MONTANA Energie
Regelung im EnWG bis Ende 2023

Die alte Fassung von § 14a ermöglichte Netzbetreibern die Steuerung oder kurzzeitige Unterbrechung von Wärmepumpen, privaten Ladepunkten oder Nachtspeicherheizungen, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Im Gegenzug haben die einzelnen Netzbetreiber Preisnachlässe gewährt, die jedoch nicht einheitlich berechnet wurden.

 

Voraussetzung war, dass die Anlage über einen separaten Stromzähler verfügte und beim Netzbetreiber als „steuerbare / unterbrechbare Verbrauchseinrichtung“ angemeldet war. Diese Regeln gelten weiter für alle bis zum 31. Dezember 2023 angeschlossenen Geräte.

 

Seit 1. Januar 2024 angeschlossene Anlagen

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, müssen verpflichtend über eine Steuermöglichkeit verfügen. Eine Abschaltung ist nun nicht mehr möglich. Stattdessen kann die Leistung für maximal zwei Stunden pro Tag gedrosselt werden. Verbraucher profitieren von einem schnelleren Netzanschluss und haben die Wahl zwischen verschiedenen Modulen, in denen ihnen entweder ein jährlicher Pauschalrabatt oder reduzierte Netzentgelte angeboten werden. Die Bundesnetzagentur hat für die jeweiligen Berechnung verbindliche Vorgaben gemacht.

Modul 1: Pauschale Reduzierung

Betreiber erhalten unabhängig vom Verbrauch eine feste jährliche Entlastung zwischen 100 € und 200 € brutto je nach Netzbetreiber. 

  • Möglich bei gemeinsamem oder getrenntem Zähler 
  • Das Gerät muss beim Netzbetreiber angemeldet sein. 
  • Tritt bei Neuanlagen automatisch in Kraft. Der Betrag wird auf der Jahresrechnung ausgewiesen
Modul 2: Prozentuale Reduzierung

Mit separatem Zähler wird der Preis je kWh reduziert. Ideal bei hohem Verbrauch, z. B. Wärmepumpe oder mehrere steuerbare Geräte.  

  • Zwei getrennte Zähler sind Voraussetzung 
  • Das Gerät muss beim Netzbetreiber angemeldet sein.  
  • Ein Modulwechsel muss beim Netzbetreiber veranlasst werden. 

Stand: 25.09.2025, etwaige Boni sowie die Kosten für die Installation des separaten Zählers sind nicht berücksichtigt. 

Modul 1

Netzentgelt AP = 9,28 € x 18.750 kWh
+ Netzentgelt GP 42,18 €
– Pauschalrabatt 136,83 €
= Gesamtkosten: 1645,35 €

Modul 2

40 % Netzentgelt AP = 3,71 € x 18.750 kWh

 


= Gesamtkosten: 695,63 €

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