Notfallplan Gas:
das Wichtigste auf einen Blick
Für Privatkunden bleibt die Gasversorgung gesichert
Am 23. Juni hat die Bundesregierung vorsorglich die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Das ist die zweite der insgesamt drei Stufen des Notfallplans Gas, mit denen sich Deutschland auf mögliche Störungen der Versorgungslage vorbereitet.
Aktuell ist die Versorgungssicherheit in Deutschland gewährleistet. Die Zielvorgabe von 95 % für den 1. November wurde bereits erreicht. Für den 1. Februar 2023 ist ein Niveau von 40 % vorgeschrieben. Stand 20.12.2022 liegt der Gesamtspeicherstand bei 87,61 % Prozent.
Wichtige Kundeninformation
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Das sind die drei Stufen des Gas-Notfallplans
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1. Frühwarnstufe – Hinweise auf Verschlechterung der Gasversorgung
Die Versorgungssicherheit ist gewährleistet. Es liegen jedoch konkrete und ernst zu nehmende Hinweise vor, dass ein Ereignis eintreten kann, das zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgung führen könnte. Der Staat trifft erste Vorsorgemaßnahmen, greift aber noch nicht ins Marktgeschehen ein.
Maßnahmen:
- Beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) tritt ein Krisenstab aus Vertreterinnen und Vertretern der Bundesnetzagentur, des Marktgebietsverantwortlichen Gas und der Fernleitungsnetzbetreiber zusammen
- Analyse, Beobachtung und Beratung der Situation am Gasmarkt
- Versorger und Betreiber der Gasleitungen müssen vorsorgende Maßnahmen zur Sicherung der Gasversorgung treffen:
Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von Puffern in Netzen, die maximale Nutzung verfügbarer Transportkapazitäten oder die Zusammenarbeit mit Netzbetreibern im Ausland - Ab sofort ist jeder Gasverbraucher – von der Wirtschaft bis zu Privathaushalten – angehalten, seinen Verbrauch so gut wie möglich zu reduzieren
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2. Alarmstufe – Anzeichen, dass die Versorgung gefährdet ist
Die Versorgungssicherheit bleibt gewährleistet, allerdings liegt nun eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Versorgung führt. Staatliche Eingriffe in den Gasmarkt sind noch nicht geplant. Grund für die Ausrufung der Alarmstufe ist die seit dem 1. Juni 2022 bestehende Kürzung der Gaslieferungen aus Russland und das weiterhin hohe Preisniveau am Gasmarkt.
Maßnahmen:
- Die Bundesregierung stellt eine Kreditlinie in Höhe von 15 Milliarden Euro bereit, um die Befüllung der Gasspeicher zu sichern
- Zusätzliche Kohlekraftwerke werden für die Stromversorgung abgerufen, um Gaskraftwerke zu ersetzen und so den Gasverbrauch im Stromsektor zu reduzieren
- Erneuerbare Energien werden schneller ausgebaut
- Appell an die Solidarität der Allgemeinheit, sofort Gas zu sparen
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3. Notfallstufe – wenn das Gas nicht mehr ausreicht
Es tritt eine dauerhafte und massive Verschlechterung der Versorgungssituation ein. Die Gasversorgung reicht nicht mehr aus, um die Gasnachfrage zu decken. Zusätzlich zu den marktbasierten Maßnahmen greift der Staat jetzt regulierend ins Marktgeschehen ein, um insbesondere die Gasversorgung der geschützten Kunden sicherzustellen. Das Gas wird nun durch die Bundesnetzagentur verteilt.
Maßnahmen:
- Staat greift ein, um die Versorgung der „geschützten Verbraucher" sicherzustellen
- Die Industrie zählt nicht zu den geschützten Verbrauchergruppen. Das heißt, Industriekunden und Betriebe müssen damit rechnen, dass ihnen das Gas nach einem bestimmten Notfallranking zugeteilt wird
- Anordnung an alle, den Gasverbrauch zu reduzieren
- Nutzung von Strom, der nicht mit Gas erzeugt wird
Weitere Informationen zur Gasversorgung in Deutschland sowie den tagesaktuellen Situationsbericht finden Sie anbei.
