Aktuelles aus der Energiebranche
Förderungen – mehr Gelder für serielles Bauen
Die KfW hat die Fördersätze für hocheffiziente serielle Sanierungen zum Effizienzhaus 55 kräftg aufgestockt. Einen Tilgungszuschuss von 40 Prozent erhalten seit Ende Januar Wohnungsunternehmen, wenn sie gleich mehrere Mehrfamilienhäuser nach dem sogenannten Energiesprong-Konzept zum Effizienzhaus 55 sanieren. Dabei handelt es sich um einen in den Niederlanden erdachten industrialisierten und digitalisierten Bauprozess mit vorgefertigten Elementen. Das Ziel ist der NetZero-Standard. Das heißt: Die Gebäude erzeugen die gesamte übers Jahr benötigte Energie für Heizung, Warmwasser und Haushaltsstrom selbst. Die Deutsche Energie-Agentur, kurz dena, koordiniert in Deutschland die Markteinführung des kostengünstigen und zugleich effektiven Sanierungskonzepts. Dabei unterstützt sie der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.
Energiepolitik – Energieeffizienzstrategie verabschiedet
Ende 2019 hat das Bundeskabinett die sogenannte Energieeffizienzstrategie 2050 verabschiedet, mit der bis zur Jahrhundertmitte der Energieverbrauch um 30 Prozent verringert werden soll. Die dafür erforderlichen Maßnahmen für den Zeitraum 2021 bis 2030 sollen im sogenannten Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0) gebündelt werden. Einen Schwerpunkt bildet die energetische Gebäudesanierung. Außerdem plant die Bundesregierung, eine sogenannte Roadmap Energieeffizienz 2050 aufzulegen, die Wege aufzeigt, wie die Reduktionsziele für 2050 erreicht werden können. Dazu gehören etwa die Förderung der energetischen Gebäudesanierung, der Um- und Ausbau von Wärmenetzen und die Weiterentwicklung der Städtebauförderung.
Auf der Suche nach Förderungen? Ein Förderwegweiser auch für Unternehmen unter:
www.deutschland-machts-effizient.de >>
Smart-Meter-Rollout – Startschuss endlich gefallen
Nun ist es so weit: Mit Wirkung zum 17. Februar 2020 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, die sogenannte Markterklärung zum Rollout intelligenter Messsysteme veröffentlicht. Darin stellt die Behörde fest, dass drei voneinander unabhängige Unternehmen intelligente Messsysteme am Markt anbieten, die den strengen gesetzlichen Vorgaben genügen. Die Einbaupflicht gilt ab einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden. Das bedeutet jedoch nicht, dass sofort sämtliche infrage kommenden Zähler umgestellt werden müssen. In den ersten drei Jahren müssen ohnehin erst zehn Prozent der sogenannten Pflichteinbaufälle umgesetzt werden. Immobilienverwalter brauchen sich erst einmal um nichts zu kümmern, denn die jeweils grundzuständigen Messstellenbetreiber – in der Regel sind das die regionalen Netzbetreiber – kommen unaufgefordert auf die Stromkunden zu.
