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Fernablesung wird in der Heizkostenerfassung Standard

Ab Oktober 2020 müssen laut EU-Vorschrift neu installierte Zähler und Heizkostenverteiler fernablesbar sein. Hausbewohner sollen sich ab 2022 via Internet monatsgenau über ihre Verbräuche informieren können, sofern ihre Liegenschaft mit fernauslesbaren Messgeräten ausgestattet ist.

Ende 2018 trat eine neue europäische Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft. Ihr Ziel: den Energieverbrauch in der EU drastisch senken. Dazu haben sich die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Ein Mittel, um dieses Ziel zu erreichen, ist eine verbesserte Information von Hausbewohnern über Energieverbrauch und -kosten. Künftig sollen die Verbrauchswerte mindestens einmal im Monat erfasst und den Bewohnern zugänglich gemacht werden. Dazu sieht die Richtlinie, die bis Oktober 2020 in nationales Recht umgesetzt werden muss, die Fernablesung der Verbrauchswerte vor. Ab dem 25. Oktober 2020 müssen alle neu installierten Zähler fernablesbar sein, bestehende Zähler und Kostenverteiler müssen bis 2027 entsprechend ausgetauscht oder nachgerüstet werden.

Ab dem 25. Oktober 2020 sind Verwalter von Liegenschaften mit fernauslesbaren Zählern verpflichtet, mindestens halbjährlich Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen. Ab dem 01. Januar 2022 müssen sie in Wohnanlagen mit fernauslesbaren Zählern die Wohnungsnutzer – über Internetportale oder per App – monatlich mit aktuellen Verbrauchsinformationen versorgen. Hausbewohner können so für einen bewussteren und sparsameren Energieverbrauch sensibilisiert werden.

Mehr Pflichten bei besseren Möglichkeiten

MONTANA als Energiedienstleister der Immobilienwirtschaft rät deshalb, bei einem bevorstehenden Austausch von Zählern oder Heizkostenverteilern auf Fernablesesysteme umzurüsten: Da kein Betreten der Wohnungen erforderlich ist, ist die Fernablesung nicht nur für die Bewohner wesentlich komfortabler, sondern verringert auch den Aufwand für den Hausverwalter ganz erheblich. Außerdem minimiert sie Fehler und macht jederzeit eine stichtagsgenaue Abrechnung, zum Beispiel bei einem Bewohnerwechsel, möglich.

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