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Was bringt 2021 Neues bei Energie und Wohnen? 

 

Bahn frei für die Ladestation im Mehrfamilienhaus

Im letzten Jahr haben wir ausführlich über die Neuerungen der WEG-Reform berichtet. Das daraus resultierende Gesetz WEMoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) ist nun seit 1. Dezember 2020 gültig und fördert unter anderem den Ausbau der Elektromobilität. Denn es legt fest: Wohnungseigentümer und auch Mieter haben künftig einen Anspruch darauf, in der Tiefgarage oder auf dem Grundstück des Hauses Ladestationen zu installieren. Wenn mehr als zwei Drittel der Stimmen auf der Eigentümerversammlung und mindestens 50 Prozent der Miteigentumsanteile an der Immobilie für den Einbau stimmen, haben alle Eigentümer die Maßnahme zu bezahlen. Bei einer einfachen Mehrheit beteiligen sich die Eigentümer an den Kosten, die dafür gestimmt haben. 
Hier geht’s zur kosteneffizienten, sicheren und skalierbaren Umsetzung von Ladelösungen in Ihren Bestandsgebäuden:

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Transparenz und Effizienz durch Fernauslesung – neue Energieeffizienzrichtlinie (EED)

Die neue Richtlinie schreibt vor, dass nach dem 25. Oktober 2020 installierte Warmwasserzähler und Heizkostenverteiler funkfähig sein müssen. Bis 1. Januar 2027 sind alte Geräte auszutauschen und durch Funkmessgeräte zu ersetzen. Außerdem müssen Bewohner mindestens zweimal pro Jahr über ihren Verbrauch informiert werden. Mieter können eine vierteljährliche Verbrauchsinformation einfordern. Ziel der Richtlinie ist es, mehr Transparenz über den Verbrauch zu geben und Anreize dafür zu schaffen, Energie effizienter einzusetzen. Informationen zu unseren Wärmemessdienst-Angeboten in Bayern und Baden-Württemberg finden Sie hier: 

Zum Messdienst 


Einfache Anträge, höhere Fördersummen – Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Mit dem am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen BEG können sich Hauseigentümer mit nur einem Antrag um alle für sie in Frage kommenden Förderangebote bewerben. Zunächst gelten die Regelungen für die Förderung von Einzelmaßnahmen. Wer eine geförderte Gebäudeenergieberatung in Anspruch nimmt und sich anschließend einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude ausstellen lässt, bekommt einen Förderbonus von fünf Prozentpunkten. Bei neuen Heizungen steigt die Förderquote damit auf bis zu 50 Prozent der Kosten, bei Dämmmaßnahmen, neuen Fenstern und Lüftungsanlagen erhöht sich der Zuschuss auf bis zu 25 Prozent. Ab 1. Juli 2021 tritt dann die zweite Stufe der Bundesförderung in Kraft, mit der auch energetische Gesamtmaßnahmen in Neu- und Altbau finanziell unterstützt werden. 


Sanierung auf Quartiersebene möglich – Innovationsklausel im Gebäudegesetz (GEG) 

Das GEG enthält mit der Innovationsklausel eine wichtige Neuerung für Wohnungsgesellschaften. Sie erleichtert Sanierungen auf Quartiersebene. Damit sind unterschiedliche Energiestandards in einem Quartier möglich, solange die Anlage in ihrer Gesamtheit die Anforderungen erfüllt. Besonders effiziente Sanierungen können also Defizite in anderen Gebäuden ausgleichen. 


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