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Klimaabgabe in Wohngebäuden

Neues Stufenmodell: Vermieter tragen CO2-Preis ab 2023 anteilig mit

Bisher mussten Mieter die Zusatzkosten auf den CO2-Preis allein tragen. Nun sollen sich auch Vermieter an der Klimaabgabe beteiligen. Je schlechter die Energiebilanz des vermieteten Gebäudes, desto höher ist der zu tragende Kostenanteil für die Vermieter. Die Festlegung erfolgt über die Heizkostenabrechnung.

Die Neuaufteilung der Kosten für den CO2-Ausstoß soll neben ihrer klimapolitischen Lenkungswirkung für einen fairen Ausgleich zwischen beiden Parteien sorgen. Ziel ist es, Mieter finanziell zu entlasten und zu motivieren, ihren Energieverbrauch zu senken. Gleichzeitig erhalten Vermieter einen Anreiz, um in energetische Sanierungen zu investieren.

Wer zahlt in Zukunft wie viel vom CO2-Preis?

Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz, also einem Ausstoß von mehr als 52 Kilogramm je Quadratmeter im Jahr, zahlt der Vermieter 90 Prozent und der Mieter 10 Prozent des CO2-Preises. Entspricht das Haus hingegen dem höchsten Effizienzstandard (EH55), trägt der Mieter weiterhin den gesamten Preis. Die Einordnung erfolgt über die Heizkostenabrechnung: Dabei wird künftig der CO2-Ausstoß pro Quadratmeter ermittelt und damit der Verteilungsschlüssel festgelegt.

Seit Anfang 2021 wird ein Preis für CO2-Emissionen erhoben, die beim Verbrennen von Heizstoffen anfallen. Dadurch soll der Umstieg auf klimafreundliche Alternativen attraktiver werden. Aktuell liegt der Preis bei  30 Euro pro Tonne, bis 2025 wird er schrittweise auf 55 Euro steigen.

Quelle: Bundesbauministerium

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