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Kommunale Wärmeplanung und die Wohnungswirtschaft

Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung 

Über ein Drittel der Energie in Deutschland wird zum Heizen von Wohn- und öffentlichen Gebäuden, Gewerberäumen, Fabriken und zum Erwärmen von Wasser verbraucht. Um das Ziel einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 zu erreichen, soll diese dekarbonisiert und der Verbrauch gesenkt werden. Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung (KWP) soll helfen, die dafür nötige Infrastruktur auf den Weg zu bringen. Es verpflichtet Länder und Kommunen, eine verbindliche Planung zu erarbeiten, wie die bislang fossil basierte Wärmeversorgung künftig mit erneuerbaren Energien gestaltet werden kann.

Die kommunale Wärmeplanung ist eng mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt, das inzwischen verabschiedet ist und zum 01. Januar 2024 in Kraft tritt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kommunen mit über 100.000 Einwohnern spätestens in der ersten Jahreshälfte 2026 ihre Wärmeplanung vorstellen sollen. Kleinere Gemeinden haben zwei Jahre länger Zeit.

Welche Stufen hat die kommunale Wärmeplanung?

Was ist der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung?

Neun Bundesländer, darunter Bayern, stehen noch am Anfang der kommunalen Wärmeplanung. Andere Bundesländer sind dagegen schon weiter.

  • Verpflichtende Wärmeplanung: Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen
  • Wärmekataster und Dekarbonisierungspläne für Fernwärme: Berlin
  • Rechtliche Voraussetzungen für KWP werden geschaffen: Nordrhein-Westfalen

Technologieoffenheit: Was ist mit Wasserstoff und Biomasse? 

Eine zentrale Rolle werden die Planungen für Fernwärmenetze spielen – also wo künftig Wärmenetze entstehen und wie bestehende Wärmenetze dekarbonisiert werden können. Bereits vorhandene Gasnetze könnten im Wärmeplan als Wasserstoffnetzgebiet ausgewiesen werden, wenn die Betreiber einen verbindlichen Fahrplan für die Umstellung des Gasnetzes auf Wasserstoff vorlegen. Auch kleinere Nahwärmenetze, die mit Biomasse (z. B. Holz) betrieben werden, sind denkbar. Der Ansatz hier ist Technologieoffenheit, um die Wärmeplanung offenzuhalten für technologische Innovationen.

Finanzierung der kommunalen Wärmeplanung

Eine bisher noch offene Frage ist die Umsetzbarkeit der nötigen Baumaßnahmen. Bisher ist das Wärmenetz in Deutschland noch nicht gut ausgebaut. Bundesweit macht Fernwärme nur 14 Prozent aus, wobei diese bisher überwiegend aus fossilen Brennstoffen gewonnen wird. Rund die Hälfte der deutschen Wärmeversorgung basiert auf Gas, ein Viertel auf Heizöl.

Neben der Verfügbarkeit von Fachkräften zur Umsetzung der Wärmeplanung, wird die Finanzierung eine Frage. Der Kapitalbedarf ist enorm. Jedoch hat der Bund ein erhebliches, übergeordnetes Interesse daran, seine Klimaschutzziele zu erreichen. Ein zentraler Baustein dafür ist eine nachhaltigere Wärmeversorgung. Der Bund wird die Wärmeplanung deshalb auch nach 2023 mit Bundesmitteln finanziell unterstützen.

Planungssicherheit für Immobilieneigentümer

In der Bevölkerung herrscht noch Unsicherheit bezüglich der unterschiedlichen neuen Regelungen für den Gebäudesektor. Jedoch soll ein kommunaler Wärmeplan, neben der nachhaltigeren Wärmeversorgung, Mehrwerte für verschiedene Akteure bringen. Die Immobilienwirtschaft gewinnt beispielsweise Planungssicherheit, was helfen kann, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Eigentümer können in langfristig wirtschaftlicheneue Heizungen und Anlagentechnikinvestieren. Mietende profitieren von stabilen Wärmekosten und wegfallenden Emissionskosten. 

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