Pflicht zur elektronischen Rechnung ab 2025
Ab 2025 wird die elektronische Rechnung im B2B-Bereich verpflichtend. Die Regelungen sind im Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 verankert.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung gilt nur für B2B-Umsätze innerhalb Deutschlands oder in Gebieten nach § 1 Abs. 3 UStG. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, deren Umsatz nicht steuerbefreit ist, mit Ausnahme von Kleinbetragsrechnungen und einigen weiteren Ausnahmen.
Was ändert sich?
Elektronische Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung, ZUGFeRD) ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Abweichende Formate können vereinbart werden, solange die erforderlichen Angaben extrahiert werden können.
Unternehmen haben bis Ende 2027 Zeit, sich auf die neue Regelung umzustellen. Bis dahin dürfen Papierrechnungen ausgestellt werden, sofern der Rechnungsempfänger zustimmt. Erst ab 2028 müssen alle Rechnungen den neuen Anforderungen entsprechen.
Frühzeitig vorbereiten ist wichtig
Die elektronische Rechnungsstellung wird zunehmend verpflichtend, sowohl für die öffentliche Hand als auch für den privaten Sektor. Hausverwaltungen sollten sich frühzeitig auf die neuen Anforderungen vorbereiten, um den Umstellungsaufwand zu minimieren.
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Linda Madir
Bereichsleiterin Geschäftskunden MONTANA Energieversorgung GmbH & Co. KG
Linda Madir hat viele Jahre Erfahrung in der Energieversorgung für die Immobilienwirtschaft und berät Hausverwalter zum Einkauf von Gas und Strom in ihren Liegenschaften. Ihre Stärke: Individuelle Ansprüche in ganzheitlichen Konzepten erfüllen.