Bundesnetzagentur
Kriterien, nach denen das Gas im Krisenfall verteilt wird
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Unser Tipp:
Mit bereits kleinen Veränderungen in Ihrem Verbrauchsverhalten können Sie Ihre Heizkosten schon jetzt spürbar verringern:
Was MONTANA Kunden jetzt wissen sollten – die wichtigsten Fragen und Antworten
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Muss ich mir als Privatkunde Sorgen machen, dass ich im Winter kein oder nur noch wenig Gas bekomme?
Aufgrund der Gefahr, dass die Gasspeicher in Deutschland nicht ausreichend gefüllt sein sollten, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 30. März 2022 vorsorglich den Notfallplan Gas in Kraft gesetzt.
Sollte in Deutschland die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet sein, gehören Privatkunden zu den besonders geschützten Verbrauchergruppen, die bei einer Gasmangellage „vorrangig und bis zuletzt“ mit Gas versorgt werden. Als Privat- bzw. Haushaltskunde müssen Sie sich also keine Sorgen machen, dass Ihnen im Winter kein Gas zur Verfügung steht und Sie in Ihrer Wohnung frieren müssen!
Im Notfall werden Gaskürzungen zuerst bei der Industrie, den sogenannten „nicht-geschützten Kunden", durchgeführt.
Allerdings könnte die Bundesregierung bereits vor Eintritt des der Krisenfalls Maßnahmen zum Energiesparen verordnen. Vorgaben zu Mindesttemperaturen fürs Heizen etwa in Büros und Werkshallen werden bereits diskutiert.
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Wer rationiert das Gas im Krisenfall?
Für den Fall, dass die Notfallstufe ausgerufen werden sollte, regelt die Bundesnetzagentur, in welcher Reihenfolge Branchen und Unternehmen die Gasabnahme reduzieren müssen. Die Bundesnetzagentur bereitet derzeit einen entsprechenden Plan vor. Sollte die dritte Stufe des Notfallplans eintreten, würde die Bundesnetzagentur diesen Plan über den jeweiligen Netzvertreiber umsetzen und das Gas entsprechend verteilen bzw. rationieren.
In Deutschland gibt es rund 974 Netzbetreiber (Stand 2021), die in erster Linie für die Bereitstellung der Infrastruktur der Strom- und Gasnetze zuständig sind. Über deren Netze gelangt die Energie dann an Strom- und Gasanbieter, wie beispielsweise an MONTANA, und deren Kunden.
Die Festlegung von Kürzungen oder gar die Abschaltung liegt ausschließlich in der Verantwortung der Bundesnetzagentur und der Netzbetreiber. MONTANA hat als Energieversorger keinen Einfluss darauf, wie das Gas unter den „nicht geschützten Verbrauchergruppen" (Industrie und Wirtschaft) verteilt wird.
Wenn Sie wissen möchten, wer an Ihrem Wohnort Netzbetreiber ist, gibt Ihnen unser Kundenservice gern darüber Auskunft. Einen Hinweis finden Sie auch auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
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In welcher Reihenfolge und nach welchen Kriterien wird das Gas im Notfall verteilt?
Tritt die dritte Notfallstufe des Notfallplans Gas ein, verantwortet die Bundesnetzagentur wie das Gas in Deutschland verteilt wird. Kürzungen oder gar Abschaltungen von Letztverbrauchern erfolgen in dieser Reihenfolge:
1. Nicht geschützte Verbrauchergruppen
Als Erstes betroffen wären vermutlich Freizeiteinrichtungen wie Schwimmbäder und die Industrie, die zu den nicht geschützten Kunden gehört, die nach europäischen Vorgaben als Erste vom Netz genommen werden müssen.
In welcher Reihenfolge Branchen und Unternehmen kein Gas mehr bekommen, richtet sich nach verschiedenen Kriterien, wie zum Beispiel der Bedeutung für die Versorgung der Allgemeinheit, der Größe der Anlage oder den volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden durch die Abschaltung.2. Systemrelevante Gaskraftwerke
Gaswerke, die zugleich der Wärmeversorgung von Haushalten dienen.3. Geschützte Verbrauchergruppen
Bei einer Gasmangellage wird insbesondere die Versorgung der „geschützten Kunden“ sichergestellt. Diese sind vorrangig und möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Dazu gehören private Haushalte, soziale Einrichtungen wie Krankenhäuser, die Feuerwehr oder die Polizei sowie Gewerbebetriebe mit einem Verbrauch bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden. -
Was heißt das für die Preise?
