4,7/5

3981 Rezensionen

Fixpreis oder flexibles Tarifmodell für die Energieversorgung?

So finden Sie im aktuellen Marktumfeld die beste Einkaufsstrategie

Die Turbulenzen auf den Energiemärkten haben in den vergangenen 18 Monaten enorme Unsicherheiten mit sich gebracht und in vielen Liegenschaften zu hohen Kostensteigerungen bei Erdgas geführt. Die Situation scheint sich ein Stück beruhigt zu haben. Doch nun erschwert die Diskussion über die Wärmewende in Deutschland die langfristige Planung. Wie gehen Verwalterinnen und Verwalter am besten damit um?

Für viele Verwalter galt jahrelang: Mit Beginn des vierten Quartals wurden bei verschiedenen Energieversorgern Angebote für einen langfristigen Fixpreis-Vertrag eingeholt. Beim Anbieter mit dem günstigsten Angebot wurde dann ein Liefervertrag für mehrere Jahre abgeschlossen. Thema erledigt.

Doch seit Beginn der Energiekrise ist alles anders: Ein Fixpreis bot zwar Planungssicherheit; aber in einem hochvolatilen Markt, der extremen Verwerfungen ausgesetzt sein kann, kommt der Abschluss eines Fixpreis-Vertrags einem Lottospiel gleich. Für eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) mit 15 bis 20 Wohneinheiten können je nach Einkaufszeitpunkt beträchtliche Mehrkosten entstehen. Pro Jahr können diese einen hohen fünfstelligen Betrag ausmachen – je nachdem, welcher Energiepreis zum Einkaufszeitpunkt galt und dem Liefervertrag zugrundegelegt wurde. 

Auch Kunden mit flexiblen, börsenindizierten Verträgen wurden von der Marktentwicklung böse überrascht, da die Preisentwicklungen an den Handelsmärkten unmittelbar auf ihre Kosten durchschlugen. Allerdings sinken bei ihnen die Kosten mit der Marktberuhigung, die seit Jahresbeginn eingetreten ist, inzwischen wieder. Denn ihr Energiepreis bildet sich auf Basis der Notierungen an der Energieböse. Somit wird er je nach Vertragsmodell zum Beispiel monatlich oder vierteljährlich angepasst.

Weitere Argumente für eine flexible Preisbildung:

1. Veränderter Energiebedarf durch den Wechsel des Heizungssystems

Durch die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird es in den nächsten Jahren zu zahlreichen Heizungssanierungen kommen. Da neue Gasheizungen nur noch unter besonderen Bedingungen eingebaut werden können, wird ein altersbedingter Kesseltausch oder eine Havarie in vielen Fällen einen Umstieg auf ein anderes Heizsystem oder eine Ergänzung mit einer Wärmepumpe nach sich ziehen – zumal umfangreiche Förderungen winken. Damit verändert sich der Energiebedarf grundlegend. Ein flexibles Vertragsmodell bietet die Möglichkeit, die Mengen kurzfristig anzupassen.

2. Verbraucherverhalten ändert sich

Das letzte Jahr hat gezeigt, dass enormes Einsparpotenzial in der Nutzung von Heizenergie vorhanden ist. Für das Jahr 2022 konnte MONTANA über die witterungsbedingten Einflüsse hinaus Einsparungen von über 10 Prozent bei Kunden aus der Immobilienwirtschaft feststellen. Bei flexiblen Vertragsmodellen stellen Mengenabweichungen nach unten oder nach oben kein Risiko dar. Bei Festpreisverträgen entstehen dagegen schnell Unklarheiten, wer haftet, wenn die Verbrauchsmenge zum Beispiel drastisch unter der kalkulierten Menge liegt und der Versorger die Energiemenge zu hohen Preisen im Voraus beschafft hat.

3. Längere Festpreisverträge können zu Rechtsunsicherheit führen

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge sieht zum Schutz von Verbrauchern und Verbraucherinnen vor, dass die anfängliche Laufzeit eines Vertrags 24 Monate nicht überschreiten soll. Als sogenannte Letztverbraucher gelten WEGs vor dem Gesetz als Endverbraucher. Daher kann es bei längeren Vertragslaufzeiten – auch wenn die WEG explizit danach verlangt hat – zur Unsicherheit kommen, ob ein solcher Vertrag tatsächlich rechtswirksam wäre.

„Mit einer Kombination aus Festpreis und Flexpreis profitieren Sie von den Chancen beider Ansätze und minimieren die Risiken. MONTANA ist einer der wenigen Versorger, der Ihnen eine solche Kombination anbietet. Gerne beraten wir Sie hierzu.“

Linda Madir | Leiterin Vertrieb MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG

 

Kombinierte Fest- und Flexpreis-Modelle minimieren Risiken

Viele Hausverwalter sind jetzt hin- und hergerissen zwischen dem Wunsch nach Planbarkeit in diesen unsteten Zeiten und der Pflicht, die beste Lösung für die Energieversorgung ihrer Objekte zu finden. Eine intelligente Lösung ist eine Kombination aus Festpreis- und Flexpreis-Modell. Damit profitiert man von den Chancen beider Ansätze und minimiert die Risiken.

> Jetzt zu Tarifmodellen beraten lassen

Kontakt MONTANA
Wir beraten Sie gern!
Mo. – Fr.: 08:00 – 18:00 Uhr (kostenlos)
Sie haben Fragen zu Ihrem Vertrag oder Interesse an einem Kombi-Modell?
089 641 65-214

Weitere Artikel aus unserem Newsletter

Gebäudeenergiegesetz

Das Gebäudeenergiegesetz soll die Wärmewende im Gebäudebereich voranbringen. Erfahren Sie alles zum Stand des "Heizungsgesetzes" vor der Sommerpause im Parlament.

Balkonkraftwerke

Steckersolaranlagen liefern Solarstrom für Geräte, die an das Stromnetz des Haushalts angeschlossen sind. Jetzt sollen rechtliche Hürden für die Installation der sogenannten Balkonkraftwerke abgebaut werden.

Newsticker Wohnungswirtschaft

Das erste Halbjahr 2023 hat einige Änderungen für Immobilienverwalter, Eigentümer und Mieter mit sich gebracht. Nutzen Sie diese Checkliste mit Aufgaben für das dritte und vierte Quartal.

MONTANA business flex

Mit MONTANA business flex erhalten Sie Erdgas zu aktuellen Marktpreisen – mit der Option auch kurzfristig in ein anderes Tarifmodell zu wechseln.