten darüber hinaus will der Bund 80 Prozent übernehmen, vorausgesetzt, die Bedingungen für einen Zuschuss von  mindestens 100 Euro sind erfüllt. Die Obergrenze pro Haushalt liegt bei 2000 Euro. Bei Mietern muss der Antrag vom Vermieter oder Verwalter eingereicht werden. 
     
  • Aktuell bereiten die Bundesländer die Antrags- und Auszahlungsverfahren auf Länderebene vor.

 
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