Als Privathaushalte, Wohnungseigentümer oder Hausverwalter gehören Sie zu den geschützten Verbrauchergruppen. Damit sollte die Versorgungslage im Krisenfall gewährleistet sein. Allerdings müssen wir uns wohl alle auf weitere steigende Preise einstellen. Denn je knapper das Angebot, desto höher der Preis.
Auch MONTANA ist bei seiner Energiebeschaffung diesem Preismechanismus unterworfen und sieht sich mit deutlich höheren Preisen seitens der Vorlieferanten und Importeure konfrontiert.
Als wirtschaftliches Unternehmen müssen wir uns diesen neuen Marktgegebenheiten anpassen. MONTANA verfügt über eine langjährige und exzellente Handelsexpertise im Energiemarkt und wird Sie auch weiterhin zuverlässig mit Energie versorgen. Wir werden daher alles daran setzen, dass wir Ihnen auch in dem derzeit angespannten Marktumfeld die bestmöglichen Preise anbieten.
Wir können keine Prognosen geben, wie sich die Preise weiter entwickeln werden, aber wir möchten, dass Sie in der aktuellen Lage gut informiert sind und alle Entwicklungen am Energiemarkt transparent nachvollziehen können! Daher fassen wir für Sie in regelmäßigen Abständen das aktuelle Marktgeschehen zusammen.
Nähere Informationen und Hintergründe zur aktuellen Preisentwicklung
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Was passiert, wenn ich meine Gasrechnung nicht mehr zahlen kann?
Es ist davon auszugehen, dass die Beschaffungspreise für Gas an den globalen Märkten aufgrund des geopolitischen Konflikts bzgl. des Ukrainekriegs weiter steigen werden. Wie Sie der aktuellen Berichterstattung in Politik und Medien entnehmen können, sind Preiserhöhungen in der Energieversorgung wohl unumgänglich. Sollten Sie als Kundin oder Kunde in Zahlungsschwierigkeiten kommen, unterstützt Sie der Kundenservice von MONTANA mit Ratenzahlungen.
Bitte wenden Sie sich in diesem Fall für ein persönliches Beratungsgespräch an unseren Kundenservice: Telefon 0800 55 55 990
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Welche Maßnahmen sollen helfen, um die Gasspeicher in Deutschland zu füllen?
Der Bundestag hat im März ein Gesetz zur Mindestfüllung der Gasspeicher beschlossen. Es sieht vor, dass die Gasspeicher zu bestimmten Stichtagen im Jahr bestimmte Mindestfüllstände vorweisen müssen: 85 Prozent am 1. Oktober 2022, 95 Prozent am 1. November 2022 und, ab dem kommenden Jahr, 40 Prozent am 1. Februar 2023.
Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die vorgeschriebenen Füllvorgaben zu erreichen:
- Über die KfW steht befristet eine zusätzliche Kreditlinie zur Verfügung, um die Einspeicherung zu den aktuell hohen Preisen sicherzustellen.
- Um die Energieversorgungssicherheit der EU zu erhöhen, verpflichten sich die Mitgliedstaaten, vom 1. August 2022 bis zum 31. März 2023, 15 Prozent weniger Gas zu verbrennen.
- Seit Anfang Juni ist die Trading Hub Europe GmbH (THE), eine Tochtergesellschaft der deutschen Gaspipeline-Betreiber, für die deutsche Gasmarktorganisation zuständig. Als Marktgebietsverantwortliche bietet sie Betreibern von Gasspeichern über Ausschreibungen zusätzliche Anreize ihre Speicher – neben der normalen, marktgetriebenen Gaseinspeicherung – möglichst schnell zu befüllen. Reichen die Ausschreibungen nicht aus, kann das Unternehmen auch selbst Gas zur Einlagerung kaufen.
Zudem verpflichtet die neue Gasspeicherbefüllungsverordnung Betreiber mit einem besonders niedrigen Füllstand der THE bereits gebuchte, aber noch nicht genutzte Kapazitäten zur Verfügung zu stellen.
- Darüber hinaus ist eine Gasauktion in Vorbereitung. Industriekunden, die auf Gas verzichten, erhalten dafür ein Entgelt, das über den Markt finanziert wird. Das von ihnen nicht benötigte Gas steht für die Einspeicherung zur Verfügung.
- Über die KfW steht befristet eine zusätzliche Kreditlinie zur Verfügung, um die Einspeicherung zu den aktuell hohen Preisen sicherzustellen.