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MONTANA business flex cap: Flexibilität bei überschaubarem Risiko

Neues Versorgungsmodell für Geschäftskunden

Wer marktnahe Preise bei Strom und Erdgas vorzieht, um bei sinkenden Strom- oder Erdgaspreisen von den Marktbewegungen zu profitieren, braucht dennoch keine Angst vor extremen Preisanstiegen zu haben. Denn mit MONTANA business flex cap bieten wir ein Versorgungsmodell, bei dem der Preis gedeckelt wird. So können Sie eine Einkaufsstrategie umsetzen, die Marktnähe mit Sicherheit kombiniert und gegenüber Eigentümern und Hausgemeinschaften leicht zu argumentieren ist.

Herr Koburger, wie sind Sie darauf gekommen, ein Versorgungsmodell mit Preisdeckel – MONTANA business flex cap – einzuführen?
Viele Kunden wünschen sich eigentlich einen flexiblen, marktnahen Tarif. In vielen Kundengesprächen haben wir aber gehört, dass sie Sorge vor zu großen Preissprüngen haben, denen sie dann ausgeliefert wären. Das war der Anstoß für uns, ein solches Modell zu entwickeln. In der Vergangenheit haben sich viele Immobilienverwalter aus Sicherheitsgründen für einen Fixpreis entschieden, weil sie im Auftrag anderer einkaufen und keine Risiken eingehen wollen. Diese Sicherheit kann zum Bumerang werden, wenn man sich auf einem hohen Preisniveau langfristig festlegt und die Preise während der Laufzeit fallen. Der MONTANA business flex cap bietet beides: die Chance, von Marktchancen zu profitieren – bei einem begrenzten Risiko. Denn der Verwalter weiß im Voraus, dass die Energiekosten einen bestimmten Preisrahmen nicht überschreiten werden.

Wie wird die Preisobergrenze festgelegt?
Die Preisobergrenze orientiert sich an den aktuellen Marktbedingungen. Wir errechnen den Cap-Preis auf Basis des Preisniveaus und der Volatilität. Die Obergrenze gilt für die gesamte Vertragslaufzeit. Daraus ergibt sich, dass die maximalen Bezugskosten genau kalkulierbar sind.

Welche Vorteile bietet das neue Versorgungsmodell noch?
Der MONTANA business cap flex ist auch im Hinblick auf die Bezugsmengen sehr flexibel und erlaubt es, weitere Liegenschaften in den Vertrag aufzunehmen, solange die Obergrenze nicht erreicht ist.