WEG-Reform 2020 - Warum das Wohnungseigentumsgesetz jetzt grüner wird
Die Reform des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) kommt voran. Am 23.03.20 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf zur umfassenden Änderung des WEG und zur Anpassung des Mietrechts verabschiedet. Gleich mehrere Regelungen sollen künftig dafür sorgen, dass sich der Sanierungsstau in Wohneigentumsanlagen auflöst und der Einbau von Ladetechnik für Elektroautos dort einfacher wird.
Noch kommt die Energiewende in zahlreichen Wohneigentumsanlagen nur schleppend voran. Energetisch betrachtet bilden sie im Vergleich zu Immobilien von Wohnungsunternehmen sowie Ein- und Mehrfamilienhäusern in Privateigentum deutschlandweit das Schlusslicht. Auch der Ausbau von Ladelösungen für Elektroautos verläuft zögerlich. Der entscheidende Grund dafür dürften die oft unterschiedlichen Interessen der Eigentümer sein, wenn es um abstimmungspflichtige Investitionen in das Gemeinschaftseigentum wie Fassaden, Dächer, Heizungssysteme, Parkflächen oder Tiefgaragen geht.
Zwar sind die Hürden für die Beschlüsse der Wohneigentumsgemeinschaft bei Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben in den vergangenen Jahren verringert und die Förderbedingungen für Eigentümer verbessert worden, doch führte das bisher noch zu keiner nennenswerten Auflösung des Sanierungsstaus. Die Reform soll das ändern. Der „Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohneigentumsgesetzes“ basiert weitestgehend auf den Ergebnissen der Bund-Länder-Gruppe zur WEG-Reform von Mitte 2019.
Die WEG-Reform im Zeichen der Nachhaltigkeit
Zwei Aspekte des neuen WEG sollen die Elektromobilität (E-Mobility) sowie die Gebäudemodernisierung und -sanierung künftig fördern.
Anspruch auf die Installation einer Wallbox
- Zunächst einmal erhalten sowohl Wohnungseigentümer als auch Mieter grundsätzlich einen Anspruch darauf, auf eigene Kosten eine Ladestation für Elektroautos etwa im Hof oder in der Tiefgarage zu errichten.
- Anders ausgedrückt: Die Gemeinschaft darf niemanden mehr daran hindern, aktiv zu werden, solange keine Kosten für sie entstehen. Dies gilt auch für den alters- oder behindertengerechten Umbau, für den verstärkten Einbruchschutz sowie für bauliche Veränderungen, die einen Glasfaseranschluss ermöglichen.
Erleichterte Modernisierung und Sanierung
- Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vor, die Beschlussfassung zu baulichen Veränderungen zu erleichtern: Eine einfache Mehrheit reicht künftig, um solch ein Vorhaben zur Modernisierung und Sanierung umzusetzen.
- Die Eigentümerversammlung darf geplante Baumaßnahmen in der Regel nicht verwehren. Außerdem wichtig: Eine differenzierte Regelung zu den Kosten soll die überstimmte Minderheit dabei vor unangemessenen Belastungen schützen.
- Der Branchenverband der Immobilienverwalter (VDIV) – der sich seit Jahren mit Nachdruck für die Novelle einsetzt – begrüßte diesen Schritt ausdrücklich. Dazu VDIV-Geschäftsführer Martin Keßler: „Mehr Rechtssicherheit, mehr Verbraucherschutz und erleichterte Beschlussfassung beispielsweise bei baulichen Veränderungen und Sanierungsmaßnahmen waren längst überfällig.“
Die WEG-Reform im Bundestag
Der Gesetzentwurf zur WEG-Reform wird nun dem Bundestag vorgelegt. Es ist davon auszugehen, dass auch – aufgrund der gegenwärtigen Corona-Situation – hier mit Nachdruck eine Verabschiedung vorangetrieben wird. Denn gerade das Thema „Erweiterung der Verwalterkompetenz und Vereinfachung der Beschlussfassung“ ist in Zeiten der Kontaktbeschränkungen noch relevanter geworden, wenn Eigentümerversammlungen nicht stattfinden können, um wichtige Maßnahmen in der Eigentümergemeinschaft zu beschließen, sondern sie künftig auch als virtuelles Meeting durchführbar sein sollen.
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